Nach einer ausbleibenden Vorfinanzierung meldete VCI, dass ein ausländischer Investor FPT-Aktien ohne Bezahlung gekauft habe.

Báo Đầu tưBáo Đầu tư24/12/2024

Aegon Custody BV hat am 17. Dezember 2024 eine Bestellung zum Kauf von 26.600 FPT-Aktien aufgegeben, den Aktienrückkauf jedoch nicht durchgeführt.


Nach einer ausbleibenden Vorfinanzierung kaufte ein ausländischer Investor laut VCI FPT-Aktien ohne Bezahlung.

Aegon Custody BV hat am 17. Dezember 2024 eine Bestellung zum Kauf von 26.600 FPT-Aktien aufgegeben, den Aktienrückkauf jedoch nicht durchgeführt.

Die Vietcap Securities Corporation (VCI) hat der staatlichen Wertpapierkommission gerade die Zahlung von Aktienkauftransaktionen gemeldet, für die bei der Auftragserteilung durch ausländische institutionelle Anleger keine ausreichenden Mittel erforderlich sind.  

Der ausländische Investor, der keine Aktien zurückgekauft hat, war dementsprechend Aegon Custody BV (Niederlande). Dieser Investor hat am 17. Dezember 2024 eine Bestellung zum Kauf von 26.600 FPT-Aktien aufgegeben.

Die oben genannten Aktien hatten einen Wert von über 3,9 Milliarden VND. Dieser Betrag wird vom VCI übernommen.  

Vom VCI gemeldete Transaktionsdetails.

Dieser Vorfall ereignete sich, nachdem das Rundschreiben 68/2024/TT-BTC am 2. November 2024 offiziell in Kraft getreten war. Dieses Rundschreiben legt fest, dass ausländische institutionelle Anleger Anteile erwerben können, ohne über ausreichende Eigenmittel zu verfügen (keine Vorfinanzierung).  

Diese Regelung gilt als ein Fortschritt bei der Entflechtung ausländischer Kapitalströme und soll mehr ausländische Investoren dazu bewegen, am vietnamesischen Aktienmarkt zu investieren. Allerdings müssen zum einen die Wertpapierfirmen für den Ausfall aufkommen, wenn die Anleger nicht zahlen.  

Gemäß den von VSDC herausgegebenen Bestimmungen zum Clearing und zur Abwicklung von Transaktionen gilt: Handelt es sich bei einem ausländischen Investor um eine Organisation mit unzureichenden Zahlungsmitteln, muss das Wertpapierunternehmen (bei Investoren, die ein Depotkonto bei einem Wertpapierunternehmen eröffnen) bzw. die Depotbank (bei Investoren, die ein Depotkonto bei einer Depotbank eröffnen) dem VSDC spätestens um 09:30 Uhr am T+2 eine schriftliche Mitteilung senden, in der die Zahlung verlangt/abgelehnt wird und die Transaktion mit unzureichenden Zahlungsmitteln auf das Firmenkonto des Wertpapierunternehmens überwiesen wird, auf dem der Investor den Auftrag zum Clearing und zur Zahlung erteilt hat.

Der Fall von VCI ist der erste, der der State Securities Commission gemeldet wurde, weil ausländische Investoren nach Inkrafttreten des Rundschreibens 68 ihre Aufträge nicht bezahlten.

Für Wertpapierfirmen bieten sich im Falle von Zahlungsunfähigkeit ausländischer Investoren zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen die Übergangsregelungen an, um nach der Übertragung in den Eigenhandel die Rückgewinnung durch verhandelte Transaktionen oder Pfandverkäufe zu erreichen.  


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Quelle: https://baodautu.vn/hau-non-prefunding-vci-bao-cao-mot-nha-dau-tu-ngoai-mua-co-phieu-fpt-khong-thanh-toan-d233997.html

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