Viele Auto- und Motorradfahrer haben die Angewohnheit, „wahllos“ zu hupen, ohne zu wissen, dass dies ein verbotenes Verhalten ist und streng bestraft werden kann.
Zu den verbotenen Handlungen zählen laut Artikel 8 der Straßenverkehrsordnung von 2008 „Hupen und ständiges Aufheulen des Motors, Hupen zwischen 22 und 5 Uhr, Betätigen der Drucklufthupe und die Verwendung des Fernlichts in städtischen Gebieten und dicht besiedelten Gebieten“.
So ist es Verkehrsteilnehmern mit Autos, Motorrädern und ähnlichen Fahrzeugen nicht gestattet, überall und jederzeit ununterbrochen zu hupen; Benutzen Sie die Hupe Ihres Autos nicht zwischen 22:00 und 5:00 Uhr und verwenden Sie die Drucklufthupe niemals, wenn Sie in städtischen Gebieten oder dicht besiedelten Gebieten fahren.
Das Hupen an der falschen Stelle kann gemäß Dekret 100/2019/ND-CP (Dekret 100) über Verwaltungssanktionen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs (geändert und ergänzt durch Dekret 123/2021/ND-CP) streng bestraft werden.
Konkret gilt für Autos und ähnliche Fahrzeuge, dass die vorschriftswidrige Verwendung der Hupe gemäß Artikel 5, Dekret 100 wie folgt geahndet wird:
- Geldstrafe von 300.000 bis 400.000 VND für das Hupen in städtischen Gebieten und dicht besiedelten Gebieten zwischen 22:00 Uhr des Vortages und 5:00 Uhr des nächsten Tages; Hupen in Bereichen, in denen ein Schild die Verwendung von Hupen mit Ausnahme der vorgeschriebenen Vorfahrtsfahrzeuge verbietet;
- Geldstrafe von 800.000 bis 1 Million VND für Dauerhupen; Hupen in Ortschaften und dicht besiedelten Gebieten, außer für Fahrzeuge mit Vorrang im vorgeschriebenen Dienst.
Auch bei Motorrädern und Motorrollern wird die vorschriftswidrige Verwendung der Hupe gemäß Artikel 6, Dekret 100 streng bestraft und zwar wie folgt:
- Eine Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 VND wird gegen Fahrer verhängt, die in städtischen Gebieten oder dicht besiedelten Gebieten von 22:00 Uhr des Vortages bis 5:00 Uhr des Folgetages langsam hupen. Hupen in Bereichen, in denen die Verwendung von Hupen verboten ist, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Vorrang im vorgeschriebenen Dienst;
- Wenn der Fahrer in städtischen Gebieten oder dicht besiedelten Gebieten ununterbrochen hupt, wird er mit einer Geldstrafe von 400.000 bis 600.000 VND belegt.
Es zeigt sich, dass zwar die gesetzlichen Regelungen und Strafen für „wahlloses“ Hupen schon lange bestehen. In der Realität werden die Täter jedoch nur selten angehalten und mit einer Geldstrafe belegt.
Geldstrafe für das Nichttragen eines Helms im Jahr 2024
Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 100/2019/ND-CP und Punkt B, Klausel 4, Artikel 2 des Dekrets 123/2021/ND-CP wird das Nichttragen eines Helms bei der Teilnahme am Straßenverkehr konkret wie folgt bestraft:
- Geldstrafe von 400.000 bis 600.000 VND für das Mitführen einer Person in einem Fahrzeug, die keinen „Motorradhelm“ trägt oder einen „Motorradhelm“ trägt, ohne den Riemen ordnungsgemäß zu befestigen, außer beim Transport einer kranken Person in die Notaufnahme, eines Kindes unter 6 Jahren oder beim Begleiten einer Person, die gegen das Gesetz verstoßen hat.
- Geldstrafe von 400.000 bis 600.000 VND für das Nichttragen eines „Motorradhelms“ oder das Tragen eines „Motorradhelms“ ohne ordnungsgemäße Befestigung des Riemens beim Fahren auf der Straße.
Falls sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer keine Helme vorschriftsmäßig tragen, wird ihnen eine Geldstrafe von insgesamt 800.000 - 1.200.000 VND auferlegt.
Dementsprechend ist die aktuelle Geldstrafe doppelt so hoch wie zuvor, als das Dekret 100/2019/ND-CP vorsah, dass die Geldstrafe für das Nichttragen eines Helms beim Motorradfahren nur 200.000 bis 300.000 VND betrug.
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