Kann strafrechtlich verfolgt werden
Nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Cybersicherheit und des Gesetzes zur Netzwerkinformationssicherheit können folgende Handlungen verboten sein:
- Nutzung des Cyberspace zur Begehung der folgenden Handlungen: Bereitstellung falscher Informationen, die Verwirrung in der Bevölkerung stiften, sozioökonomischen Aktivitäten schaden, die Arbeit staatlicher Stellen oder öffentlicher Bediensteter erschweren und die legitimen Rechte und Interessen anderer Stellen, Organisationen und Einzelpersonen verletzen (Punkt d, Klausel 1, Artikel 8 des Gesetzes zur Cybersicherheit).
- Zu den Informationen im Cyberspace mit erniedrigendem und verleumderischem Inhalt zählen: Erfundene oder falsche Informationen, die die Ehre, den Ruf oder die Würde anderer Behörden, Organisationen und Einzelpersonen verletzen oder deren legitime Rechte und Interessen schädigen.
- Zu den Informationen im Cyberspace, deren Inhalt gegen die Ordnung der Wirtschaftsführung verstößt, zählen: Erfundene oder unwahre Angaben über Produkte, Waren, Geld, Obligationen, Schuldscheine, Staatsanleihen, Schecks und sonstige Wertpapiere (Artikel 16 Punkt b, Satz 3, Punkt a, Satz 4 des Gesetzes über Cybersicherheit).
- Unrechtmäßiges Eingreifen, Zugreifen, Schädigen, Löschen, Ändern, Kopieren und Verfälschen von Informationen im Netzwerk (Absatz 1, Artikel 7 des Gesetzes über die Sicherheit von Netzwerkinformationen). Je nach Art und Schwere des Verstoßes können gegen den Verletzer Disziplinarmaßnahmen, Verwaltungssanktionen oder eine strafrechtliche Verfolgung verhängt werden. Entsteht ein Schaden, muss dieser ersetzt werden.
Personen, die Handlungen begehen wie: Bereitstellung oder Weitergabe falscher Informationen, Falschmeldungen, Verfälschung, Verleumdung, Beleidigung des Rufs von Behörden oder Organisationen oder der Ehre und Würde von Einzelpersonen;
Die Bereitstellung und Weitergabe erfundener Informationen, die Verwirrung unter den Menschen stiften, kann zur Anwendung von Cybersicherheitsmaßnahmen führen. mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 5.000.000 und 10.000.000 VND belegt und gezwungen werden, die von ihnen veröffentlichten falschen Informationen zu entfernen (Klausel 1, Klausel 3, Artikel 101, Dekret 15/2020/ND-CP, geändert durch Klausel 37, Artikel 1, Dekret 14/2022/ND-CP).
Handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß nach Art und Schweregrad, kann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für eines der folgenden Verbrechen vorliegen:
- Das Verbrechen der Demütigung anderer wird mit der Höchststrafe von bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet.
- Straftat der Verleumdung mit Höchststrafe von bis zu 7 Jahren Gefängnis.
- Straftat der illegalen Bereitstellung oder Verwendung von Informationen in Computernetzwerken oder Telekommunikationsnetzen mit der Höchststrafe von bis zu 7 Jahren Gefängnis.
- Straftat des Missbrauchs demokratischer Freiheiten zur Verletzung der Interessen des Staates sowie der Rechte und legitimen Interessen von Organisationen und Einzelpersonen mit der Höchststrafe von bis zu 7 Jahren Gefängnis (Artikel 155, 156, 288, 331 des Strafgesetzbuches).
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