Holen Sie gemäß Absatz 2, Artikel 157 des Bodengesetzes von 2024 Stellungnahmen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu anderen Fällen einer Reduzierung der Bodenmiete ein.
Insbesondere erklärt sich die Regierung bereit, dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung Stellungnahmen zu weiteren Fällen der Befreiung oder Reduzierung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten vorzulegen, wie in Absatz 2, Artikel 157 des Bodengesetzes von 2024 vorgeschrieben (einschließlich des Inhalts der Reduzierung der Grundrente im Jahr 2025).
Die Regierung beauftragte den vom Premierminister ermächtigten Finanzminister, im Namen der Regierung die Vorlage der Regierung an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zu unterzeichnen, um Meinungen zu anderen Fällen der Befreiung oder Reduzierung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten einzuholen, wie in Absatz 2, Artikel 157 des Bodengesetzes von 2024 vorgeschrieben (einschließlich des Inhalts der Grundrentenreduzierung im Jahr 2025).
* Es ist bekannt, dass die Nationalversammlung am 18. Januar 2024 das Landgesetz 2024 verabschiedet hat, das ab dem 1. August 2024 in Kraft tritt. Dabei werden in Absatz 1, Artikel 157 elf Fälle der Befreiung oder Ermäßigung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten festgelegt; Absatz 2, Artikel 157 besagt: „Die Regierung ordnet nach Genehmigung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung weitere Fälle der Befreiung oder Ermäßigung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten an, die nicht in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführt sind.“
Die praktische Grundlage für die Verkündung von Vorschriften zu anderen Fällen der Befreiung oder Ermäßigung von Landnutzungsgebühren und Landmieten gemäß Absatz 2, Artikel 157 des Landgesetzes von 2024 besteht in der Überarbeitung des Landgesetzes von 2013. Es gibt eine Reihe von Fällen der Befreiung oder Ermäßigung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten gemäß anderen Erlassen der Regierung oder Entscheidungen des Premierministers zusätzlich zu den in Absatz 1, Artikel 157 des Landgesetzes von 2024 festgelegten Fällen der Befreiung oder Ermäßigung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten. und sind im Regierungserlass Nr. 103/2024/ND-CP vom 30. Juli 2024 wie folgt detailliert festgelegt:
- Befreiung von Landnutzungsgebühren für Landflächen, die innerhalb der Wohnbaulandzuteilungsgrenze für die Umsiedlung oder Zuteilung an Haushalte und Einzelpersonen in Wohnclustern und -routen in hochwassergefährdeten Gebieten gemäß von den zuständigen Behörden genehmigten Projekten zugewiesen werden; Befreiung von Landnutzungsgebühren für Landflächen, die innerhalb der Wohnlandzuteilungsgrenze für Fischerhaushalte sowie an Flüssen und Lagunen lebende Menschen zugeteilt werden, die gemäß von den zuständigen Behörden genehmigter Planung, Plänen und Projekten in Umsiedlungsgebiete und -punkte umziehen.
- Befreiung von der Grundpacht für die Grundstücksfläche, die zum Bau des Hauptsitzes der Social Policy Bank auf allen Ebenen genutzt wird, und Befreiung von der Grundpacht der Vietnam Development Bank, Grundstücksfläche zum Bau des Postamts – Dem Kulturzentrum der Gemeinde wird Land zugeteilt, es wird keine Grundnutzungsgebühr erhoben. Genossenschaften, die Grundstücke zur Nutzung als Produktions- und Geschäftsräume pachten, haben gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 1, Artikel 20 des Regierungserlasses Nr. 46/2014/ND-CP vom 15. Mai 2014 Anspruch auf eine 50-prozentige Reduzierung der Grundstückspacht.
Befreiung und Reduzierung der Bodenmiete für sozialisierte Projekte gemäß der Politik zur Förderung der Sozialisierung für Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Berufsausbildung, Gesundheit, Kultur, Sport, Umwelt und juristische Beurteilung, wie in Dekret Nr. 69/2008/ND-CP vom 30. Mai 2008, geändert durch Dekret Nr. 59/2014/ND-CP vom 16. Juni 2014 der Regierung vorgeschrieben, die nicht im Fall der Landnutzung für Produktions- und Geschäftszwecke in den Bereichen mit Investitionsanreizen (Industrien und Gewerbe mit Investitionsanreizen) oder in Gebieten mit Investitionsanreizen gemäß Punkt a, Klausel 1, Artikel 157 des Bodengesetzes von 2024 (insbesondere vorgeschrieben in Klausel 15, Artikel 38 von Dekret Nr. 103/2024/ND-CP der Regierung) liegen....
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ministerien, Zweigstellen und Kommunen grundsätzlich Befreiungen und Ermäßigungen von Landnutzungsgebühren und Grundrenten für Fälle vorgeschlagen haben, für die derzeit gemäß dem Landgesetz von 2013 Befreiungen und Ermäßigungen von Landnutzungsgebühren und Grundrenten gelten, die jedoch nicht in Absatz 1, Artikel 157 des Landgesetzes von 2024 geregelt sind (die oben genannten Fälle).
Auf Grundlage der oben beschriebenen Vorgehensweise hat die Regierung zugestimmt, dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung Stellungnahmen zu weiteren Fällen der Befreiung oder Reduzierung von Landnutzungsgebühren und Grundrenten vorzulegen, wie in Absatz 2, Artikel 157 des Bodengesetzes von 2024 vorgeschrieben (einschließlich des Inhalts der Reduzierung der Grundrente im Jahr 2025).
Phuong Nhi
Quelle: https://baochinhphu.vn/xin-y-kien-uy-ban-thuong-vu-quoc-hoi-ve-cac-truong-hop-khac-duoc-giam-tien-thue-dat-theo-khoan-2-dieu-157-luat-dat-dai-nam-2024-102250418223747571.htm
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