Das Vietnam Register hat gerade spezifische Informationen zu Fällen bereitgestellt, in denen Autos modifiziert wurden und direkt zur Fahrzeuginspektion an die Zulassungsstelle gehen oder in Kombination mit einer Inspektion akzeptiert werden können, ohne dass Verfahren zur Erstellung einer Konstruktionsdatei für das modifizierte Kraftfahrzeug durchgeführt werden müssen.
Dementsprechend gibt es auf Grundlage der neuen Bestimmungen im Rundschreiben Nr. 43/2023/TT-BGTVT, das ab dem 15. Februar in Kraft tritt, 19 Fälle von Kraftfahrzeugen mit Änderungen, die direkt zur Inspektion an die Inspektionseinheit gehen können, ohne dass das Verfahren zur Erstellung einer Konstruktionsdatei für das modifizierte Kraftfahrzeug durchgeführt werden muss.
Konkret handelt es sich um neun neue Fälle, die geregelt sind, um für Konstruktions-, Sicherheits- und Umweltschutzprüfungen Zertifikate und Prüfstempel ähnlich denen für normale Fahrzeuge zu erhalten, ohne dass eine Fahrzeugabnahme durchgeführt werden muss.
Zu diesen Fällen zählen Fahrzeuge mit Änderungen an den Fahrgastraumtüren (ausgenommen Änderungen der Türposition und -größe); Auto mit separaten Nebelscheinwerfern ausgestattet; Fahrzeuge, die Laderaum- und Gepäckraumabdeckungen von PICKUP-Fahrzeugen installieren, ersetzen oder entfernen, ohne die Größe der Ladefläche und die Gesamtgröße des Fahrzeugs zu verändern.
Fahrzeuge verändern einige Strukturen der Frachtcontainer, wie zum Beispiel: Versiegeln oder Ändern der Türstruktur der Frachtcontainer; Ersetzen Sie flaches Wellblech durch Wellblech oder umgekehrt. Durch die Abdeckung des Dachrahmens des abgedeckten Fahrzeugs wird die Höhe der Ladefläche nicht vergrößert; Installieren oder entfernen Sie Staubschutzabdeckungen für die Ladeflächen von Muldenkippern.
Fahrzeuge, bei denen die Frontscheinwerfer durch einen zertifizierten oder als den nationalen technischen Vorschriften entsprechend deklarierten Scheinwerfer ersetzt werden, ohne dass für den Einbau eine Änderung der Fahrzeugstruktur erforderlich ist;
Fahrzeuge können die Glühbirnen in der Frontbeleuchtungsgruppe durch andere Glühbirnen mit gleichwertiger Leistungsaufnahme ersetzen, ohne dass Eingriffe oder Änderungen an der Struktur der Gruppe erforderlich sind.
Änderungen an Karosserieteilen und -komponenten stehen dem Fahrzeughersteller frei, haben jedoch keine Auswirkungen auf die Außenmaße des Fahrzeugs, mit Ausnahme der in Artikel 6 dieses Rundschreibens genannten Fälle. Der Einbau muss gemäß den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers oder eines entsprechend bevollmächtigten Vertreters des Fahrzeugherstellers erfolgen.
Falls sich am Fahrzeug das Design einiger Karosseriedetails wie beispielsweise des Kühlergrills und des Spoilers ändert, ist auch hier eine normale Inspektion zulässig.
Darüber hinaus stehen auf der neuen Liste der zur Inspektion zugelassenen Fahrzeuge auch Fahrzeuge mit zusätzlichen Windschutzscheiben auf dem Dach der Lkw-Kabine, Trittstufen, Auspuffrohren, Zierbändern für Scheinwerfer und Blinker, ohne dass sich die Außenmaße des Fahrzeugs ändern.
Das neue Rundschreiben des Verkehrsministeriums sieht neun weitere Fälle vor, in denen Autos verändert wurden, für die aber keine Konstruktionsdokumente erforderlich sind, keine Renovierungsgenehmigung benötigt wird und die weiterhin normal inspiziert werden können (Foto: Huu Thang).
Zusätzlich zu den 9 neu vorgeschriebenen Fällen ermöglicht Rundschreiben 43 auch die Aufnahme von 10 in Rundschreiben 85 vorgeschriebenen Fällen, die überprüft werden dürfen, ohne dass eine Konstruktionsdatei für das modifizierte Kraftfahrzeug erstellt werden muss.
Zu den Fällen gehören praktisches Autofahren und das Testen der Installation oder Entfernung von Zusatzbremspedalen durch Verbindung mit dem Hauptbremspedal über einen mechanischen Betätigungshebel. Durch das Anbringen, Ersetzen oder Entfernen der Abdeckung des Laderaums oder Gepäckraums eines PICKUP-Autos ändert sich die Größe der Ladefläche, jedoch nicht die Gesamtgröße des Fahrzeugs.
Muldenkipper und Tankwagen, die vor dem 1. November 2014 importiert, hergestellt, montiert oder modifiziert wurden, müssen das Volumen ihrer Ladung und ihres Tankwagens freiwillig reduzieren, um den Bestimmungen des Rundschreibens 42/2014/TT-BGTVT zu entsprechen.
Fahrzeuge, bei denen das Flüssiggas (LPG) oder komprimiertes Erdgas (CNG) verwendende Kraftstoffversorgungssystem für den Fahrzeugmotor entfernt wurde, für Kraftfahrzeuge, die für den Einbau eines zusätzlichen Kraftstoffversorgungssystems (LPG, CNG) umgebaut wurden und nun wieder ausschließlich das Kraftstoffversorgungssystem des Kraftfahrzeugs verwenden, das vor der Umbau des Kraftstoffversorgungssystems vorhanden war.
Einen Pkw-Dachgepäckträger gemäß den Anweisungen des Herstellers montieren, ersetzen oder demontieren, ohne die Gesamtbreite des Fahrzeugs zu verändern; das Dach der Traktorkabine installieren, ersetzen oder entfernen; Installieren, ersetzen oder entfernen Sie die Pumpe, den Öltank und das Hydraulikleitungssystem des Traktors, um das Hebesystem des Kippsattelanhängers anzutreiben.
Fälle, in denen am Fahrzeug die Sitzanordnung der Passagiere oder die Lade- und Entladetüren der Ladebox oder die Auskleidungs- und Verpackungsmaterialien der Ladebox geändert werden;
Auch Lkw, bei denen eine Ladungshebevorrichtung, die über ein Sicherheitszertifikat einer zuständigen Behörde verfügt, hinzugefügt oder ausgetauscht wird oder bei denen diese Vorrichtung entfernt wird, dürfen geprüft werden, ohne dass eine Konstruktionsdatei für das modifizierte Kraftfahrzeug erstellt werden muss.
Im letzten Fall handelt es sich um ein in Verkehr gebrachtes Kraftfahrzeug, für das vor dem 15. Februar 2024 eine Prüfbescheinigung und ein Prüfstempel ausgestellt wurden, dessen Verpackungsgröße und Abbildung mit der zuletzt ausgestellten technischen Sicherheits- und Umweltschutzprüfbescheinigung übereinstimmt, das sich jedoch hinsichtlich des Gesamtgewichts oder der Ladeflächengröße unterscheidet .
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)