Das Dekret legt fest, dass die Gründung von Industrieclustern folgende Bedingungen erfüllen muss:
a) Aufnahme in die von den zuständigen Behörden genehmigte Liste der Industriecluster in der Provinz; über geeignete Grundstücksfonds für die Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene verfügen;
b) Es gibt Unternehmen, Genossenschaften und Organisationen mit Rechtsstatus und der Fähigkeit, in den Bau technischer Infrastrukturen zu investieren, die beabsichtigen, beim Bau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern als Investoren aufzutreten.
c) Falls in dem kreisfreien Gebiet ein Industriecluster etabliert wurde, muss die durchschnittliche Belegungsrate der Industriecluster über 50 % liegen oder die Gesamtmenge an nicht verpachtetem Industrieland der Industriecluster darf 100 Hektar nicht überschreiten.
Der Ausbau eines Industrieclusters muss folgende Bedingungen erfüllen:
a) Die Gesamtfläche des Industrieparks darf nach der Erweiterung 75 Hektar nicht überschreiten; über geeignete Grundstücksfonds für die Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene verfügen;
b) Es gibt Unternehmen, Genossenschaften und Organisationen mit Rechtsstatus und der Fähigkeit, in den Bau technischer Infrastrukturen zu investieren, die beabsichtigen, beim Bau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern als Investoren aufzutreten.
c) Erreichen einer Vermietungsquote von mindestens 60 % oder die Nachfrage nach Industriegrundstückspacht im Industriecluster übersteigt die vorhandene Industriegrundstücksfläche des Industrieclusters;
d) Fertigstellung und Inbetriebnahme wesentlicher gemeinsamer technischer Infrastrukturanlagen (einschließlich interner Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwassersammlung und -behandlung) gemäß genehmigter Detailplanung.
Tra Vinh Online-Zeitung
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