Im Jahr 2023 vermietete die Familie von Frau Bui Thi Huong ( Hai Duong ) ein Haus als Büro an ein Unternehmen. Die Miete betrug 8 Millionen VND/Monat, insgesamt 96 Millionen VND für 1 Jahr.
Laut Frau A. handelt es sich hierbei um die einzige Vermietungstätigkeit ihrer Familie. Allerdings erhielt sie vor Kurzem die Aufforderung der Vermietungsfirma, eine Gewerbesteuerkennung einzutragen und ihre Vermietungstätigkeiten zu deklarieren.
„Soweit ich weiß, unterliegt das Leasing von Vermögenswerten unter 100 Millionen VND/Jahr nicht der Mehrwertsteuer und nicht der persönlichen Einkommensteuer. Ich muss mich also nicht beim Gewerbesteueramt registrieren und keine Steuererklärung einreichen. Ich frage mich jedoch auch, ob ich mich beim Leasing von Vermögenswerten mit einem Umsatz von 100 Millionen VND/Jahr oder weniger steuerlich registrieren und Mehrwertsteuer und persönliche Einkommensteuer angeben muss“, teilte Frau A. mit.
Als Reaktion auf dieses Problem erklärte das Finanzministerium , dass auf Grundlage des Rundschreibens 40/2021/TT-BTC mit Richtlinien zu Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Verwaltung für Geschäftshaushalte und Geschäftsleute die Definition einer Einzelperson, die Vermögenswerte least, eine Einzelperson ist, die Einnahmen aus der Vermietung von Vermögenswerten erzielt, darunter: Vermietung von Häusern, Räumlichkeiten, Geschäften, Fabriken, Lagerhallen (ausgenommen Beherbergungsdienstleistungen), …
Darüber hinaus werden in Absatz 2, Artikel 4 Steuergrundsätze festgelegt: Geschäftshaushalte und Geschäftsleute mit Einnahmen aus Produktion und Geschäftstätigkeit im Kalenderjahr von 100 Millionen VND oder weniger sind gemäß dem Gesetz zur Mehrwertsteuer und Einkommensteuer nicht verpflichtet, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer zu zahlen.
Einzelne Geschäftshaushalte sind dafür verantwortlich, ihre Steuern genau, wahrheitsgemäß und vollständig zu erklären und die Steuerunterlagen rechtzeitig einzureichen. Sie sind vor dem Gesetz für die Richtigkeit, Ehrlichkeit und Vollständigkeit der vorgeschriebenen Steuerunterlagen verantwortlich.
Daher handelt es sich im Fall von Frau Huong auf Grundlage der oben genannten Bestimmungen um eine Einzelperson, die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien erzielt. Frau Huong muss eine Steuerregistrierung vornehmen und Immobilienvermietungsaktivitäten gemäß den Vorschriften angeben.
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