(Dan Tri) – Ab dem 1. Juli 2025 tritt das überarbeitete Gesetz zur Krankenversicherung (HI) offiziell in Kraft. Von dort aus wird der Umfang der Rechte der Krankenversicherten auf medizinische Untersuchung und Behandlung erweitert.
Am 27. November verabschiedete die 15.Nationalversammlung in ihrer 8. Sitzung das Gesetz Nr. 51/2024/QH15 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes (bezeichnet als „Krankenversicherungsgesetz 2024“).
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 ändert in Artikel 16 Absatz 1 Artikel 21 in Richtung einer Ausweitung des Leistungsumfangs für Krankenversicherte.
Der Leistungsumfang der Krankenversicherung für Patienten wird erweitert (Illustration: Hoang Le).
Im aktuellen Krankenversicherungsgesetz ist in Artikel 21 Buchstabe a, Satz 1 festgelegt, dass Krankenversicherte für medizinische Untersuchungen, Behandlungen, Rehabilitation, regelmäßige Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburtskosten von der Krankenkasse entschädigt werden.
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 fügt viele weitere Fälle hinzu. Konkret sieht Artikel 21 Punkt a, Satz 1 des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 vor, dass den Krankenversicherten folgende Kosten von der Krankenkasse erstattet werden: „Ärztliche Untersuchung und Behandlung, einschließlich ärztlicher Untersuchung und Behandlung aus der Ferne, Unterstützung bei ärztlicher Untersuchung und Behandlung aus der Ferne, ärztliche Untersuchung und Behandlung in der Familie, ärztliche Untersuchung und Behandlung zu Hause, Rehabilitation, regelmäßige Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburten.“
Im aktuellen Krankenversicherungsgesetz ist in Artikel 21 Buchstabe b Satz 1 geregelt, dass den Krankenversicherten die Kosten für den Transport von Patienten von der Bezirksebene auf eine höhere Ebene von der Krankenkasse erstattet werden, wenn es sich um Notfälle handelt oder wenn eine stationäre Behandlung eine Verlegung auf eine spezialisierte technische Ebene erfordert.
Allerdings gilt diese Regelung nur für sechs Teilnehmergruppen der aus dem Staatshaushalt finanzierten Krankenversicherung.
Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 fügt zehn Gruppen von Krankenversicherten hinzu, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden und in den Genuss dieser Regelung kommen.
10 Gruppen verfügen über eine Krankenversicherung, die die Kosten für den Patiententransport übernimmt (Grafik: Tung Nguyen).
Darüber hinaus ist in Artikel 21 Punkt c, Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 festgelegt, dass den Krankenversicherten „die Kosten für die Inanspruchnahme medizinisch-technischer Dienste, Arzneimittel, medizinischer Geräte, Blut, Blutprodukte, medizinischer Gase, Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge, Instrumente und Chemikalien, die bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Zahlungen der Krankenkasse verwendet werden“, von der Krankenkasse erstattet werden.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/tu-ngay-172025-kham-chua-benh-tai-nha-cung-duoc-huong-bhyt-20241211144325896.htm
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