(Dan Tri) – Gemäß den neuen Vorschriften der Provinz Bac Ninh muss die Mindestfläche für Wohngrundstücke ohne genehmigte Detailplanung nach der Grundstücksaufteilung 40 m² oder mehr betragen, wobei jede Seite mindestens 3,5 m breit sein darf.
Vor Kurzem hat das Volkskomitee der Provinz Bac Ninh den Beschluss 32/2024 erlassen, der die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Bodengesetzes und des Regierungserlasses Nr. 102/2024 in der Provinz detailliert beschreibt und regelt, darunter auch Vorschriften zur Aufteilung und Zusammenlegung von Grundstücken.
Für städtische Wohngrundstücke, ländliche Wohngrundstücke entlang von Nationalstraßen, Provinzstraßen und bei der Planung neuer Stadtgebiete wird die Mindestwohngrundstücksfläche nach der Unterteilung gemäß der genehmigten Detailplanung umgesetzt. Darüber hinaus muss in Fällen, in denen keine genehmigte Detailplanung vorliegt, die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung 40 m² oder mehr betragen und jede Seite darf nicht weniger als 3,5 m betragen.
Für ländliche Wohngrundstücke, die nicht unter die oben genannten Bestimmungen fallen, ist die Mindestgrundstücksfläche nach der Unterteilung gemäß der genehmigten Detailplanung umzusetzen. Falls keine genehmigte Detailplanung vorliegt, muss die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung 70 m² oder mehr betragen und jede Seite darf nicht weniger als 4 m lang sein.
Darüber hinaus richtet sich die Parzellierung von Wohngrundstücken mit Gärten und Teichen nach den Vorschriften zur Parzellierung von Wohngrundstücken, wobei die Vorschriften über die für die Parzellierung zulässige Mindestfläche landwirtschaftlicher Flächen nicht gelten.
Ein Grundstück in einem Vorort von Hanoi (Illustration: Tran Khang).
Bei Grundstücken mit bestehendem Wohnraum, der vor dem 18. April 2008 errichtet wurde, und Wohnprojekten, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde oder deren Bestehen von einer zuständigen staatlichen Behörde genehmigt wurde, können die Grundstücke entsprechend dem aktuellen Wohnstatus aufgeteilt werden.
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken gilt: Haushalte und Einzelpersonen, denen vom Staat Land zugeteilt wird und deren Landnutzungsrechte für stabile landwirtschaftliche Produktionszwecke anerkannt sind und die das Grundstück abtrennen müssen, um ihre Rechte gemäß den Vorschriften auszuüben, dass die Fläche des neuen Grundstücks und die verbleibende Fläche des Grundstücks nach der Abtrennung mindestens 360 Quadratmeter betragen muss.
Im Falle einer Landaufteilung zur Aufteilung oder Trennung der Bevölkerung, des ständigen Wohnsitzes oder der Arbeiter, denen das Recht zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zugewiesen oder anerkannt wurde, muss die Fläche des neu aufgeteilten Grundstücks und die verbleibende Fläche des Grundstücks nach der Aufteilung mindestens der Fläche entsprechen, die einer Bevölkerung oder einem ständigen Wohnsitz zugewiesen oder anerkannt wurde.
Bei nicht landwirtschaftlichen Grundstücken, ausgenommen Wohngrundstücke, sowie bei Haushalten und Einzelpersonen, die vom Staat gepachtete oder zugeteilte Grundstücke nutzen und bei deren Aufteilung Landnutzungsgebühren für Produktions- und Geschäftseinrichtungen erhoben werden, ist die Mindestfläche die Fläche gemäß dem Produktions- und Geschäftsprojekt und gemäß der von der zuständigen staatlichen Behörde genehmigten Planung oder detaillierten Planungsanpassung.
Falls keine detaillierte Planung vorliegt, beträgt die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung nicht weniger als 3.000 m².
Zuvor hatten bereits eine Reihe von Provinzen und Städten wie Bac Giang, Lam Dong, Hanoi, Da Nang usw. neue Vorschriften zur Landaufteilung erlassen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-phan-lo-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-tinh-bac-ninh-20241025014916304.htm
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