Das Finanzministerium schlug vor, 36 Gebühren und Abgaben um 10 – 50 % zu senken; Der Kürzungszeitraum soll voraussichtlich vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 dauern.
Davon sind 21 Gebühren um bis zu 50 % ermäßigt, beispielsweise Gebühren für die Erteilung von Baupraxiszertifikaten an Einzelpersonen; Bewertungsgebühr für die Erteilung einer internationalen Reisedienstleistungslizenz und einer inländischen Reisedienstleistungslizenz; Gebühren und Abgaben im Wertpapierbereich; Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit im Ausland für einen begrenzten Zeitraum; Gebühr für die Begutachtung und Genehmigung des Brandschutzkonzepts; CCCD-Ausstellungsgebühr; Kosten in der Viehhaltung…
Ab dem 1. Januar 2024 müssen die in der im Rundschreiben angegebenen Tabelle angegebenen Gebühren- und Abgabensätze den Bestimmungen der ursprünglichen Rundschreiben und gegebenenfalls geänderten, ergänzten oder ersetzten Rundschreiben entsprechen.
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