Ministerium für Industrie und Handel: Erste Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen für Polyester-Langfasern. Einholung von Stellungnahmen zum Vorschlag, Antidumpingzölle auf Polyester-Langfasern zu befreien. |
Zuvor hatte die Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel erklärt, dass der Minister für Industrie und Handel am 28. September 2019 die Entscheidung Nr. 2302/QD-BCT zur offiziellen Anwendung von Antidumpingmaßnahmen (CBPG) auf bestimmte Langfaserprodukte aus Polyester mit Ursprung in der Republik Indien, der Republik Indonesien, Malaysia und der Volksrepublik China erlassen habe.
Laut der Mitteilung des Ministeriums für Industrie und Handel haben betroffene Parteien das Recht, Unterlagen einzureichen, mit denen sie eine Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf Langfaserprodukte aus Polyester beantragen. Illustration |
Am 1. November 2023 erließ der Minister für Industrie und Handel die Entscheidung Nr. 2866/QD-BCT zu den Ergebnissen der ersten Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf eine Reihe von Langfaserprodukten aus Polyester mit Ursprung in der Republik Indien, der Republik Indonesien, Malaysia und der Volksrepublik China.
Artikel 58 (1) des Dekrets 10/2018/ND-CP legt fest: „Innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf eines Jahres ab dem Datum der offiziellen Entscheidung zur Anwendung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen oder der jüngsten Entscheidung über die Ergebnisse der Überprüfung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen können die in Artikel 59 dieses Dekrets festgelegten relevanten Parteien ein Dossier mit einer Überprüfungsanfrage einreichen, außer in Fällen, in denen die Frist zur Einreichung des Dossiers weniger als neun Monate ab der Frist beträgt, innerhalb derer der Minister für Industrie und Handel entscheiden muss, ob eine endgültige Überprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen durchgeführt wird oder nicht.“
Dementsprechend haben die betroffenen Parteien gemäß Artikel 59 des Dekrets Nr. 10/2018/ND-CP das Recht, Dokumente einzureichen, mit denen eine Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf Langfaserprodukte aus Polyester beantragt wird.
Die Frist für den Eingang des Antrags beim Handelsverteidigungsministerium ist spätestens der 1. November 2024.
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-tiep-nhan-ho-so-yeu-cau-ra-soat-chong-ban-pha-gia-san-pham-soi-dai-lam-tu-polyester-342514.html
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