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Finanzministerium schlägt vor, Mehrwertsteuer auf Importbestellungen mit geringem Wert zu erheben

Thời báo Ngân hàngThời báo Ngân hàng03/12/2024

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Das Finanzministerium hat vorgeschlagen, die Regelung zur Mehrwertsteuerbefreiung für per Expresslieferung verkaufte Importwaren mit geringem Wert aufzuheben, um Steuerverluste zu vermeiden und Fairness gegenüber im Inland produzierten Waren sowie internationalen Gepflogenheiten zu gewährleisten.

Bộ Tài chính đề xuất đánh thuế VAT với đơn hàng giá trị nhỏ nhập khẩu

Jeden Tag werden etwa 5 Millionen Bestellungen mit geringem Wert nach Vietnam importiert.

Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Entscheidungsentwurf des Premierministers zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg über den Wert importierter, per Expressdienst versandter Waren, die von der Steuer befreit sind.

Das Finanzministerium erklärte, dass während der Zeit, als die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg erlassen wurde, das Zollerklärungssystem rein manuell war, sodass die Steuerbefreiungspolitik dieser Entscheidung dazu beitrug, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Zollabfertigungszeit zu verkürzen, wodurch die Zahl der Waren, die einer Steuererklärung unterliegen, verringert wurde.

Diese Politik ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da der E-Commerce weltweit und auch in Vietnam im Laufe der Jahre sehr schnell gewachsen ist. Täglich werden etwa 4–5 Millionen Bestellungen mit geringem Wert über E-Commerce-Plattformen von China nach Vietnam verschickt.

Was die Zollverfahren betrifft, wird das automatisierte Zollmanagementsystem in Häfen, Lagern und Werften (VASSCM) weiterhin effektiv eingesetzt. Es trägt dazu bei, die Verfahren zur Entfernung von Waren aus Lagern, Werften und Häfen zu vereinfachen, den Kontakt zwischen Zollbehörden und Unternehmen zu reduzieren, die Reisezeit für Personen zu verkürzen und Staus an Hafentoren, Lagern und Werften zu überwinden. Dank der zunehmenden Nutzung der Informationstechnologie und der Anwendung moderner Zollmanagementmethoden werden bisher über 99 % der Zollverfahren elektronisch über das automatische Zollabfertigungssystem (VNACCS/VCIS) abgewickelt.

Nach Angaben des Finanzministeriums hat die Entwicklung und Fertigstellung des oben genannten elektronischen Zollerklärungssystems dazu beigetragen, dass Waren schneller abgefertigt werden können und die Verwaltung umfangreicher täglicher Warenerklärungen ohne Unterbrechung der Geschäftstätigkeiten erleichtert wird. Zollanmelder müssen außerdem nicht mehr zu Zollämtern gehen, um ihre Waren online anzumelden. Dadurch verringert sich die Zahl der Anmelder, da die Verfahren über Agenten und Transportunternehmen abgewickelt werden. So können Verwaltung und Erhebung der Steuern auf importierte Waren, die per Expressversand verschickt werden, zentraler und schneller erfolgen als zuvor.

Darüber hinaus wird in einigen Meinungen behauptet, dass für im Inland produzierte Waren der gleichen Art immer noch Mehrwertsteuer zu entrichten sei. Die Mehrwertsteuerbefreiung für per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert habe daher unbemerkt einen Preisunterschied geschaffen, der zu unlauterem Wettbewerb mit im Inland produzierten Waren der gleichen Art geführt habe (aufgrund der zu entrichtenden Mehrwertsteuer). Dies habe sich auf die Produktion und den Verbrauch inländischer Waren ausgewirkt.

Das Finanzministerium teilte mit, dass es in vielen Ländern der Welt bereits zuvor Richtlinien gegeben habe, die eine Befreiung von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer auf Güter mit geringem Wert per Expressversand vorsahen. Bis heute haben viele Länder diese Politik jedoch abgeschafft und tun dies auch weiterhin.

Beispielsweise haben die EU-Länder die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen im Wert von 22 Euro oder weniger abgeschafft. Auch das Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales) hat die Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Waren mit einem Gesamtwert von 135 £ oder weniger ab dem 1. Januar 2021 abgeschafft.

Auch in Singapur werden ab dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuerbefreiungsregelungen für geringwertige Waren abgeschafft, insbesondere im E-Commerce-Bereich. Um faire Handelspraktiken zu gewährleisten, wird Thailand ab dem 1. Mai 2024 auch auf alle importierten Waren Mehrwertsteuer erheben, unabhängig vom Wert. Darüber hinaus empfahlen Experten des Trade Facilitation Project (TFP) Vietnam auf den Seminaren, die Regelung, wonach auf importierte Waren mit geringem Wert keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, aufzuheben.

Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass es auf der Grundlage der oben genannten rechtlichen und praktischen Grundlagen notwendig ist, die Richtlinien und Leitlinien der Partei und des Staates zur Abdeckung aller Einnahmequellen und zur Ausweitung der Einnahmebasis ordnungsgemäß umzusetzen, um die Einheitlichkeit der Steuerpolitik und der internationalen Praktiken für importierte Waren mit geringem Wert, die per Expressdienst versendet werden, zu gewährleisten. Um gleichzeitig eine angemessene Steuererhebung und Fairness gegenüber der inländischen Produktion sicherzustellen und den Konsum im Inland produzierter Waren zu fördern, legte das Finanzministerium dem Premierminister einen Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 78/2010/QD-TTg vor, ohne den Fortschritt bei der Verkündung des Dekrets zum elektronischen Handel abzuwarten.

Dementsprechend wird ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg die Mehrwertsteuerbefreiungsregelung für Waren mit geringem Wert per Expresslieferung nicht mehr angewendet, um mit dem Mehrwertsteuergesetz im Einklang zu stehen. Die Befreiung von der Einfuhrsteuer für Waren mit geringem Wert wird jedoch weiterhin wie derzeit im Gesetz über Ausfuhr- und Einfuhrsteuern und in der Verordnung mit einer Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Gesetzes vorgeschrieben umgesetzt.


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Quelle: https://thoibaonganhang.vn/bo-tai-chinh-de-xuat-danh-thue-vat-voi-don-hang-gia-tri-nho-nhap-khau-158367.html

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