In der am 21. Januar unterzeichneten Entscheidung heißt es eindeutig, dass es sich bei den Waren, die der vorübergehenden Antidumpingsteuer (CBPG) unterliegen, um warmgewalzte Stahlprodukte mit den Grundeigenschaften von Flacheisen, legiertem oder unlegiertem Stahl handelt; warmgewalzt; Dicke von 1,2 mm bis 25,4 mm; Breite höchstens 1.880 mm; nur warmgewalzt; eingelegt oder ungebeizt; nicht plattiert, plattiert, plattiert oder beschichtet; beschichtet oder unbeschichtet; Kohlenstoffgehalt kleiner oder gleich 0,3 Masse-%.

Auf Produkte aus rostfreiem Stahl wird keine vorübergehende Antidumpingsteuer erhoben.

Warmgewalzte Stahlerzeugnisse, die einem vorübergehenden Antidumpingzoll unterliegen, werden nach den Warencodes (HS-Codes) klassifiziert: HS 7208.25.00, 7208.26.00, 7208.27.19, 7208.27.99, 7208.36.00, 7208.37.00, 7208.38.00, 7208.39.20, 7208.39.40, 7208.39.90, 7208.51.00, 7208.52.00, 7208.53.00, 7208.54.90, 7208.90.90, 7211.14.15, 7211.14.16, 7211.14.19, 7211.19.13, 7211.19.19, 7211.90.12, 7211.90.19, 7225.30.90, 7225.40.90, 7225.99.90, 7226.91.10, 7226.91.90.

W-Stahlproduktion.png
Zuvor hatten mehrere inländische Stahlhersteller die Einleitung einer Antidumpinguntersuchung für aus China und Indien importierten warmgewalzten Stahl beantragt.

Das Ministerium für Industrie und Handel kann die Liste der HS-Codes von Waren, die einer vorübergehenden Antidumpingsteuer unterliegen, ändern und ergänzen, um sie an die Beschreibung der untersuchten Waren und andere Änderungen (falls vorhanden) anzupassen.

Das Ministerium für Industrie und Handel hat beschlossen, den vorübergehenden Antidumpingsteuersatz für Organisationen und Einzelpersonen, die Waren mit Ursprung in Indien herstellen und exportieren, nicht anzuwenden, da er die in Absatz 3, Artikel 78 des Handelsverwaltungsgesetzes Nr. 05/2017/QH14 festgelegten Bedingungen erfüllt.

Gleichzeitig beträgt der vorübergehende Steuersatz für Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die Waren mit Ursprung in China herstellen und exportieren, 19,38 bis 27,83 Prozent.

Diese Steuersätze treten 15 Tage nach dem Datum der Entscheidung zur Anwendung der vorübergehenden Antidumpingsteuer in Kraft.

Dementsprechend ist die vorübergehende Antidumpingsteuer 120 Tage ab dem Datum des Inkrafttretens gültig, außer im Falle einer Verlängerung, Änderung oder Aufhebung gemäß dem Gesetz.

Im Jahr 2024 gab Vietnam mehr als 19,07 Milliarden US-Dollar für den Import von Eisen und Stahl aller Art sowie von Eisen- und Stahlprodukten aus. Davon betrug der Importwert dieses Artikels aus Indien 238,6 Millionen USD und der Importwert aus China belief sich auf fast 12,03 Milliarden USD.

Im vergangenen Jahr machte chinesischer Stahl den größten Teil der Importe nach Vietnam aus, vor allem, weil der Verkaufspreis auf diesem Markt im Vergleich zu anderen Märkten je nach Produkttyp 30 bis 70 USD niedriger war.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass China die Krise des „Stahlüberschusses“ noch nicht überwunden hat. Der geringere Inlandsverbrauch hat die Stahlproduzenten in diesem Land gezwungen, ihre Exporte zu niedrigen Preisen anzukurbeln, um ihre Lagerbestände freizugeben.

Trotz des Untersuchungsbeschlusses strömt weiterhin warmgewalzter Stahl nach Vietnam. Die Menge an warmgewalztem Stahl (HRC), die nach Vietnam importiert wird, steigt trotz einer Antidumpinguntersuchung des Ministeriums für Industrie und Handel weiterhin stark an.