Im Jahr 2023 vermietete die Familie von Frau Bui Thi Huong (Hai Duong) ein Haus als Büro an ein Unternehmen. Die Miete betrug 8 Millionen VND/Monat, insgesamt 96 Millionen VND für 1 Jahr.
Laut Aussage von Frau A. handelt es sich hierbei um die einzige Vermietungstätigkeit ihrer Familie. Allerdings erhielt sie kürzlich von der Vermietungsfirma die Aufforderung, eine Gewerbesteuerkennzeichen einzutragen und ihre Vermietungstätigkeiten offenzulegen.
„Nach meinem Verständnis unterliegt die Tätigkeit des Leasings von Vermögenswerten unter 100 Millionen VND/Jahr nicht der Mehrwertsteuer und nicht der Einkommensteuer. Ich muss also weder die Gewerbesteuernummer registrieren noch Steuererklärungsunterlagen einreichen. Ich frage mich jedoch auch, ob im Fall von Leasing von Vermögenswerten mit einem Umsatz von 100 Millionen VND/Jahr oder weniger eine Steuerregistrierung und die Angabe von Mehrwertsteuer und Einkommensteuer erforderlich ist“, teilte Frau A mit.
In seiner Antwort auf dieses Problem erklärte das Finanzministerium, dass auf Grundlage des Rundschreibens 40/2021/TT-BTC mit Leitlinien zu Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Verwaltung für Geschäftshaushalte und Geschäftsleute die Definition einer Einzelperson, die Vermögenswerte least, eine Einzelperson ist, die Einnahmen aus der Vermietung von Vermögenswerten erzielt, darunter: Vermietung von Häusern, Räumlichkeiten, Geschäften, Fabriken, Lagerhäusern (ausgenommen Beherbergungsdienstleistungen), …
Darüber hinaus werden in Absatz 2, Artikel 4 Steuergrundsätze festgelegt: Geschäftshaushalte und Einzelunternehmer mit einem Umsatz aus Produktion und Geschäftstätigkeit im Kalenderjahr von 100 Millionen VND oder weniger sind gemäß dem Gesetz zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer von der Zahlung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer befreit.
Einzelne Geschäftshaushalte sind dafür verantwortlich, ihre Steuern richtig, wahrheitsgemäß und vollständig zu erklären und die Steuerunterlagen rechtzeitig einzureichen. Sie sind vor dem Gesetz für die Richtigkeit, Ehrlichkeit und Vollständigkeit der vorgeschriebenen Steuerunterlagen verantwortlich.
Basierend auf den oben genannten Bestimmungen handelt es sich im Fall von Frau Huong daher um eine Einzelperson, die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien bezieht. Frau Huong muss sich steuerlich registrieren und ihre Immobilienvermietungsaktivitäten gemäß den Vorschriften angeben.
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