Das Straßensignalsystem ist in Absatz 1, Artikel 10 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 geregelt und umfasst:
1. Das Straßensignalsystem umfasst Verkehrsleitersignale; Ampeln, Schilder, Fahrbahnmarkierungen, Leitplanken oder Schutzwände, Absperrungen.
2. Die Befehle des Verkehrsleiters lauten wie folgt:
a) Heben Sie Ihren Arm senkrecht, um Verkehrsteilnehmern in allen Richtungen zu signalisieren, dass sie anhalten sollen;
b) durch Ausstrecken zweier oder eines Armes den Verkehrsteilnehmern vor und hinter dem Verkehrsleiter das Signal zum Anhalten; Verkehrsteilnehmer rechts und links vom Verkehrsleiter dürfen fahren;
c) Die rechte Hand wird nach vorne erhoben, um Verkehrsteilnehmern hinter und rechts vom Verkehrsleiter zu signalisieren, anzuhalten; Verkehrsteilnehmer vor dem Verkehrsleiter dürfen rechts abbiegen; Verkehrsteilnehmer auf der linken Seite des Verkehrsleiters dürfen in alle Richtungen weiterfahren; Fußgänger müssen hinter Verkehrslotsen gehen....
Verkehrszeichen werden in fünf Grundgruppen unterteilt. (Illustration)
Verkehrszeichen werden in Abschnitt 4, Artikel 10 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 geregelt und umfassen:
A. Verbotsschilder dienen dazu, auf Verbote hinzuweisen;
B. Gefahrenzeichen warnen vor potenziell gefährlichen Situationen;
C. Befehlszeichen zur Kennzeichnung auszuführender Befehle;
D. Schilder, die Richtungen oder wichtige Dinge anzeigen;
D. Zusatzzeichen zur Ergänzung von Verbotszeichen, Gefahrenzeichen, Gebotszeichen und Wegweisern.
Die Bedeutung der einzelnen Verkehrszeichentypen gemäß den Bestimmungen von Artikel 15, Kapitel 3, Teil 2 der nationalen technischen Verordnung QCVN 41:2019/BGTVT über Verkehrszeichen ist wie folgt:
- Verbotszeichen sind Zeichen, die auf Verbote hinweisen, die Verkehrsteilnehmer nicht missachten dürfen. Verbotsschilder haben meist eine runde Form mit rotem Rand und weißem Hintergrund und zeigen, außer in einigen Sonderfällen, mit schwarzen Zeichnungen, Zahlen oder Buchstaben das Verbot an.
- Befehlszeichen sind Zeichen, die Befehle anzeigen, denen Folge geleistet werden muss. Verkehrsteilnehmer müssen den Geboten auf den Schildern (ausgenommen einige Sonderzeichen) Folge leisten. Die Schilder haben eine kreisförmige Form auf blauem Hintergrund mit einer weißen Zeichnung, die einen Befehl zur Information der Verkehrsteilnehmer darstellt.
- Bei der Gruppe der Gefahren- und Warnzeichen handelt es sich um eine Gruppe von Zeichen, die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf Gefahren im Straßenverkehr hinweisen, damit sie diesen rechtzeitig vorbeugen können. Das Zeichen besteht hauptsächlich aus einem gleichseitigen Dreieck mit rotem Rand und gelbem Hintergrund sowie einer schwarzen Zeichnung, die das zu signalisierende Ereignis beschreibt.
- Die Zeichengruppe ist eine Gruppe von Zeichen, die dazu dienen, den Verkehrsteilnehmern Informationen und notwendige Anweisungen zu geben. Die Schilder sind überwiegend rechteckig, quadratisch oder pfeilförmig und haben einen blauen Hintergrund.
- Die Gruppe der Zusatzzeichen und der in Worten geschriebenen Zeichen ist eine Gruppe von Zeichen, die den Inhalt der Zeichengruppe in den Abschnitten 15.1, 15.2, 15.3, 15.4 dieses Artikels ergänzen oder unabhängig davon verwendet werden soll.
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