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In Hai Phong, Dong Nai und Khanh Hoa gelten neue Vorschriften zur Landaufteilung und -trennung.

Báo Dân tríBáo Dân trí09/11/2024

(Dan Tri) – Die Städte Hai Phong und Dong Nai sowie die Provinzen Khanh Hoa haben neue Beschlüsse zu den Vorschriften für die Bedingungen und Mindestflächen für die Landaufteilung nach Inkrafttreten des Landgesetzes von 2024 erlassen.


Die Mindestfläche nach der Landaufteilung in Hai Phong beträgt 40 m²

Das Volkskomitee der Stadt Hai Phong hat gerade die Entscheidung 31/2024 erlassen, die das Bodengesetz 2024 regelt. Gemäß Artikel 11 dieser Entscheidung beträgt die Mindestfläche eines neu angelegten Grundstücks für Grundstücke in städtischen Gebieten 40 Quadratmeter.

Dabei beträgt die Breite der Straßen- und Gehwegfläche des neu geschaffenen Grundstücks mindestens 3,5 m, die Tiefe innerhalb des neu geschaffenen Grundstücks beträgt mindestens 3,5 m und bei den neu geschaffenen Grundstücken muss sichergestellt sein, dass der schmalste Querschnitt des Grundstücks größer oder gleich 2 m ist.

In ländlichen Gebieten beträgt die Mindestfläche eines neu angelegten Wohngrundstücks 60 m². Dabei muss die Breite der Straßen- und Gehwegfläche des neu geschaffenen Grundstücks mindestens 4 m betragen, die Tiefe innerhalb des neu geschaffenen Grundstücks muss mindestens 4 m betragen und die neu geschaffenen Grundstücke müssen sicherstellen, dass der schmalste Querschnitt des Grundstücks größer oder gleich 3,5 m ist.

Die Mindestfläche nach der Landaufteilung in Khanh Hoa beträgt 36 m²

Das Volkskomitee der Provinz Khanh Hoa hat gerade die Entscheidung Nr. 29 erlassen, in der die Bedingungen, die Größe und die Mindestfläche für die Landaufteilung und Landkonsolidierung für jede Art von Land in der Provinz festgelegt werden.

Der Entscheidung zufolge müssen bei der Zusammenlegung und Trennung von Grundstücken die Grundsätze und Bedingungen des Artikels 220 des Bodengesetzes von 2024 eingehalten werden. Darüber hinaus muss das zu bebauende oder abzutrennende Grundstück auch die vorgeschriebene Mindestbeschaffenheit, -größe und -fläche aufweisen.

Hải Phòng, Đồng Nai và Khánh Hòa có quy định mới về phân lô, tách thửa đất - 1

Eine Ecke der Stadt Nha Trang, Provinz Khanh Hoa (Foto: Trung Thi).

Bei städtischen Wohngrundstücken muss das an eine Verkehrsstraße angrenzende Grundstück mit einer roten Linienbreite (Planung) von 19 m oder mehr die Mindestfläche für die Aufteilung 45 m² oder mehr betragen und die Breite und Tiefe der Grundstücksfront muss 5 m oder mehr betragen.

Grundstücke, die an Verkehrswege angrenzen, deren rote Linienbreite (Planung) zwischen 10 m und weniger als 19 m liegt, müssen eine Mindestfläche von 36 m² oder mehr haben und die Breite und Tiefe der Grundstücksfront muss mindestens 4 m betragen. Bei Grundstücken, die an Verkehrsstraßen angrenzen, deren rote Linienbreite (Planung) weniger als 10 m beträgt, muss die Mindestfläche, die aufgeteilt werden soll, 36 m² oder mehr betragen und die Breite und Tiefe der Grundstücksfront muss 3 m oder mehr betragen.

Bei ländlichen Wohngrundstücken müssen Grundstücke, die an Nationalstraßen, Provinzstraßen, Kreisstraßen und Kommunalstraßen angrenzen, eine Mindestfläche von 50 Quadratmetern oder mehr aufweisen und die Frontbreite und -tiefe des Grundstücks muss 5 Meter oder mehr betragen.

Grundstücke im Inselbereich müssen eine Mindestfläche von 50 m² oder mehr haben und die Frontbreite und -tiefe des Grundstücks muss 5 m oder mehr betragen. Das verbleibende Grundstück muss eine Mindestfläche von 60 m² oder mehr aufweisen und die Frontbreite und -tiefe des Grundstücks muss 5 m oder mehr betragen.

Im Falle der Trennung von Wohngrundstücken oder von Grundstücken mit Wohngrundstücken und anderen Grundstücken auf demselben Grundstück in einem Wohngebiet muss der Zugang zu den Grundstücken nach der Trennung geregelt werden. Dies muss zwischen den Nutzern der getrennten Grundstücke vereinbart werden, es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Mindestbreite des Zugangs 1,5 m beträgt.

Bei Grundstücksaufteilungen, die nicht zu Wohngebieten gehören, aber für die Einrichtung eines Gehwegs erforderlich sind, muss die Breite des Gehwegs zwischen den Eigentümern der aufgeteilten Grundstücke vereinbart werden, muss jedoch der Mindestbreite des gemeinsamen Gehwegs von 4 m entsprechen.

Die Mindestfläche nach der Landaufteilung in der Provinz Dong Nai beträgt 60 m²

Das Volkskomitee der Provinz Dong Nai hat gerade den Beschluss 63/2024 erlassen, in dem die Bedingungen und die Mindestfläche für die Landaufteilung und Landkonsolidierung für jede Art von Land in der Provinz festgelegt werden.

Gemäß der Entscheidung beträgt die Mindestfläche städtischen Landes nach der städtischen Unterteilung 60 Quadratmeter (einschließlich der Gemeinde Long Hung und der Stadt Bien Hoa). Bei ländlichen Grundstücken beträgt die Mindestfläche nach der Parzellierung 80 m². Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Grundstück nach der Abtrennung an einer Verkehrsstraße angrenzt.


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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/hai-phong-dong-nai-va-khanh-hoa-co-quy-dinh-moi-ve-phan-lo-tach-thua-dat-20241109145834124.htm

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