Ab dem 18. Februar 2025 sind per Expressversand versendete Importwaren unter 1 Million VND nicht mehr von der Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer befreit.
Vizepremierminister Ho Duc Phoc hat gerade den Beschluss Nr. 01/2025/QD-TTg (Beschluss 01) vom 3. Januar 2025 unterzeichnet, mit dem der Beschluss Nr. 78/2010/QD-TTg (Beschluss 78) vom 30. November 2010 über den Wert steuerfreier Importwaren, die per Expressdienst versandt werden, aufgehoben wird. Entscheidung 01 tritt am 18. Februar 2025 in Kraft.
Der Beschluss 78 aus dem Jahr 2010 legt fest, dass importierte Waren im Wert von 1 Million VND oder weniger, die per Expressdienst versandt werden, von der Einfuhrsteuer und der Mehrwertsteuer befreit sind.
Für per Expressversand versandte Importwaren mit einem Wert von über 1 Million VND fallen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer an.
Als die Entscheidung 78 erlassen wurde, erfolgte die Zollanmeldung noch rein manuell. Die in dieser Entscheidung enthaltene Steuerbefreiungsregelung trug daher dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Zollabfertigung zu beschleunigen und so die Zahl der steuerpflichtigen Waren zu verringern.
Doch mittlerweile ist diese Politik nicht mehr zeitgemäß, da der elektronische Handel weltweit und auch in Vietnam im Laufe der Jahre sehr schnell gewachsen ist. Täglich werden etwa 4–5 Millionen Kleinwertbestellungen über E-Commerce-Plattformen von China nach Vietnam verschickt.
Was die Zollverfahren betrifft, wird das automatisierte Zollmanagementsystem in Häfen, Lagerhäusern und Höfen (VASSCM) weiterhin effektiv eingesetzt. Es trägt dazu bei, die Verfahren zur Entfernung von Waren aus Lagerhäusern, Höfen und Häfen zu vereinfachen, den Kontakt zwischen Zollbehörden und Unternehmen zu reduzieren, die Reisezeit für Personen zu verkürzen und Staus an Hafentoren, Lagerhäusern und Höfen zu überwinden.
Dank der zunehmenden Nutzung der Informationstechnologie und der Anwendung moderner Zollmanagementmethoden werden bislang über 99 % der Zollverfahren elektronisch über das automatische Zollabfertigungssystem (VNACCS/VCIS) abgewickelt.
Die Entwicklung und Verbesserung des oben genannten elektronischen Zollanmeldesystems hat dazu beigetragen, die Warenabfertigung zu beschleunigen und die Abwicklung umfangreicher täglicher Warenanmeldungen zu erleichtern, ohne die Handelsaktivitäten zu stören. Zollanmelder müssen außerdem nicht mehr zu Zollämtern gehen, um ihre Waren online anzumelden. Dadurch verringert sich die Zahl der Anmelder, weil die Verfahren über Agenten und Transportunternehmen abgewickelt werden. Die Verwaltung und Erhebung der Steuern auf importierte Waren, die per Expressversand verschickt werden, erfolgt somit zentraler und schneller als zuvor.
Darüber hinaus wird in einigen Meinungen behauptet, dass für im Inland produzierte Waren derselben Art immer noch Mehrwertsteuer (MwSt.) zu entrichten sei. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer für per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert habe daher unsichtbar einen Preisunterschied geschaffen, der (aufgrund der Mehrwertsteuer) zu unlauterem Wettbewerb mit im Inland produzierten Waren derselben Art geführt und somit die Produktion und den Verbrauch inländischer Waren beeinträchtigt habe …
Um für importierte, per Expressdienst versandte Waren mit geringem Wert eine Einheitlichkeit der Steuerpolitik und der internationalen Praxis zu gewährleisten und die Politik und Orientierungen der Partei und des Staates hinsichtlich der Abdeckung aller Einnahmequellen und der Ausweitung der Einnahmebasis bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Steuereinziehung, der Wahrung der Fairness gegenüber der inländischen Produktion und der Förderung des Konsums im Inland produzierter Waren richtig umzusetzen, erließ der Premierminister den Beschluss 01 zur vollständigen Aufhebung des Beschlusses 78.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/imported-goods-under-1-million-VND-express-transport-send-goods-don't-con-duoc-mien-thue-2359970.html
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