Gemäß Absatz 1, Artikel 9 des Rundschreibens 43/2016/TT-NHNN zur Regelung von Verbraucherkrediten durch Finanzunternehmen werden die Verbraucherkreditzinsen von Finanzunternehmen gemäß den Vorschriften der Staatsbank (SBV) zu Kreditaktivitäten von Kreditinstituten (CIs) und ausländischen Bankfilialen an Kunden festgelegt.
Der Kapitalbedarf der Kunden muss für Konsumzwecke verwendet werden, wie beispielsweise: Kauf von Transportmitteln, Haushaltsgeräten und -ausrüstung; Kosten für Studium, ärztliche Untersuchung, Behandlung, Reisen, Kultur, Sport und körperliche Betätigung; Kosten für die Reparatur des Hauses.
Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 39/2016/TT-NHNN ist davon auszugehen, dass der Zinssatz für Verbraucherkredite zwischen der Finanzierungsgesellschaft und dem Kunden auf Grundlage von Kapitalangebot und -nachfrage auf dem Markt, der Kreditnachfrage und der Kreditwürdigkeit des Kunden vereinbart wird, sofern auf den Kunden nicht die in Absatz 2, Artikel 13 der oben genannten Vorschriften genannten Fälle zutreffen.
Falls der Kunde unter Klausel 2 des obigen Artikels fällt, gibt es eine Regelung zum Höchstzinssatz, der den vom Gouverneur der Staatsbank von Vietnam in jedem Zeitraum festgelegten maximalen Kreditzinssatz nicht überschreiten darf.
Konkret werden gemäß Artikel 13 des Rundschreibens 39/2016/TT-NHNN die Kreditzinssätze wie folgt geregelt:
- Kreditinstitute und Kunden vereinbaren Darlehenszinssätze auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage auf dem Markt, der Kreditnachfrage und der Kreditwürdigkeit des Kunden, außer in Fällen, in denen die Staatsbank von Vietnam in Absatz 2 dieses Artikels Vorschriften zu maximalen Darlehenszinssätzen hat.
- Kreditinstitute und Kunden vereinbaren kurzfristige Kreditzinssätze in vietnamesischen Dong, die jedoch den vom Gouverneur der Staatsbank von Vietnam in jedem Zeitraum beschlossenen maximalen Kreditzinssatz nicht überschreiten dürfen, um bestimmte Kapitalanforderungen zu erfüllen:
+ Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung gemäß den staatlichen Bestimmungen zur Kreditpolitik für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung;
+ Exportgeschäftspläne gemäß den Bestimmungen des Handelsrechts und den das Handelsrecht leitenden Dokumenten umsetzen;
+ Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß den staatlichen Vorschriften zur Unterstützung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen;
+ Entwicklung unterstützender Industrien gemäß den staatlichen Vorschriften zur Entwicklung unterstützender Industrien;
+ Bedienung der Geschäfte von Hochtechnologieunternehmen gemäß den Bestimmungen des Hochtechnologiegesetzes und den das Hochtechnologiegesetz leitenden Dokumenten.
- Der Inhalt der Darlehenszinsvereinbarung umfasst den Darlehenszinssatz und die Methode zur Berechnung der Darlehenszinsen. Falls der Darlehenszinssatz nicht in einen Prozentsatz pro Jahr umgerechnet wird und/oder die Methode zur Berechnung der Zinsen nicht auf Grundlage des tatsächlichen Darlehenssaldos und der Aufrechterhaltungsdauer dieses tatsächlichen Kapitalsaldos angewendet wird, muss der Darlehensvertrag den Inhalt des in einen Prozentsatz pro Jahr (ein Jahr umfasst dreihundertfünfundsechzig Tage) umgerechneten Zinssatzes enthalten, der auf Grundlage des tatsächlichen Darlehenssaldos und der Aufrechterhaltungsdauer dieses tatsächlichen Darlehenssaldos berechnet wird.
- Wenn der Kunde zum Zahlungstermin die Tilgung und/oder die Zinsen des Darlehens nicht oder nicht vollständig wie vereinbart zahlt, muss er die Darlehenszinsen wie folgt zahlen:
+ Zinsen auf den Kapitalbetrag gemäß dem vereinbarten Darlehenszinssatz entsprechend der Darlehenslaufzeit, der bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde;
+ Falls der Kunde die Zinsen nicht fristgerecht wie in Punkt a dieser Klausel vorgeschrieben zahlt, muss er Verzugszinsen in Höhe des zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden vereinbarten Zinssatzes zahlen, jedoch nicht mehr als 10 %/Jahr, berechnet auf die ausstehenden Verzugszinsen entsprechend dem Verzugszeitraum;
+ Im Falle einer Umschuldung des Kredits hat der Kunde auf den überfälligen Kapitalbetrag Zinsen zu zahlen, die der Dauer der verspäteten Zahlung entsprechen; der anwendbare Zinssatz darf 150 % des Kreditzinssatzes zum Zeitpunkt der Umschuldung nicht übersteigen.
- Im Falle der Anwendung eines variablen Darlehenszinssatzes müssen sich das Kreditinstitut und der Kunde auf die Grundsätze und Faktoren zur Bestimmung des angepassten Zinssatzes und den Zeitpunkt der Anpassung des Darlehenszinssatzes einigen. Führen die zur Ermittlung des angepassten Zinssatzes verwendeten Faktoren zu unterschiedlichen Sollzinssätzen, so hat das Kreditinstitut den niedrigsten Sollzinssatz anzuwenden.
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