Ab dem 15. August 2023 tritt das Rundschreiben 24/2023 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in Kraft, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungen und Nummernschildern für Kraftfahrzeuge regelt. In diesem Rundschreiben legt die Polizeibehörde fest, dass sie Privatpersonen Nummernschilder entsprechend der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters (auch Identifikationsnummernschilder genannt) ausgibt.
Ein Typenschild ist ein Schild mit Symbolen, Schildserie, Buchstaben- und Zahlengröße sowie Schildfarbe. Die Ausgabe der Kennzeichen erfolgt weiterhin in der gleichen Form wie bisher, lediglich die Verwaltung ist eine andere. Früher hatte jedes Auto sein eigenes Nummernschild, heute hat jeder Mensch sein eigenes Nummernschild, das Nummernschild folgt der Person.
Das Kennzeichen gilt ein Leben lang, ein Kauf, Verkauf oder eine Übertragung des Kennzeichens ist nicht gestattet. Fahrzeughalter dürfen das Eigentum an ihrem Fahrzeug lediglich übertragen, müssen jedoch die Fahrzeugzulassung und das Kennzeichen behalten.
Geben Sie anschließend die Zulassung und das Nummernschild bei der Polizei ab, um das Widerrufsverfahren abzuschließen. Die Zulassung wird Ihnen dann neu ausgestellt, wenn der Eigentümer ein anderes Fahrzeug auf sein Eigentum anmeldet.
Ab dem 15. August werden die Fahrzeugidentifikationsnummern verwaltet und mit dem Identifikationscode der jeweiligen Person verknüpft.
Die Identifikationsnummer bleibt für den Fahrzeughalter für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt des Widerrufs gespeichert; Nach Ablauf der oben genannten Frist wird die Identifikationsnummer, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und vorschriftsmäßigen Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen an das Kennzeichenlager übertragen.
Auch wenn jemand viele Autos besitzt, hat jedes Auto ein Nummernschild und diese Nummernschilder werden ebenfalls nach dem Identifikationscode des Besitzers verwaltet.
Außerdem wird im Rundschreiben 24 für Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens mit 5-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, für die aber das Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die Nummernschildnummer als Identifikationsnummer des Fahrzeughalters festgelegt.
Bei Fahrzeugen mit 5-stelligen Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens abgeschlossen hat, die Kennzeichennummer an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
Für Fahrzeuge mit drei- oder vierstelligen Kennzeichen sieht Artikel 39 Absatz 4 vor, dass diese Fahrzeuge weiterhin am Verkehr teilnehmen dürfen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter ein neues Identifikationskennzeichen ausstellen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugkennzeichen, zur Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Neuausstellung von Fahrzeugkennzeichen oder zur Anmeldung und Eigentumsübertragung oder zum Bewegen von Fahrzeugen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens durchführt. Dann wird das drei- oder vierstellige Kennzeichen widerrufen und gemäß den Vorschriften ein neues Identifikationskennzeichen ausgestellt.
Fahrzeuge mit fünfstelligen Nummernschildern und den Symbolen: LD (Fahrzeuge von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, Fahrzeuge mit Leasing durch das Ausland, Fahrzeuge von ausländischen Unternehmen, die Ausschreibungen gewinnen), DA (Fahrzeuge von Projektmanagement-Gremien mit ausländischer Beteiligung), MD (Elektromotorräder), R (Anhänger, Sattelauflieger) dürfen auch bei Änderung oder Neuausstellung der Nummernschilder weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter das Nummernschild gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens ändern muss.
Daher müssen 3- und 4-stellige Nummernschilder, die vor dem 15. August 2023 ausgegeben wurden, gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24 nicht sofort in Identifikationsschilder umgewandelt werden.
Yuan Ming
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