Vereinfachen Sie die Verfahren, um das Online-Bieten zu erleichtern

Việt NamViệt Nam24/02/2024

Bildunterschrift
Klare Regelungen zur Veröffentlichung und Bereitstellung von Informationen zu Ausschreibungen

Dementsprechend besteht das Rundschreiben 01/2024/TT-BKHĐT aus 4 Kapiteln, 32 Artikeln mit 23 Beispieldokumenten und beigefügten Anhängen, übernimmt vorherige Bestimmungen und ergänzt und aktualisiert neue Bestimmungen gemäß dem Ausschreibungsgesetz 2023 und trägt dazu bei, Konsistenz und Einheitlichkeit bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Ausschreibung sowie den Fortschritt bei der Umsetzung von Ausschreibungspaketen und -projekten sicherzustellen, Engpässe bei medizinischen Vorräten und Ausrüstungen zu vermeiden und den Fortschritt bei der Auszahlung öffentlichen Investitionskapitals sicherzustellen.

Das Ministerium für Planung und Investitionen erklärte, dass dieses Rundschreiben die Verfahren weiter vereinfache und die Kosten bei der Auswahl von Auftragnehmern senke. Schaffung günstiger Bedingungen, um Bieter und Auftragnehmer zur Teilnahme am National Bidding Network System zu ermutigen und so die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Beschaffungsmarktes zu steigern. Vervollständigen Sie gleichzeitig den Prozess, die Verfahren und die technischen Funktionen des National Bidding Network System, um die Durchführbarkeit, Transparenz und Konsistenz bei der Online-Auswahl von Auftragnehmern zu verbessern.

Mit dem Rundschreiben werden drei Formulare für die Erstellung, Beurteilung und Genehmigung des Gesamtplans zur Auftragnehmerauswahl herausgegeben, darunter: Formular Nr. 01A wird für die Erstellung der Einreichung des Gesamtplans zur Auftragnehmerauswahl verwendet; Formular Nr. 01B zur Erstellung eines Berichts über die Beurteilung des Gesamtplans für die Auftragnehmerauswahl; Formular Nr. 01C zur Entscheidung über die Genehmigung des Masterplans für die Auftragnehmerauswahl. Darüber hinaus gibt es drei Formulare für die Erstellung, Bewertung und Genehmigung von Auftragnehmerauswahlplänen, darunter: Formular Nr. 02A zur Erstellung einer Einreichung eines Auftragnehmerauswahlplans; Formular Nr. 02B zur Erstellung eines Berichts über die Beurteilung des Auftragnehmerauswahlplans; Formular Nr. 02C zur Entscheidung über die Genehmigung des Auftragnehmerauswahlplans.

Für Bau- und Installationspakete werden mit dem Rundschreiben drei Formulare herausgegeben, darunter: Formular Nr. 3A zur Erstellung des E-HSMT unter Anwendung der Form der offenen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung und der Ausschreibungswettbewerbe gemäß der einstufigen Ein-Umschlag-Methode; Formular Nr. 3B für die Erstellung des E-HSMT unter Anwendung des offenen und des beschränkten Bieterverfahrens in Form eines einstufigen Bieterverfahrens mit zwei Umschlägen; Formular 3C zum Erstellen von E-HSMST (Einladungsdokumente zur Vorqualifizierung).

Für Warenbeschaffungspakete (einschließlich Fälle einer zentralisierten Beschaffung) werden mit dem Rundschreiben drei Formulare herausgegeben, darunter: Formular Nr. 4A zur Vorbereitung des E-HSMT unter Anwendung der Form einer offenen Ausschreibung, einer beschränkten Ausschreibung, einer Ausschreibung in Form einer einstufigen Ausschreibung mit einem Umschlag; Formular Nr. 4B zur Erstellung des E-HSMT unter Anwendung des offenen und beschränkten Bieterverfahrens im einstufigen Zwei-Umschlag-Verfahren; Formular 4C zum Erstellen von E-HSMST.

Artikel 25 des Rundschreibens 01/2024/TT-BKHĐT besagt eindeutig, dass der Auftragnehmer für die Richtigkeit der während des Ausschreibungsverfahrens im Webformular und in den beigefügten Dokumenten angegebenen Informationen verantwortlich ist. Bei vergleichbaren Verträgen gibt der Auftragnehmer seine Produktionskapazität an und fügt entsprechende Dokumente zum Nachweis der angegebenen Informationen bei. Zum Finanzmittelbedarf erklärt der Auftragnehmer Angaben; Sofern der Auftragnehmer zum Nachweis seiner finanziellen Mittel eine Kreditzusage nutzt, ist neben der Informationserklärung auch eine eingescannte Kopie der Kreditzusage beizufügen.

Das Rundschreiben legt außerdem fest, dass die Bieterzeitung dafür verantwortlich ist, ungültige Informationen zu prüfen und zu erkennen und den Investor und den Bieter innerhalb einer Frist von höchstens einem Werktag ab dem Zeitpunkt zu benachrichtigen, an dem der Investor und der Bieter die Informationen selbst im System veröffentlichen. Über ungültige Informationsinhalte wird im System, per E-Mail, in der mobilen Anwendung oder über andere Informationskanäle benachrichtigt, sodass der Investor und die einladende Partei diese im System bearbeiten, vervollständigen und erneut veröffentlichen können.

Laut dem Ministerium für Planung und Investitionen sieht das Rundschreiben 01/2024/TT-BKHĐT eine rückwirkende Kraft für den Inhalt der Bereitstellung und Veröffentlichung von Informationen zur Auftragnehmerauswahl und zu Vorlagen für Ausschreibungsunterlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vor.

Ab dem 1. Januar 2024 verlieren das Rundschreiben Nr. 08/2022/TT-BKHĐT des Ministers für Planung und Investitionen vom 31. Mai 2022 mit Einzelheiten zur Bereitstellung und Veröffentlichung von Informationen zu Ausschreibungen und zur Auswahl von Auftragnehmern im Nationalen Ausschreibungsnetzwerk und das Rundschreiben Nr. 10/2015/TT-BKHĐT des Ministers für Planung und Investitionen vom 26. Oktober 2015 mit Einzelheiten zum Plan zur Auswahl von Auftragnehmern ihre Gültigkeit.

TH (laut Zeitung Tin Tuc)

Quelle

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