Wie hält man das Auto richtig an?
Wenn der Fahrer ein Fahrzeug anhalten oder parken möchte, muss er an der richtigen Stelle anhalten oder parken.
An Kreuzungen mit Ampeln oder Verkehrsreglern wird es gemäß QCVN 41:2019/BGTVT, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 54/2019/TT-BGTVT, eine Haltelinie (Linie 7.1) geben.
Haltelinie - Linie 7.1.
Dementsprechend wird Zeile 7.1 verwendet, um die Halteposition des Fahrzeugs zu bestimmen, um auf das Signal zur Weiterfahrt zu warten. Konkret dient die Linie dazu, die Stelle zu bestimmen, an der der Fahrer bei Rot oder beim Kennzeichen R.122 anhalten muss.
Die Linie dient außerdem dazu, an manchen Stellen festzulegen, wo Autofahrer unter bestimmten Bedingungen anhalten müssen, beispielsweise: Auf der Abzweigung zur Kreuzung auf gleicher Höhe mit den Gleisen, auf der Wartespur für Linksabbieger innerhalb der Kreuzung oder vor der Fußgängerüberweglinie.
Bei Rot oder auf Anweisung eines Verkehrsleiters muss der Fahrer daher vor der Haltelinie 7.1 anhalten.
Strafe für das Anhalten im Schatten an einer roten Ampel
Falls der schattierte Bereich zugleich der Bereich mit der Haltelinie ist und der Fahrer genau dort anhält, entspricht dies dennoch den Vorschriften.
Wenn die Haltelinie und der schattierte Bereich jedoch weit voneinander entfernt sind und der Fahrer dennoch im schattierten Bereich anhält, kann er gemäß Dekret 100/2019/ND-CP mit einer Geldstrafe belegt werden.
Halten Sie vor Ampeln richtig an, um Ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. (Foto: Xuan Tien)
Konkret heißt es in Artikel 6 Punkt d, Absatz 2 des Dekrets 100/2019/ND-CP, geändert und ergänzt durch das Dekret 123/2021/ND-CP:
Geldstrafen zwischen 300.000 und 400.000 VND für Fahrer von Motorrädern, Mopeds (einschließlich Elektromotorrädern), motorradähnlichen Fahrzeugen und mopedähnlichen Fahrzeugen, die auf städtischen Straßen anhalten oder parken und so den Verkehr behindern; Ansammlung von 3 oder mehr Fahrzeugen auf der Fahrbahn oder in einem Straßentunnel; Das Parken auf städtischen Straßen und Gehwegen ist gesetzlich verboten.
Für Fahrrad- und Motorradfahrer beträgt die Geldstrafe für das oben genannte Verhalten 80.000 bis 100.000 VND (gemäß Punkt k, Klausel 1, Artikel 8, Dekret 100/2019/ND-CP).
CHAU THU
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