Universitäten dürfen in den Bereichen Bildung und Gesundheit keine Fernstudien anbieten.

VTC NewsVTC News07/01/2024

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Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat das Rundschreiben Nr. 28/2023/TT-BGDDT zum Fernunterricht auf Universitätsniveau herausgegeben. Der größte Unterschied zum Rundschreiben von 2017 besteht darin, dass in den gesundheitsbezogenen Bereichen, für die eine Berufszulassung erforderlich ist, keine Fernausbildung mehr möglich ist.

Gemäß dem Rundschreiben wird das derzeit für die reguläre Form des entsprechenden Ausbildungsschwerpunkts der Ausbildungseinrichtung geltende Fernstudienprogramm angepasst und in der detaillierten Übersicht jedes Fachs speziell beschrieben, um der Form zu entsprechen. Fernunterrichtsmethoden in Lehr- und Lernmethoden, Lehr- und Lerndauer, Lernmaterialien und Bewertung der Lernergebnisse, die hauptsächlich die Verwendung von Computernetzwerken und Telekommunikation erfordern.

Universitäten dürfen im Gesundheitsbereich keine Fernstudien anbieten. (Illustration)

Universitäten dürfen im Gesundheitsbereich keine Fernstudien anbieten. (Illustration)

Das Rundschreiben legt außerdem die Mindestanforderungen für die Durchführung von Fernunterricht fest. Dementsprechend wurde die Distanztrainingsanlage der Trainingseinrichtung komplett so aufgebaut, dass alle Komponenten den Vorschriften entsprechen.

Ausbildungsstätten führen Fernstudiengänge für Studiengänge durch, die sich für die Aufnahme eines Ausbildungsstudiengangs entschieden haben und mindestens drei aufeinander folgende Kurse in der regulären Form belegt haben. Für die berufsqualifizierenden Gesundheitsstudiengänge und die Lehramtsstudiengänge wird kein Fernstudium angeboten.

Das Fernlehrprogramm wurde gemäß den Vorschriften zu Lehrprogrammstandards entwickelt, evaluiert und herausgegeben.

Das System der Prüfung und Bewertung der Lernergebnisse gewährleistet Objektivität und Ehrlichkeit; Lernverlauf evaluieren, Semesterende evaluieren, Fach; Kontrollieren und überprüfen Sie das Lernen, Testen, Prüfen und Ausführen der zugewiesenen Aufgaben im Lernprogramm des Lernenden.

Das Team aus Dozierenden, LernbegleiterInnen und Führungskräften ist hinsichtlich Quantität, Qualität, Qualifikation und Struktur ausreichend; wurden in Fähigkeiten, Lehrmethoden und Fernunterrichtsmanagement geschult.

Bis zu 30 % des Fernstudienvolumens werden von Gastdozenten erbracht; und wird nur dann auf maximal 50 % erhöht, wenn der Gastdozent gleichzeitig ständiger Dozent der vorgeschriebenen Ausbildungskoordinationseinrichtung ist und mehr als 20 % des Fernausbildungsprogrammvolumens umsetzt.

Sorgen Sie für die Bereitstellung angemessener Einrichtungen, Ausrüstung, Bibliotheken und Lernmaterialien für die Durchführung von Fernlehrprogrammen.

Dieses Rundschreiben tritt am 12. Februar in Kraft.

(Quelle: tienphong.vn)


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