Der Nationalfeiertag am 2. September (auch als Unabhängigkeitstag bekannt) ist einer der mit größter Spannung erwarteten Feiertage des Jahres. Allerdings bekommen dieses Jahr nicht alle Arbeitnehmer am Nationalfeiertag volle vier Tage Pause.
Es gibt Menschen, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit freiwillig oder gezwungen sind, an Feiertagen zu arbeiten. Welche Regelung gilt also, wenn Arbeitnehmer am Feiertag am 2. September Urlaub nehmen oder arbeiten?
Gemäß dem Feiertagsplan zum Nationalfeiertag am 2. September 2023 beginnen die Mitarbeiter von Freitag, den 1. September, bis Montag, den 4. September, mit ihrer Arbeit. Abbildung: KT
Rechtsanwalt Nguyen Manh Tuan, Direktor der Minh Gia Law Company Limited (Anwaltskammer Hanoi), teilt den Lesern Folgendes mit:
Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub an einem Feiertag
Artikel 112 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 legt den Nationalfeiertag am 2. September wie folgt fest:
„1. An den folgenden Feiertagen und während des Tet-Festes haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub und volle Bezahlung: …
d) Nationalfeiertag: 2 Tage (2. Tag des Sonnenmonats und 1 Tag unmittelbar davor oder danach);“
Somit haben die Mitarbeiter am 2. September zwei Tage frei und erhalten ihren vollen Lohn.
Gemäß Artikel 111 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 ist die wöchentliche Ruhezeit wie folgt festgelegt: „3. Fällt der wöchentliche freie Tag auf einen gesetzlichen Feiertag im Sinne von Artikel 112 Absatz 1 dieses Gesetzes, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Ausgleichstag am nächsten Arbeitstag.“
Fällt der Feiertag am 2. September also auf einen wöchentlichen freien Tag, wird der Arbeitnehmer mit dem nächsten freien Arbeitstag entschädigt und erhält dennoch seinen vollen Lohn.
Im Jahr 2023 fällt der Nationalfeiertag auf Freitag und Samstag, sodass die Arbeitnehmer Freitag, Samstag und Sonntag frei haben. Ist der Samstag ein wöchentlicher freier Tag, so wird dem Arbeitnehmer auch am darauffolgenden Tag, also Montag, ein freier Ausgleichstag gewährt. Daher haben die Arbeitnehmer während dieses Feiertags vier Tage frei.
Falls der Arbeitnehmer am Feiertag 2/9 arbeiten muss
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 98 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 gilt die Arbeit an Feiertagen als Überstundenarbeit und die Arbeitnehmer erhalten eine Überstundenvergütung. Artikel 98 legt die Löhne für Überstunden und Nachtarbeit am Nationalfeiertag wie folgt fest:
„1. Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, werden nach dem Einheitslohn oder dem tatsächlich gezahlten Lohn entsprechend der geleisteten Arbeit wie folgt entlohnt:
...
c) An Feiertagen, Tet und bezahlten Urlaubstagen mindestens 300 % (ausschließlich Feiertage, Tet und bezahlten Urlaubstagen) des Lohns für Arbeitnehmer, die einen Tageslohn erhalten.
...“
Wenn ein Arbeitnehmer auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen an einem Feiertag arbeiten muss, erhält er/sie daher ein Gehalt von mindestens 300 %, exklusive Feiertagsgeld (sofern vorhanden). Das bedeutet, dass den Mitarbeitern 300 % ihres Überstundenlohns und an Nationalfeiertagen 100 % ihres Gehalts ausgezahlt werden.
Beispielsweise fällt im Jahr 2023 der Feiertag 2. September auf Freitag und Samstag. Wenn diese beiden Tage zwei Arbeitstage der Woche sind und der Arbeitnehmer an diesen Tagen zur Arbeit geht, wird das Gehalt, das der Arbeitnehmer erhält, mit mindestens 400 % für einen Arbeitstag berechnet.
Darüber hinaus können Arbeitnehmer während der Feiertage am 2. September auch Prämien gemäß den Bestimmungen von Artikel 104 des Arbeitsgesetzbuchs 2019 erhalten. Diese Prämie ist jedoch nicht obligatorisch, sondern hängt von der Produktions- und Geschäftslage und den Ergebnissen der Arbeitserledigung sowie den Regelungen des Arbeitgebers ab.
Korrespondent Vung Nguyen (VOV.VN)
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)