Ist eine Umrüstung des aktuellen Kennzeichens auf ein Typenschild notwendig? (Quelle TVPL) |
Am 1. Juli 2023 erließ der Minister für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Widerruf von Zulassungen und Nummernschildern für Kraftfahrzeuge regelt.
1. Ist eine Änderung des aktuellen Kennzeichens in ein Typenschild notwendig?
Dementsprechend sind in den Klauseln 1, 2 und 4 des Artikels 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Übergangsbestimmungen wie folgt festgelegt:
- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Kennzeichen zur Identifikation des Fahrzeughalters ermittelt.
- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligem Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
- Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationsnummernschild umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung einer Namensänderung durchführt oder das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA bewegt, um das 3- oder 4-stellige Nummernschild zu widerrufen und es gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationsnummernschild umzuwandeln.
Somit gelten gemäß den oben genannten Regelungen 5-stellige Kennzeichen, die vor dem 15. August 2023 ausgestellt wurden und deren Entzugsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, als Kennzeichen des Fahrzeughalters; Ist das Rückrufverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen, wird das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übermittelt, um ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen auszugeben.
Falls das Fahrzeug mit einem 3- oder 4-stelligen Kennzeichen zugelassen wurde, darf es weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen und wird nur dann auf ein neues Kennzeichen umgeändert, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Fahrzeughalter müssen das Identifikationskennzeichen ändern;
- Wenn der Fahrzeughalter die Verfahren zur Ausstellung und Änderung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Ausstellung und Änderung des Fahrzeugkennzeichens, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Fahrzeugkennzeichens oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Bewegung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt, wird das 3- oder 4-stellige Kennzeichen widerrufen und durch ein Identifikationskennzeichen ersetzt.
2. Fahrzeugzulassungsverfahren gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA
Die Verfahren zur Fahrzeugzulassung gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, müssen ihre Fahrzeuge wie folgt registrieren:
+ Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA erklären;
+ Bringen Sie das Fahrzeug zur Verkehrspolizeidienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Hauptsitz oder Wohnsitz befindet, oder zur Verkehrspolizeidienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich das versteigerte Fahrzeugkennzeichen fällt, um das Fahrzeug zu überprüfen; Geben Sie den Online-Fahrzeugregistrierungsdateicode an und reichen Sie die Fahrzeugdokumente gemäß den Bestimmungen in Artikel 27 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein.
+ Nachdem der Zulassungsbeamte die Fahrzeugpapiere geprüft hat und feststellt, dass das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, wird von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen für das versteigerte Fahrzeug ausgestellt; Terminbescheid zur Fahrzeugzulassung erhalten, Fahrzeugzulassungsgebühr vorschriftsmäßig bezahlen; Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
+ Erhalten Sie die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsstelle oder bei einer öffentlichen Poststelle.
- Bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes ohne das Kennzeichen des Auktionsgewinnfahrzeugs
+ Fahrzeughalter reichen Dokumente ein und führen Rückrufverfahren gemäß den Bestimmungen in Klausel 1, Artikel 14, Klausel 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durch;
+ Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, müssen Dokumente einreichen und die Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 14, Klausel 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abschließen.
- Bei Eigentumsübergang eines Fahrzeugs mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen:
+ Der Fahrzeughalter reicht den Antrag ein und schließt das Widerrufsverfahren gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 14, Absatz 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab. Der Fahrzeughalter muss das Nummernschild, mit dem er den Zuschlag erhalten hat, nicht zurückgeben, muss jedoch eine Kopie der Eigentumsübertragungsurkunde des Fahrzeugs einreichen und das Original zum Vergleich vorlegen (aus der Eigentumsübertragungsurkunde muss der Inhalt der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs sowie das Nummernschild, mit dem er den Zuschlag erhalten hat, klar ersichtlich sein).
+ Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, müssen Dokumente einreichen und die Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2, Artikel 14, Abschnitt 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abschließen und registriert sein und das Nummernschild des Auktionsgewinnfahrzeugs aufbewahren (auf dem Eigentumsübertragungsdokument müssen der Inhalt der Fahrzeugeigentumsübertragung sowie das Nummernschild des Auktionsgewinnfahrzeugs klar angegeben sein).
Organisationen und Einzelpersonen, die den Eigentumsübergang für das Fahrzeug und das Nummernschild der Gewinnerauktion erhalten haben, dürfen den Eigentumsübergang für das Fahrzeug und das Nummernschild der Gewinnerauktion nicht weiter an andere Organisationen und Einzelpersonen übertragen. Der Fahrzeugbesitz wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übertragen.
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