(Dan Tri) – Ab dem 1. Juli 2025 tritt das überarbeitete Krankenversicherungsgesetz (HI) offiziell in Kraft. Von dort aus wird der Umfang der Rechte der Krankenversicherten auf medizinische Untersuchung und Behandlung erweitert.
Am 27. November verabschiedete die 15. Nationalversammlung in ihrer 8. Sitzung das Gesetz Nr. 51/2024/QH15 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes (bezeichnet als „Krankenversicherungsgesetz 2024“).
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 ändert in Klausel 16, Artikel 1 Artikel 21 in Richtung einer Ausweitung des Leistungsumfangs für Krankenversicherte.
Der Leistungsumfang der Krankenversicherung für Patienten wird erweitert (Illustration: Hoang Le).
In Artikel 21 Buchstabe a, Absatz 1 des geltenden Krankenversicherungsgesetzes ist festgelegt, dass Krankenversicherte Kosten für medizinische Untersuchungen, Behandlungen, Rehabilitation, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Geburtskosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 fügt viele weitere Fälle hinzu. Konkret sieht Punkt a, Absatz 1, Artikel 21 des Krankenversicherungsgesetzes 2024 vor, dass den Krankenversicherten folgende Kosten von der Krankenkasse erstattet werden: „Medizinische Untersuchung und Behandlung, einschließlich ärztlicher Untersuchung und Behandlung aus der Ferne, Unterstützung bei ärztlicher Untersuchung und Behandlung aus der Ferne, ärztliche Untersuchung und Behandlung in der Familie, ärztliche Untersuchung und Behandlung zu Hause, Rehabilitation, regelmäßige Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburten.“
In Artikel 21 Buchstabe b Absatz 1 des geltenden Krankenversicherungsgesetzes ist geregelt, dass den Versicherten die Kosten für den Transport von Patienten von der Bezirksebene auf eine höhere Ebene von der Krankenkasse erstattet werden, wenn es sich um einen Notfall handelt oder wenn für eine stationäre Behandlung eine Verlegung auf eine spezialisierte technische Ebene erforderlich ist.
Allerdings gilt diese Regelung nur für die sechs Teilnehmergruppen der aus dem Staatshaushalt finanzierten Krankenversicherung.
Durch das Sozialversicherungsgesetz von 2024 kommen zehn weitere Gruppen von Krankenversicherten, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden, in den Genuss dieser Regelung.
10 Gruppen verfügen über eine Krankenversicherung, die die Kosten für den Patiententransport übernimmt (Grafik: Tung Nguyen).
Darüber hinaus ist in Artikel 21 Punkt c, Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 festgelegt, dass den Krankenversicherten „die Kosten für die Nutzung medizinisch-technischer Dienste, Arzneimittel, medizinischer Geräte, Blut, Blutprodukte, medizinischer Gase, Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge, Instrumente und Chemikalien, die bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Zahlungen der Krankenversicherung verwendet werden“, von der Krankenkasse erstattet werden.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/tu-ngay-172025-kham-chua-benh-tai-nha-cung-duoc-huong-bhyt-20241211144325896.htm
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