Das Dekret legt fest, dass die Gründung von Industrieclustern die folgenden Bedingungen erfüllen muss:
a) Aufnahme in die von den zuständigen Behörden genehmigte Liste der Industriecluster in der Provinz; über geeignete Grundstücksfonds für die Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene verfügen;
b) Es gibt Unternehmen, Genossenschaften und Organisationen mit Rechtsstatus und der Fähigkeit, in den Aufbau technischer Infrastruktur zu investieren, die vorschlagen, beim Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern als Investoren aufzutreten;
c) Falls in dem Gebiet auf Bezirksebene ein Industriecluster eingerichtet wurde, muss die durchschnittliche Belegungsrate der Industriecluster über 50 % liegen oder der gesamte unverpachtete Industrielandfonds der Industriecluster darf 100 Hektar nicht überschreiten.
Der Ausbau des Industrieclusters muss folgende Bedingungen erfüllen:
a) Die Gesamtfläche des Industrieparks darf nach der Erweiterung 75 Hektar nicht überschreiten; über geeignete Grundstücksfonds für die Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene verfügen;
b) Es gibt Unternehmen, Genossenschaften und Organisationen mit Rechtsstatus und der Fähigkeit, in den Aufbau technischer Infrastruktur zu investieren, die vorschlagen, beim Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern als Investoren aufzutreten;
c) Erreichen einer Vermietungsquote von mindestens 60 % oder die Nachfrage nach Gewerbegrundstückspacht im Gewerbecluster übersteigt die vorhandene Gewerbegrundstücksfläche des Gewerbeclusters;
d) Fertigstellung und Inbetriebnahme wesentlicher gemeinsamer technischer Infrastrukturanlagen (einschließlich interner Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwassersammlung und -behandlung) gemäß genehmigter Detailplanung.
Tra Vinh Online-Zeitung
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