Gemäß Beschluss Nr. 954/2020/UBTVQH14 gilt der Familienabzug von 11 Millionen VND/Monat (132 Millionen VND/Jahr) für den Steuerzahler selbst; Für jede unterhaltsberechtigte Person des Steuerzahlers gilt ein Familienabzug von 4,4 Millionen VND/Monat.

Mit dem oben genannten Abzug müssen Personen mit einem Gehalts- oder Lohneinkommen von 17 Millionen VND/Monat (bei 1 Angehörigen) oder 22 Millionen VND/Monat (bei 2 Angehörigen) keine persönliche Einkommenssteuer zahlen.

Wenn eine Person ein höheres Einkommen hat, ist auch die zu zahlende Steuer im Vergleich zum Einkommen der Person sehr gering.

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Der aktuelle Familienabzugssatz wird bei der Berechnung der persönlichen Einkommensteuer (PIT) gemäß Beschluss Nr. 954/2020/UBTVQH14 angewendet. Foto: Nam Khanh

Denn das Berechnungsprinzip der Einkommensteuer lautet: Einkommensteuerbetrag = (Gesamteinkommen – Versicherung – Familienabzug) x Einkommensteuerabzugssatz.

Angenommen, eine Person verfügt über ein Gehalts- und Lohneinkommen von 17 Millionen VND/Monat und hat eine unterhaltsberechtigte Person. Wenn die Sozialversicherung, Krankenversicherung , Arbeitslosenversicherung usw. abgezogen werden, unterliegt sie nicht der persönlichen Einkommensteuer.

Für diese Person beträgt die Pflichtversicherung von 10,5 % (8 % Sozialversicherung + 1,5 % Krankenversicherung + 1 % Arbeitslosenversicherung) 1.785 Millionen VND (17 Millionen VND x 10,5 %). Der Familienabzug beträgt 15,4 Millionen VND (11 Millionen VND für Sie selbst + 4,4 Millionen VND für Angehörige); Die Summe dieser beiden Abzüge beträgt 17,2 Millionen VND und ist damit höher als das Gesamteinkommen.

Auch bei einer unterhaltsberechtigten Person beträgt die zu zahlende Steuer 35.000 VND/Monat, wenn eine Person ein Einkommen von 18 Millionen VND hat, abzüglich 1,89 Millionen VND Versicherungsbeiträge und 15,4 Millionen VND Familienfreibetrag, multipliziert mit dem persönlichen Einkommensteuerabzugssatz von 5 %. Dieser Steuerbetrag ist im Vergleich zum Einkommen von 18 Millionen VND/Monat sehr gering und macht nur etwa 0,19 % des Gesamteinkommens des Einzelnen aus.

Wird der Familienfreibetrag im Oktober 2025 erhöht?

Das geänderte Einkommensteuergesetz von 2012 besagt: „Sollte der Verbraucherpreisindex (CPI) im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes oder zum Zeitpunkt der letzten Anpassung des Familienfreibetrags um mehr als 20 % schwanken, legt die Regierung dem Ständigen Ausschuss derNationalversammlung eine den Preisschwankungen entsprechende Anpassung des in dieser Klausel festgelegten Familienfreibetrags für den nächsten Steuerzeitraum vor.“

Dementsprechend wird die Anpassung der Familienabzugshöhe nur dann vorgenommen, wenn die kumulierte Schwankung des Verbraucherpreisindex (VPI) über die Jahre hinweg über 20 % liegt.

Von 2020 bis Ende 2024 stieg der VPI-Index um fast 16 %.

Sollte der Verbraucherpreisindex im Jahr 2025 erheblich schwanken, könnte es daher auf der 50. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung im Oktober 2025 zu einer Resolution zur Erhöhung des Familienfreibetrags kommen.