Der Premierminister hat gerade die offizielle Mitteilung Nr. 219/TTg-KSTT zur Umsetzung von Verwaltungsverfahren für Personen und Unternehmen bei der Gestaltung und Rationalisierung des Organisationsapparats herausgegeben.
Um die Fortführung der erzielten Ergebnisse sicherzustellen und den Prozess der Verwaltung, Überwachung, Entgegennahme und Abwicklung von Verwaltungsverfahren nicht zu unterbrechen, forderte der Premierminister die Minister, die Leiter der Behörden auf Ministerebene sowie die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf, sich auf die Umsetzung einer Reihe von Schlüsselaufgaben zu konzentrieren. Erstens müssen die zuständigen Behörden und Einzelpersonen unverzüglich Rechtsdokumente entwickeln, verkünden oder den zuständigen Behörden zur Verkündung vorlegen, um Vorschriften zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, die sich auf Verwaltungsverfahren beziehen, die vom Prozess der Anpassung von Funktionen, Aufgaben und Befugnissen betroffen sind.
Während sie auf die Fertigstellung neuer Dokumente warten, müssen sich Behörden und Einzelpersonen, denen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse übertragen werden, auf Klausel 3, Artikel 13 der Resolution 190/2025/QH15der Nationalversammlung vom 19. Februar 2025 stützen, um die Durchführung der Verwaltungsverfahren kontinuierlich, reibungslos und effektiv zu leiten und zu organisieren und eine Fertigstellung vor dem 1. März sicherzustellen.
Darüber hinaus müssen Ministerien und Behörden auf Ministerebene die Anweisungen in Absatz 1, Artikel 5 der Resolution 190/2025/QH15 strikt umsetzen, die Liste der Verwaltungsverfahren unverzüglich bekannt geben und veröffentlichen sowie die Informationen in der Nationalen Datenbank für Verwaltungsverfahren aktualisieren. Auf dieser Grundlage können die Gemeinden die Liste der in jeder Provinz und Stadt geltenden Verwaltungsverfahren veröffentlichen.
In Bezug auf den Empfang und die Bearbeitung von Verwaltungsverfahren müssen die lokalen Behörden aller Ebenen und die in den Kommunen ansässigen vertikalen Agenturen der Zentralregierung nach der Umstrukturierung des Apparats den Anweisungen der Ministerien Folge leisten und so Stabilität, Kontinuität, reibungslose Abläufe und Effizienz gewährleisten sowie dafür sorgen, dass der Empfang und die Bearbeitung von Verwaltungsverfahren ohne Unterbrechungen ablaufen. Die entsprechenden Anweisungen müssen bis zum 1. März abgeschlossen sein.
Ministerien, Zweigstellen und Kommunen müssen die zentrale Anlaufstelle perfektionieren, Bürger und Unternehmen in den Mittelpunkt des Umsetzungsprozesses stellen, den Einsatz von Informationstechnologie verstärken, um Verwaltungsverfahren unabhängig von Verwaltungsgrenzen abzuwickeln und gleichzeitig Aufzeichnungen digitalisieren, um die Bearbeitungseffizienz zu verbessern. Die zuständigen Behörden müssen die Identifikationscodes für angeschlossene Einheiten gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie umgehend ändern und ausgeben und sie auf der Nationalen Dokumentenverbindungsachse und der Nationalen Datenbank für Verwaltungsverfahren synchronisieren.
Darüber hinaus müssen Ministerien und Behörden, denen neue Funktionen und Aufgaben übertragen werden, dringend Maßnahmen ergreifen, um das Informationssystem zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren auf Ministeriumsebene an die neuen Funktionen und Aufgaben anzupassen, zusammenzuführen oder zu erweitern. Auf Provinzebene muss das Volkskomitee der Provinz das Informationssystem zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren entsprechend seiner Zuständigkeit proaktiv anpassen oder verbessern, die Datenübernahme und -sicherheit sicherstellen und für stabile und wirksame Empfangs- und Abwicklungsaktivitäten von Verwaltungsverfahren sorgen.
Ministerien, Behörden und Kommunen müssen außerdem interne Verfahren und elektronische Verfahren für jedes Verwaltungsverfahren entsprechend den Änderungen in der Organisationsstruktur rasch abschließen und gleichzeitig den Code der Abrechnungsunterlagen für Verwaltungsverfahren entsprechend dem Codesystem neuer Ministerien, Behörden und Einheiten anpassen. Die Verwendung der Domänennamen des Verwaltungsverfahrensinformationssystems muss den Vorschriften entsprechen.
Darüber hinaus müssen Ministerien und Behörden die Liste der gemeinsam genutzten Daten des Nationalen Portals für öffentliche Dienste gemäß Artikel 6 und Artikel 50 des Beschlusses 31/2021/QD-TTg des Premierministers sowie des Informationssystems zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren auf Minister- und Provinzebene vollständig aktualisieren.
Das Ministerium für Wissenschaft und Technologie ist dafür verantwortlich, dem Premierminister einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses 20/2020/QD-TTg vorzulegen, um der neuen Organisationsstruktur zu entsprechen, und gleichzeitig Ministerien, Zweigstellen und Ortschaften anzuweisen, die Agenturidentifikationscodes zu aktualisieren, um Unterbrechungen der Datenverbindung zu vermeiden. Dieser Schritt muss vor dem 15. März 2025 abgeschlossen sein.
Das Regierungsbüro wird den Umsetzungsprozess überwachen und vorantreiben und dem Premierminister umgehend über Angelegenheiten berichten, die über seine Kompetenzen hinausgehen, um sicherzustellen, dass der Prozess der Umstrukturierung des Apparats reibungslos verläuft, ohne dass die Abwicklung der Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen beeinträchtigt wird.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/bao-dam-giai-quyet-thu-tuc-hanh-chinh-lien-tuc-thong-suot-sau-sap-xep-bo-may-406249.html
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