Der aktuelle Familienabzugsbetrag wird bei der Berechnung der persönlichen Einkommensteuer (PIT) gemäß Beschluss Nr. 954/2020/UBTVQH14 angewendet. Einzelpersonen können ihre Steuern nach Familienabzügen selbst berechnen.
Gemäß Resolution Nr. 954/2020/UBTVQH14 gilt der Familienabzug von 11 Millionen VND/Monat (132 Millionen VND/Jahr) für den Steuerzahler selbst; Für alle Angehörigen des Steuerzahlers gilt ein Familienabzug von 4,4 Millionen VND/Monat.
Mit dem oben genannten Abzug müssen Personen mit einem Gehalts- oder Lohneinkommen von 17 Millionen VND/Monat (bei 1 Angehörigen) oder 22 Millionen VND/Monat (bei 2 Angehörigen) keine Einkommenssteuer zahlen.
Verfügt eine Person über ein höheres Einkommen, ist auch die zu zahlende Steuersumme im Vergleich zum Einkommen sehr gering.
Denn das Berechnungsprinzip der Einkommensteuer lautet: Einkommensteuerbetrag = (Gesamteinkommen – Versicherungen – Familienabzug) x Einkommensteuerabzugssatz.
Angenommen, eine Person verfügt über ein Gehalt und Lohneinkommen von 17 Millionen VND/Monat und hat eine unterhaltsberechtigte Person. Nach Abzug der Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw. unterliegt sie nicht der Einkommensteuer.
Für diese Person beträgt die Pflichtversicherung in Höhe von 10,5 % (8 % Sozialversicherung + 1,5 % Krankenversicherung + 1 % Arbeitslosenversicherung) 1.785 Millionen VND (17 Millionen VND x 10,5 %). Der Familienabzug beträgt 15,4 Millionen VND (11 Millionen VND für Sie selbst + 4,4 Millionen VND für Angehörige); Die Summe dieser beiden Abzüge beträgt 17,2 Millionen VND und ist damit höher als das Gesamteinkommen.
Auch bei einer Person mit einer unterhaltsberechtigten Person beträgt die zu zahlende Steuer 35.000 VND/Monat, wenn das Einkommen 18 Millionen VND abzüglich 1,89 Millionen VND für die Versicherung und 15,4 Millionen VND für den Familienfreibetrag beträgt, multipliziert mit dem persönlichen Einkommenssteuerabzugssatz von 5 %. Dieser Steuerbetrag ist im Vergleich zu einem Einkommen von 18 Millionen VND/Monat sehr gering und macht nur etwa 0,19 % des Gesamteinkommens des Einzelnen aus.
Erhöht sich der Familienabzug im Oktober 2025?
In der Novelle des Einkommensteuergesetzes von 2012 heißt es: „Sollte der Verbraucherpreisindex (CPI) im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes oder seit der letzten Anpassung des Familienfreibetrags um mehr als 20 % schwanken, muss die Regierung dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung eine den Preisschwankungen entsprechende Anpassung des in dieser Klausel festgelegten Familienfreibetrags für den nächsten Steuerzeitraum vorlegen.“
Dementsprechend wird die Anpassung der Höhe des Familienabzugs nur dann vorgenommen, wenn die kumulierte Schwankung des Verbraucherpreisindex (VPI) über die Jahre hinweg über 20 % liegt.
Von 2020 bis Ende 2024 stieg der VPI-Index um fast 16 %.
Sollte es im Jahr 2025 zu erheblichen Schwankungen beim Verbraucherpreisindex kommen, könnte es daher auf der 50. Sitzung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung im Oktober 2025 zu einer Resolution zur Erhöhung des Familienfreibetrags kommen.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/cach-tinh-muc-giam-tru-gia-canh-theo-quy-dinh-moi-nhat-2366639.html
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