Auf dem Seminar „Unterstützung der Rechtsberatung für kleine und mittlere Unternehmen in Frauenhand“ stellte Rechtsanwältin Nguyen Thi Thu Thuy (Anwaltskanzlei Chau Phong, Rechtsanwaltskammer Hanoi) eine Reihe spezieller Richtlinien und Vorschriften zur Unterstützung der Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen in Frauenhand und der Unternehmen mit vielen weiblichen Arbeitnehmern vor.
Derzeit spielt das Team der Eigentümerinnen kleiner und mittlerer Unternehmen eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung und schafft Arbeitsplätze für Zehntausende von Arbeitnehmern in unserem Land. Um das Potenzial und die Stärken von Unternehmen in Frauenbesitz freizusetzen und ihre Entwicklung zu unterstützen, legt das im Juni 2017 von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen das Förderprinzip des Gesetzes klar fest: „In Fällen, in denen viele kleine und mittlere Unternehmen die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Förderbedingungen erfüllen, wird kleinen und mittleren Unternehmen in Frauenbesitz sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit einem hohen Frauenanteil Vorrang eingeräumt.“
Rechtsanwältin Nguyen Thi Thu Thuy sagte, damit Unternehmerinnen wissen, ob sie zur vorrangig geförderten Gruppe gehören oder nicht, müsse zunächst festgestellt werden, was ein kleines oder mittleres Unternehmen ausmache, das sich im Besitz von Frauen befindet oder viele weibliche Arbeitnehmer beschäftigt .
Gemäß Absatz 1, Artikel 3 des Gesetzes zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen 2017 werden kleine und mittlere Unternehmen im Besitz von Frauen anhand der folgenden zwei Kriterien identifiziert: Es handelt sich um kleine und mittlere Unternehmen; Der Anteil einer oder mehrerer Frauen am Stammkapital eines Unternehmens beträgt 51 % oder mehr, wobei mindestens eine Person die Geschäftsführerin und Betreiberin des Unternehmens ist.
Gemäß Klausel 8, Artikel 3 des Dekrets 80/2021/ND-CP werden kleine und mittlere Unternehmen, die viele weibliche Arbeitnehmer beschäftigen, anhand der folgenden zwei Kriterien identifiziert: Es handelt sich um ein kleines und mittleres Unternehmen; Anteil weiblicher Arbeitnehmer: Falls das Unternehmen weniger als 100 Arbeitnehmer beschäftigt, beträgt der Anteil weiblicher Arbeitnehmer mindestens 50 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer. oder falls das Unternehmen 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt: Die Zahl der weiblichen Arbeitnehmer beträgt 30 % oder mehr der Gesamtzahl der Arbeitnehmer.
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich im Besitz von Frauen befinden oder viele weibliche Arbeitnehmer beschäftigen, profitieren von zahlreichen Fördermaßnahmen.
Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, die sich im Besitz von Frauen befinden oder viele weibliche Arbeitnehmer beschäftigen
Rechtsanwältin Nguyen Thi Thu Thuy erklärte, dass KMU, die sich im Besitz von Frauen befinden oder viele weibliche Arbeitnehmer beschäftigen, zusätzlich zu den Unterstützungsmaßnahmen für normale kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß den Artikeln 4, 13 und 14 des Dekrets 80/2021/ND-CP auch Anspruch auf die folgenden Unterstützungsmaßnahmen haben:
Grundsätze der vorrangigen Unterstützung
Bei der Entscheidung der KMU-fördernden Agentur oder Organisation über die Anzahl der förderungsberechtigten Unternehmen muss folgender Grundsatz beachtet werden: KMU, die ihre Anträge zuerst einreichen, erhalten zuerst Unterstützung; Gefördert werden vorrangig KMU in Frauenbesitz, KMU mit einem hohen Frauenanteil und KMU, die soziale Unternehmen sind.
Bei gleichzeitiger Antragstellung von Unternehmen werden daher KMU in Frauenhand sowie KMU mit einem hohen Frauenanteil bevorzugt gefördert.
Spezifische Unterstützung
Das im Juni 2017 von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen legt das Förderprinzip des Gesetzes klar fest: „In Fällen, in denen viele kleine und mittlere Unternehmen die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Förderbedingungen erfüllen, wird kleinen und mittleren Unternehmen im Besitz von Frauen sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit einem höheren Frauenanteil Vorrang eingeräumt.“
Um diesen Grundsatz zu konkretisieren, enthält das Dekret 80/2021/ND-CP, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen detailliert beschreibt und regelt, eine Reihe bevorzugter Unterstützungsrichtlinien, wie beispielsweise:
- Klausel 2, Artikel 13 des Dekrets zum Inhalt der Beratungsunterstützung: „ Unterstützung in Höhe von 100 % des Beratungsvertragswerts , jedoch nicht mehr als 50 Millionen VND/Jahr/Unternehmen für Kleinstunternehmen oder nicht mehr als 70 Millionen VND/Jahr/Unternehmen für Kleinstunternehmen im Besitz von Frauen oder Kleinstunternehmen mit vielen weiblichen Arbeitnehmern;
- Unterstützung von bis zu 50 % des Beratungsvertragswerts , jedoch nicht mehr als 100 Millionen VND/Jahr/Unternehmen für kleine Unternehmen oder nicht mehr als 150 Millionen VND/Jahr/Unternehmen für kleine Unternehmen im Besitz von Frauen oder kleine Unternehmen mit vielen weiblichen Arbeitnehmern;
- Unterstützung von bis zu 30 % des Beratungsvertragswerts, jedoch nicht mehr als 150 Millionen VND/Jahr/Unternehmen für mittelgroße Unternehmen oder nicht mehr als 200 Millionen VND/Jahr/Unternehmen für mittelgroße Unternehmen in Frauenbesitz oder mittelgroße Unternehmen mit vielen weiblichen Arbeitnehmern.
- Der Inhalt der Unterstützung der Personalentwicklung für kleine und mittlere Unternehmen in Artikel 14 des Dekrets sieht vor: „ Befreiung von Studiengebühren für Studierende kleiner und mittlerer Unternehmen im Besitz von Frauen oder kleiner und mittlerer Unternehmen mit vielen weiblichen Arbeitnehmern; Unterstützung von 100 % der Gesamtkosten eines Ausbildungskurses in kleinen und mittleren Unternehmen im Besitz von Frauen oder kleinen und mittleren Unternehmen mit vielen weiblichen Arbeitnehmern.“
- Darüber hinaus sieht Artikel 11 dieses Dekrets auch Technologieunterstützung für kleine und mittlere Unternehmen vor, unabhängig vom Geschlecht. „ Unterstützung von bis zu 50 % des Wertes von Beratungsverträgen für digitale Transformationslösungen für Unternehmen in Bezug auf Geschäftsprozesse, Managementprozesse, Produktionsprozesse, Technologieprozesse und Geschäftsmodellumstellung, jedoch nicht mehr als 50 Millionen VND/Vertrag/Jahr für kleine Unternehmen und nicht mehr als 100 Millionen VND/Vertrag/Jahr für mittlere Unternehmen.“
Frauengeführte KMU und KMU mit einem hohen Frauenanteil werden durch gezielte Weiterbildungen in den Bereichen Existenzgründung und Unternehmensführung unterstützt.
- Unterstützung von bis zu 50 % der Kosten für Unternehmen beim Mieten oder Kaufen von Lösungen zur digitalen Transformation zur Automatisierung und Verbesserung der Effizienz von Geschäftsprozessen, Managementprozessen, Produktionsprozessen und technologischen Prozessen in Unternehmen und zur Konvertierung von Geschäftsmodellen, jedoch nicht mehr als 20 Millionen VND/Jahr für Kleinstunternehmen; Nicht mehr als 50 Millionen VND/Jahr für kleine Unternehmen und nicht mehr als 100 Millionen VND/Jahr für mittlere Unternehmen;
- Unterstützung von bis zu 50 % des Vertragswerts für die Beratung bei der Schaffung von Rechten des geistigen Eigentums ; Beratung zu Management und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die durch geistige Eigentumsrechte von Unternehmen geschützt sind, jedoch 100 Millionen VND/Vertrag/Jahr/Unternehmen nicht überschreiten;
- Unterstützung von bis zu 50 % des Wertes von für Unternehmen geeigneten Technologietransfer-Beratungsverträgen, jedoch nicht über 100 Millionen VND/Vertrag/Jahr/Unternehmen.
Darüber hinaus werden Unternehmen auch mit gezielten Schulungen zur Existenzgründung und Betriebswirtschaft unterstützt . Konkret bedeutet das, dass Sie nicht nur 100 % der Gesamtkosten einer Existenzgründungsschulung übernehmen; Darüber hinaus werden KMU in Frauenbesitz und KMU mit einem hohen Frauenanteil durch kostenlose Studiengebühren für Studierende betriebswirtschaftlicher Weiterbildungen gefördert.
Mit dem Inhalt der direkten Weiterbildungsförderung bei KMU im Bereich Produktion und Verarbeitung werden KMU in Frauenhand sowie KMU mit einem hohen Frauenanteil mit 100 % der Gesamtkosten einer betrieblichen Weiterbildung gefördert, jedoch nicht mehr als eine Weiterbildung pro Jahr und Unternehmen.
Dabei handelt es sich um praktische und sinnvolle Förderrichtlinien und -vorschriften, die von Frauen geführte KMU und KMU mit vielen weiblichen Arbeitnehmerinnen nutzen sollten, um ihre Unternehmen effektiv zu führen und weiterzuentwickeln.
Kriterien zur Identifizierung kleiner und mittlerer Unternehmen
Derzeit sind die Kriterien zur Bestimmung kleiner und mittlerer Unternehmen im Dekret 80/2021/ND-CP wie folgt festgelegt:
(1) Kleinstunternehmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei; Im Industrie- und Bausektor sind im Durchschnitt nicht mehr als 10 Arbeitnehmer pro Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt und die Gesamteinnahmen des Jahres übersteigen nicht 3 Milliarden VND oder das Gesamtkapital des Jahres übersteigt nicht 3 Milliarden VND.
Kleinstunternehmen im Handels- und Dienstleistungssektor beschäftigen im Durchschnitt nicht mehr als 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter pro Jahr und verfügen über einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 10 Milliarden VND bzw. ein jährliches Gesamtkapital von nicht mehr als 3 Milliarden VND.
(2) Kleine Unternehmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei; Der Industrie- und Bausektor beschäftigt im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 100 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und der Gesamtumsatz des Jahres übersteigt nicht VND 50 Milliarden oder das Gesamtkapital des Jahres übersteigt nicht VND 20 Milliarden, ist aber kein Kleinstunternehmen im Sinne von Abschnitt (1).
Kleine Unternehmen im Handels- und Dienstleistungssektor beschäftigen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 50 sozialversicherungspflichtige Personen und verfügen über einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 100 Milliarden VND bzw. ein jährliches Gesamtkapital von nicht mehr als 50 Milliarden VND, sind jedoch keine Kleinstunternehmen im Sinne des Abschnitts (1).
(3) Mittelständische Unternehmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei; Im Industrie- und Bausektor sind im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beschäftigt und die jährlichen Gesamteinnahmen übersteigen nicht VND 200 Milliarden bzw. das jährliche Gesamtkapital übersteigt nicht VND 100 Milliarden. Es handelt sich jedoch nicht um ein Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen im Sinne der Punkte (1) und (2).
Mittelständische Unternehmen des Handels- und Dienstleistungssektors beschäftigen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 100 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und weisen einen jährlichen Gesamtumsatz von nicht mehr als 300 Milliarden VND bzw. ein jährliches Gesamtkapital von nicht mehr als 100 Milliarden VND auf, sind jedoch keine Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der Punkte (1) und (2).
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Quelle: https://phunuvietnam.vn/doanh-nghiep-vua-va-nho-do-phu-nu-lam-chu-su-dung-nhieu-lao-dong-nu-duoc-ho-tro-gi-20241023103335292.htm
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