Das Ministerium für Industrie und Handel bittet um Kommentare zu einem Rundschreibenentwurf, in dem eine Reihe von Artikeln der neuen Verordnung zum Erdölhandel detailliert beschrieben werden.
Daten zu Anlagen, Vertrieb und Erdölvorräten von Unternehmen müssen an das Ministerium für Industrie und Handel übermittelt werden.
In Umsetzung der Anweisung der Regierung hat das Ministerium für Industrie und Handel einen Entwurf eines neuen Dekrets zum Erdölhandel ausgearbeitet und der Regierung vorgelegt. Dieses Dekret soll das Dekret Nr. 83/2014/ND-CP der Regierung vom 3. September 2014 zum Erdölhandel sowie Dekrete zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 83/2014/ND-CP ersetzen. Das Regierungsbüro hat zu diesem Dekretsentwurf eine Konsultationssitzung mit Regierungsmitgliedern organisiert.
Der Rundschreibenentwurf, der eine Reihe von Artikeln der neuen Verordnung über den Erdölhandel detailliert beschreibt, wird auch vom Ministerium für Industrie und Handel konsultiert und besteht aus 5 Kapiteln und 23 Artikeln.
Zu den wesentlichen Inhalten des Entwurfs zählt die Regelung zur Anbindung von Mineralölwirtschaftsdaten. Insbesondere übermitteln die wichtigsten Erdölhändler ihre Geschäftsdaten zum Erdölgeschäft (Daten zu den Einrichtungen, die dem Erdölgeschäft dienen, Daten zum Erdölverteilungssystem, Daten zum Import, Export und Lagerbestand von Erdöl) an das Ministerium für Industrie und Handel, und zwar in Übereinstimmung mit dem vom Ministerium für Industrie und Handel vorgeschriebenen elektronischen Programm.
Auf der Grundlage der vom Händler bereitgestellten Aufzeichnungen und Dokumente über die Umsetzung der Verknüpfung der Erdölgeschäftsdaten übermittelt die Abteilung für den Inlandsmarkt die Aufzeichnungen und Dokumente über die Umsetzung der Verknüpfung der Erdölgeschäftsdaten des Händlers an die Abteilung für E-Commerce und digitale Wirtschaft. Die Abteilung für E-Commerce und digitale Wirtschaft prüft die Verbindung der Erdölgeschäftsdaten von Händlern mit dem Ministerium für Industrie und Handel und sendet eine Mitteilung an die Abteilung für den Binnenmarkt, in der die Vollständigkeit/Unvollständigkeit der Verbindung bestätigt wird.
Darüber hinaus enthält der Rundschreibenentwurf Bestimmungen zu Vertretungsverträgen im Mineralöleinzelhandel, Franchiseverträgen im Mineralöleinzelhandel sowie Kauf- und Verkaufsverträgen für Mineralöl.
Im Einzelnen bedarf der Vertrag der Schriftform und muss neben den Vereinbarungen der beiden Parteien den folgenden wesentlichen Inhalt enthalten: Name, Anschrift und Steuernummer des Lieferers und des Empfängers, des Franchisegebers und des Franchisenehmers im Mineralöleinzelhandel, des Verkäufers und des Käufers des Mineralöls, je nach Vertragsform; Menge, Qualität, Art des Benzins; Liefermethode; Maklergebühren, Franchisegebühren für den Benzinhandel, Benzineinkaufs- und -verkaufspreise je nach Vertragsform.
Darüber hinaus werden im Rundschreibenentwurf auch die Weltmarktpreise für Öl festgelegt und bekannt gegeben.
Dementsprechend ist der Weltmarktpreis für Erdölprodukte der Preis für fertige Erdölprodukte, die auf dem internationalen Markt gehandelt werden und von einer oder mehreren seriösen Nachrichtenagenturen zusammengestellt werden.
Das Ministerium für Industrie und Handel bestimmt, dass es sich bei den Erdölprodukten, für die der Staat Weltmarktpreise für Erdöl bekannt gibt und die in der Erdölpreisformel Anwendung finden, um bleifreies Benzin (100 % fossilen Ursprungs) und Dieselkraftstoff handelt, die üblicherweise auf dem Markt verbraucht werden.
Für den Export von Erdöl und Rohstoffen ist es Erdölgroßhändlern und Erdölproduzenten gestattet, Erdöl und Rohstoffe gemäß dem beim Ministerium für Industrie und Handel registrierten Plan zu exportieren.
Das Ministerium für Industrie und Handel prüft die Anfragen der Händler zum Export von Erdöl auf Grundlage des Gleichgewichts zwischen Angebot und Inlandsnachfrage, um sicherzustellen, dass die Exporte Angebot und Nachfrage von Erdöl auf dem Inlandsmarkt nicht beeinträchtigen.
„Nur Händler mit einer Berechtigung zur Tätigkeit als Mineralölgroßhändler dürfen Erdöl und Rohstoffe vorübergehend einführen, wiederausführen und durchführen“, heißt es in dem Entwurf.
Ministerium für Industrie und Handel gibt keine Weltmarktpreise bekannt
Darüber hinaus werden im Rundschreibenentwurf auch die Grundsätze für die Entwicklung und Anpassung der Bestandteile der Benzinpreisformel festgelegt.
Dementsprechend werden die Bestandteile der Benzinpreisformel auf Grundlage der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Ergebnisse aus der Datenzusammenstellung der wichtigsten Benzinhändler und Benzinproduzenten sowie der tatsächlichen Situation der Benzingeschäftsaktivitäten im jeweiligen Zeitraum erstellt.
Die Standardkosten im Verkaufspreis von Benzin sind die maximalen Gesamtkosten, die gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung über den Benzinhandel überprüft, bewertet und auf der Grundlage von Datenquellen berechnet werden.
Für Erdölprodukte gibt das Ministerium für Industrie und Handel keine Weltmarktpreise bekannt. Die Händler stützen sich bei ihrer Bestimmung auf die Formel zur Berechnung der Kosten, aus denen sich der Erdölpreis zusammensetzt, in der neuen Verordnung über den Erdölhandel und in diesem Rundschreiben.
Nach der Anpassung des Verkaufspreises für Benzin muss der Haupthändler für Benzin die Großhandels- und Einzelhandelspreise für Benzin im Vertriebssystem bekannt geben und das Ministerium für Industrie und Handel, das Volkskomitee der Provinz, das Ministerium für Industrie und Handel und die Marktverwaltungsbehörde in dem Gebiet benachrichtigen, in dem der Händler ein Vertriebssystem hat.
Nach der Anpassung des Benzinverkaufspreises müssen die Erdölhändler die Großhandels- und Einzelhandelspreise für Benzin im Vertriebssystem bekannt geben und das Volkskomitee der Provinz, das Ministerium für Industrie und Handel und die Marktverwaltungsbehörde in dem Gebiet benachrichtigen, in dem der Händler ein Vertriebssystem hat.
Um die Benzinpreise zu stabilisieren, soll das Ministerium für Industrie und Handel auf der Grundlage der Preisstabilisierungspolitik der Regierung die Umsetzung leiten und die Volkskomitees der Provinzen anleiten, eine oder mehrere Methoden umzusetzen, um die Ursachen für Preisschwankungen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 85/2024/ND-CP zu ermitteln, in dem eine Reihe von Artikeln des Preisgesetzes sowie Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (falls vorhanden) aufgeführt sind.
Falls die zuständige Behörde den Ausnahmezustand, einen Zwischenfall, eine Katastrophe, eine Naturkatastrophe oder eine Epidemie ausruft und der Marktpreis für Erdölprodukte anormal schwankt, obliegt die Leitung dem Ministerium für Industrie und Handel. In Abstimmung mit dem Finanzministerium und den relevanten Ministerien und Zweigstellen wird eine Preisstabilisierung gemäß den Vorschriften organisiert.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/lay-y-kien-du-thao-thong-tu-ve-kinh-doanh-xang-dau-2369922.html
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