Am 15. Januar hieß es in einer Information der Polizeibehörde, dass die Behörden im Fall eines Mannes, der sich als Gerichtsbeamter ausgab und wiederholt Alkoholtests verweigerte, eine Akte angelegt und den Fahrzeughalter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldstrafe belegt hätten.
Konkret führte die Arbeitsgruppe des Teams Nr. 2 der Verkehrspolizei (Abteilung PC08 An Giang) am 3. Januar gegen 19:40 Uhr eine Patrouille und Kontrolle bei Kilometer 97+800 in der Stadt Vinh Thanh Trung, Bezirk Chau Phu durch.
Hierbei stellte die Einsatzgruppe fest, dass das von einem Mann gelenkte Motorrad mit dem Kennzeichen 59V3-195.22 Anzeichen von Verstößen aufwies und stoppte das Fahrzeug zur Kontrolle.
Bei der Kontrolle legte der Fahrer weder Fahrzeugschein noch Führerschein vor, sondern präsentierte lediglich einen Parteiausweis und wies sich als THH (Jahrgang 1960) aus.
Die Arbeitsgruppe forderte Herrn H. 15 Mal auf, zu kommen, doch er kam der Aufforderung immer noch nicht nach.
Erst als die Behörde ankündigte, dass sie einen Bescheid wegen Nichtbefolgung der Aufforderung zur Alkoholkontrolle ausstellen werde, willigte Herr H. in den Test ein. Die Ergebnisse zeigten, dass Herr H. die Alkoholkonzentration in der Atemluft von 1.081 mg/l überschritten hatte.
Anschließend fertigte die Einsatzgruppe ein Protokoll an und stellte Führerschein und Fahrzeug vorläufig sicher. Bis zum 9. Januar war Herr H. der Entscheidung zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 7 Millionen VND nachgekommen und hatte seinen A1-Führerschein für 23 Monate entzogen bekommen.
Ersten Informationen zufolge ist Herr H. derzeit im Ruhestand und arbeitet als Wachmann in der Provinz Binh Duong.
In Bezug auf den oben genannten Vorfall bestätigte das Volksgericht des Bezirks Chau Phu, dass Herr THH kein Offizier dieser Einheit ist.
„Nachdem der Clip über Zalo von vielen Einzelpersonen und Organisationen geteilt wurde, hat er dem Ruf des Volksgerichts des Bezirks Chau Phu geschadet. „Wir fordern die Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Herrn THH im Einklang mit dem Gesetz zu berücksichtigen und zu behandeln“, heißt es in dem Dokument.
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