Viele Studien haben gezeigt, dass eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,08 % oder mehr dazu führen kann, dass Fahrer ihre Reaktionsfähigkeit verlieren - Foto: FORBES
Aufgrund der Besorgnis vieler Menschen über die derzeitige Promillegrenze für Autofahrer von 0 Promille, obwohl es in einigen Fällen zu endogener Alkoholkonzentration oder zu einer Alkoholkonzentration kommt, die nach dem Verzehr bestimmter gängiger Nahrungsmittel, darunter auch Obst, auftritt, bittet das Gesundheitsministerium um Stellungnahmen zu dieser Situation.
Gemäß den obigen Informationen schreibt das Straßenverkehrsgesetz von 2008 vor, dass die Promillekonzentration für Autofahrer 0 und für Motorradfahrer nicht mehr als 0,05 mg/100 ml Atemluft beträgt. Die Regelung im aktuellen Dekret 100 (und es gibt viele Bedenken hinsichtlich der endogenen Alkoholkonzentration oder der Alkoholkonzentration, die nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel entsteht) bleibt für Autofahrer unverändert.
Für Motorradfahrer werden die Promillevorschriften auf das gleiche Niveau wie für Autofahrer geändert, außerdem sei die Zahl der Unfälle mit Motorradbeteiligung sehr hoch.
Auf die Frage, warum die 0-Promille-Regelung lange Zeit galt und das Gesetz zur Prävention von Alkoholschäden ausgearbeitet wurde, gab es keine Bedenken, jetzt interessieren sich aber viele Menschen dafür. Experten des Gesundheitsministeriums zufolge liegt das daran, dass die Strafen früher nicht so streng waren wie heute und noch „mild“ waren.
Tatsächlich ist diese Person jedoch der Ansicht, dass man sich wegen der „endogenen Alkoholkonzentration“ nicht allzu viele Sorgen machen sollte, da diese Situation nur bei manchen Menschen mit Verdauungskrankheiten auftritt, die Schwelle zudem sehr niedrig ist und in solchen Fällen möglicherweise ein Bluttest erforderlich ist, dessen Ergebnisse absolut genau sind.
In der 6. Sitzung der 15. Nationalversammlung legte die Regierung der Nationalversammlung den Gesetzentwurf zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit zur ersten Prüfung vor.
In Bezug auf die verbotenen Handlungen in Absatz 1, Artikel 8 des Entwurfs des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit ist es verboten, mit Alkoholkonzentration im Blut oder in der Atemluft Auto zu fahren.
Neben vielen zustimmenden Stimmen zur Regelung eines absoluten Promilleverbots (bzw. Null-Promille-Grenzwert) für Autofahrer im Gesetzentwurf gibt es auch Bedenken.
Viele Meinungen besagen, dass ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrer in manchen Fällen schwer umzusetzen sein wird, ganz zu schweigen davon, dass der Körper immer über eine endogene Alkoholkonzentration verfügt. Daher wird empfohlen, die wissenschaftlichen Grundlagen zu studieren und sich bei der Bestimmung des Grenzwertes an den Erfahrungen anderer Länder zu orientieren.
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