Das Verkehrsministerium erstellt ein Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 85/2014/TT-BGTVT vom 31. Dezember 2014 des Verkehrsministers zur Regelung der Renovierung von Straßenkraftfahrzeugen.
Nebelscheinwerfer können von der Konstruktionsdokumentation ausgenommen werden
Insbesondere schlägt der Entwurf vor, zahlreiche weitere Fälle hinzuzufügen, in denen die Pflicht zur Erstellung von Konstruktionsunterlagen für umgebaute Kraftfahrzeuge ausgenommen ist. Einschließlich der Renovierung und Installation von Pumpen, Öltanks und hydraulischen Leitungssystemen von Zugmaschinen zum Antrieb des Ladungshebesystems von Kippsattelanhängern; Renovierung und Änderung der Höhe der Seitenabdeckung des gedeckten Fahrzeugs, Renovierung und Änderung der Außenabdeckung des geschlossenen und gedeckten Fahrzeugs; Installieren Sie zusätzliche Nebelscheinwerfer am Fahrzeug. Installieren Sie zusätzliche Dachgepäckträger auf Autos gemäß den Empfehlungen und Anweisungen des Herstellers, ohne die Gesamtbreite des Fahrzeugs zu ändern; Änderung der Karosserieform eines Fahrzeugs durch den Einbau optionaler Karosserieteile und Komponenten des originalen Fahrzeugherstellers, jedoch ohne Änderung der äußeren Abmessungen des Fahrzeugs (mit schriftlicher Bestätigung, dass der Einbau für das Fahrzeug des Fahrzeugherstellers geeignet ist).
Ändern Sie das Design einiger Details der Karosserie wie Kühlergrill, Spoiler, Seitentrittbretter, ohne die Außenmaße des Autos zu verändern. Es wird außerdem vorgeschlagen, den Einbau zusätzlicher Lüftungsöffnungen auf den Dächern von Lkw- und Traktorkabinen von der Erstellung von Konstruktionsunterlagen für modifizierte Kraftfahrzeuge auszunehmen.
Laut dem Redaktionsausschuss handelt es sich dabei um einfache Renovierungsarten. Die Reduzierung der Anforderungen an die Entwurfsdokumentation wird dazu beitragen, die Verfahren zu vereinfachen und den Menschen mehr Komfort zu bieten.
In den Vorschriften zur Entwurfsbewertung von Kraftfahrzeugen wurde die 12-Monats-Frist für Entwurfsbewertungszertifikate aufgehoben, um die Verwendung von Entwurfsdokumenten bei der Durchführung von Produktrenovierungen desselben Typs zu erleichtern.
Klärung der Themen, die nicht in 2-stöckige Schlafbusse umgewandelt werden dürfen
Im Rundschreibenentwurf wurden die Gegenstände, die nicht zu Doppeldecker-Schlafbussen umgebaut werden dürfen, der Realität entsprechend klargestellt. Der Entwurf sieht dementsprechend folgende Regelung vor: „Die Änderung und der Einbau von doppelstöckigen Schlafbetten in Personenkraftwagen ist untersagt, außer bei der Umrüstung des Originalfahrzeugs zu einem Personenkraftwagen mit Schlafbetten.“
Gleichzeitig wird eine Regelung hinzugefügt: Innerhalb von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum des Prüfzertifikats und des ersten Prüfstempels bis zur Konstruktionsbegutachtung dürfen an neu importierten, hergestellten, montierten und unbenutzten LKW keine Änderungen an der Karosserie vorgenommen werden (ausgenommen sind Umbauten in ein Fahrschulfahrzeug sowie Umbauten und Anbringung einer zusätzlichen Abdeckung bei offenen LKW), um der neuen Regelung zur Befreiung von der Erstuntersuchung für Fahrzeuge zu entsprechen.
Derzeit sind folgende Fälle von der Erstellung von Konstruktionsunterlagen für modifizierte Kraftfahrzeuge gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 85/2014/TT-BGTVT ausgenommen:
- Beim Fahren in der Praxis und bei Prüffahrzeugen wird das Hilfsbremspedal eingebaut oder entfernt, indem es über einen mechanischen Betätigungshebel mit dem Hauptbremspedal verbunden wird.
- Staubschutzabdeckungen für die Ladefläche des Muldenkippers hinzufügen oder entfernen, ohne die Größe der Ladefläche zu verändern.
- Fügen Sie eine Abdeckung für den Laderaum oder das Gepäck des PICKUP-Autos hinzu oder entfernen Sie diese, ohne die Gesamtgröße des Autos zu verändern.
- Muldenkipper und Tankwagen, die vor dem 1. November 2014 importiert, hergestellt, montiert oder modifiziert wurden und bei denen das Volumen der Frachtboxen und Tanks freiwillig reduziert werden muss, um den Bestimmungen im Rundschreiben 42/2014/TT-BGTVT zu entsprechen.
- Bei Kraftfahrzeugen, die für den Einbau einer zusätzlichen LPG-Kraftstoffversorgungsanlage modifiziert wurden, ist die Kraftstoffversorgungsanlage mit Flüssiggas (LPG) für den Fahrzeugmotor zu entfernen, um wieder ausschließlich die Kraftstoffversorgungsanlage des Originalfahrzeugs zu verwenden.
- Erneuerung und Änderung der Position von Achsen, Achsgruppen und Zugbolzen bis zum 31. Dezember 2015 für Sattelanhänger (ausgenommen Kippsattelanhänger) und Sattelanhänger mit Containern, deren verkehrszulässige Gesamtmasse geringer ist als die bauartbedingte Gesamtmasse.
- Renovierung gemäß dem im Vietnam Register bekannt gegebenen Musterdesign.
Weisheit
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