Gehälter und Löhne sind Einkünfte, die der persönlichen Einkommensteuer (PIT) unterliegen. Es gibt jedoch auch einige Zulagen und Subventionen, die nicht steuerpflichtig sind.
Frau Dang Thi Huyen Trang, Vorsitzende des Verwaltungsrats der Savitax Tax Consulting Joint Stock Company, erklärte, dass es unter den Zulagen und Subventionen, die nicht der Einkommensteuer unterliegen, Erschwerniszulagen für Arbeitnehmer gebe, unter anderem in Fällen plötzlich auftretender Schwierigkeiten, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Geburt oder Adoption eines Kindes, verminderter Arbeitsfähigkeit, eine einmalige Altersrente, monatliche Sterbegeldleistungen und andere Zulagen.
Einige andere Zulagen und Zuschüsse unterliegen ebenfalls nicht der Einkommensteuer, wie z. B.: Abfindungen, Arbeitslosengeld; Gift- und Gefahrenstoffe; Regionalzulage...
Von der Einkommensteuer befreites Einkommen
Laut Frau Trang gibt es derzeit fünf Einkommensarten, die von der Einkommensteuer befreit sind.
Zum einen handelt es sich um Einkünfte im Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern, darunter: Einkommen von Haushalten und Einzelpersonen, die direkt in der landwirtschaftlichen Produktion beteiligt sind; Nachtarbeit und Überstundenvergütung; vom Sozialversicherungsfonds gezahlte Rente; Einkünfte aus Löhnen und Gehältern der Besatzungsmitglieder; Einkünfte von Schiffseignern und Personen, die das Recht haben, das Schiff zu nutzen.
Zweitens gibt es Einkünfte im Zusammenhang mit Grundstücken: Einkünfte aus der Übertragung von Häusern und Landnutzungsrechten; Einkünfte aus dem Wert individueller Landnutzungsrechte; Einkünfte aus der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen von Haushalten.
Drittens gibt es Einkünfte, die mit Geld zu tun haben: Einkünfte aus Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten; Einnahmen aus Überweisungen.
Viertens sind Einkünfte aus verwandten Verhältnissen: Einkünfte aus Immobilienübertragungen; Einkünfte aus Erbschaften und Schenkungen von Immobilien.
Fünf sind Einkünfte im Zusammenhang mit wohltätigen Zwecken, wie z. B. Einkünfte aus einem Wohltätigkeitsfonds.
10 Einkommen, die der Einkommensteuer unterliegen
Laut Frau Trang gibt es zehn Einkommensarten, die der Einkommensteuer unterliegen.
Erstens, Einkünfte aus Gehältern und Löhnen: Gehälter, Löhne und Höhe der Gehälter und Löhne; Zulagen, Subventionen.
Zweitens, Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit: Produktion und Handel von Waren und Dienstleistungen; selbständige Berufsausübung einer Einzelperson.
Drei, Einkünfte aus Kapitalinvestitionen: Darlehenszinsen; Dividendenrendite; andere Formen.
Viertens, Einkünfte aus Kapitaltransfers: Kapitaltransfers in Wirtschaftsorganisationen; Übertragung von Wertpapieren; andere Formen.
Jahr, Einkünfte aus Immobilienübertragung: Übertragung von Grundstücksnutzungsrechten und mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten; Übertragung des Eigentums oder der Nutzung von Wohnraum; Übertragung von Landpachtrechten, Wasseroberflächenpachtrechten; Sonstige Einkünfte aus Immobilienübertragungen.
Sechstens, Einkünfte aus Gewinnen: Gewinne aus Wetteinsätzen; Preise bei Spielen und Wettbewerben gewinnen; andere Gewinnformen.
Sieben, Einkünfte aus Urheberrechten: Geistiges Eigentumsrecht; Technologietransfer
Acht, Einnahmen aus Franchising.
Neun, Einkünfte aus dem Erhalt von Geschenken umfassen: Wertpapiere; Kapital in Wirtschaftsorganisationen; Geschäftsniederlassung; Immobilie; Sonstige Vermögensgegenstände
Zehntens umfassen Einkünfte aus Erbschaften: Wertpapiere; Kapital in Wirtschaftsorganisationen; Geschäftsniederlassung; Immobilie; Sonstige Vermögensgegenstände
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Quelle: https://vietnamnet.vn/cac-khoan-phu-cap-tro-cap-thu-nhap-duoc-mien-thue-thu-nhap-ca-nhan-2373592.html
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