(Dan Tri) – Gemäß den neuen Bestimmungen der Provinz Bac Ninh muss für Wohngrundstücke ohne genehmigte Detailplanung die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung 40 m² oder mehr betragen, wobei jede Seite mindestens 3,5 m breit sein muss.
Kürzlich erließ das Volkskomitee der Provinz Bac Ninh den Beschluss 32/2024, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Bodengesetzes und des Dekrets Nr. 102/2024 der Regierung in der Provinz detailliert beschrieben und geregelt wird, darunter auch Vorschriften zur Aufteilung und Zusammenlegung von Grundstücken.
Für städtisches Wohngebiet, ländliches Wohngebiet entlang von Nationalstraßen, Provinzstraßen und in der Planung neuer Stadtgebiete wird die Mindestwohngebietsfläche nach der Parzellierung gemäß der genehmigten Detailplanung umgesetzt. Darüber hinaus muss in Fällen, in denen keine genehmigte Detailplanung vorliegt, die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung 40 m² oder mehr betragen und die Breite jeder Seite darf nicht weniger als 3,5 m betragen.
Für ländliche Wohngrundstücke, die nicht unter die oben genannten Bestimmungen fallen, ist die Mindestgrundstücksfläche nach der Parzellierung gemäß der genehmigten Detailplanung umzusetzen. Falls keine genehmigte Detailplanung vorliegt, muss die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung 70 m² oder mehr betragen und jede Seite darf nicht kürzer als 4 m sein.
Darüber hinaus richtet sich die Parzellierung von Wohngrundstücken mit Gärten und Teichen nach den Vorschriften zur Parzellierung von Wohngrundstücken. Die Vorschriften über die für eine Parzellierung zulässige Mindestfläche landwirtschaftlicher Flächen finden keine Anwendung.
Ein Grundstück in einem Vorort von Hanoi (Illustration: Tran Khang).
Bei Grundstücken mit bestehendem Wohnraum, der vor dem 18. April 2008 errichtet wurde, und Wohnprojekten, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde oder deren Bau von einer zuständigen staatlichen Stelle genehmigt wurde, können die Grundstücke entsprechend dem aktuellen Wohnstatus aufgeteilt werden.
Haushalte und Einzelpersonen, denen vom Staat Land zugeteilt wurde und die über anerkannte Nutzungsrechte für eine stabile landwirtschaftliche Produktion verfügen, müssen bei landwirtschaftlichen Grundstücken, die eine Parzelle abtrennen müssen, um ihre Rechte gemäß den Vorschriften ausüben zu können, die Fläche der neuen Parzelle und die verbleibende Fläche der Parzelle nach der Abtrennung mindestens 360 Quadratmeter betragen.
Im Falle einer Landaufteilung zur Aufteilung oder Trennung der Bevölkerung, des ständigen Wohnsitzes oder der Arbeiter, denen das Recht zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zugewiesen oder anerkannt wurde, müssen die Fläche des neu aufgeteilten Grundstücks und die nach der Aufteilung verbleibende Fläche des Grundstücks mindestens so groß sein wie die einer Bevölkerung oder einem ständigen Wohnsitz zugewiesene oder anerkannte Fläche.
Bei nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, ausgenommen Wohngrundstücke, sowie bei der Nutzung von vom Staat gepachteten oder zugeteilten Grundstücken, für die bei der Aufteilung des Grundstücks Landnutzungsgebühren erhoben werden, für Produktions- und Geschäftsanlagen ist die Mindestfläche die Fläche gemäß dem Produktions- und Geschäftsprojekt und gemäß der von der zuständigen staatlichen Behörde genehmigten Planung oder detaillierten Planungsanpassung.
Falls keine Detailplanung vorliegt, beträgt die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung nicht weniger als 3.000 m².
Zuvor hatten bereits eine Reihe von Provinzen und Städten wie Bac Giang, Lam Dong, Hanoi, Da Nang usw. neue Regelungen zur Landaufteilung erlassen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-phan-lo-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-tinh-bac-ninh-20241025014916304.htm
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