Staatliche Lehrkräfte dürfen außerhalb der Schule unterrichten, jedoch keine Nachhilfeeinrichtungen direkt leiten oder betreiben.
Auch nichtstaatlichen und freiberuflichen Lehrkräften ist es gestattet, zusätzlichen Unterricht zu geben. Allerdings dürfen sie Grundschülern keine kulturellen Fächer (außer Kunst, Sport und Lebenskompetenzen) beibringen und dürfen von den Schülern in ihren Klassen gemäß dem offiziellen Lehrplan kein Geld einziehen.
Außerschulische Nachhilfetätigkeiten außerhalb der Schule müssen ihren Betrieb anmelden, Informationen über Fächer, Dauer, Unterrichtsgebühren etc. veröffentlichen und der Leitung der Tätigkeitsstätte Bericht erstatten.
Quelle: https://nhandan.vn/video-giao-vien-muon-day-them-he-2025-can-tuan-thu-quy-dinh-moi-post873053.html
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