Ab dem 15. August können Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden, wenn Sie Verkehrsstrafen nicht bezahlen.

Báo Ninh BìnhBáo Ninh Bình09/08/2023

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Nach Abschluss der Entscheidung über Verwaltungssanktionen für Verkehrsverstöße können Organisationen und Einzelpersonen ihre Fahrzeuge gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24 registrieren.

Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Regelung der Ausstellung und des Entzugs von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen, gültig ab 15. August, besagt: Die Fahrzeugzulassung von Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit verstoßen, ohne Entscheidungen über Verwaltungssanktionen bei Verkehrsverstößen nachzukommen, wird nicht bearbeitet; Nach Abschluss der Entscheidung über die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verkehrsverstößen kann das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24 zugelassen werden.

Darüber hinaus werden in Artikel 3 des Rundschreibens 24 die Grundsätze der Fahrzeugzulassung wie folgt festgelegt: Kraftfahrzeuge legalen Ursprungs, die die Qualitätsstandards für technische Sicherheit und Umweltschutz erfüllen, müssen zugelassen werden und erhalten einen Satz Nummernschilder.

Fahrzeughalter, die Organisationen oder Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz (ständiger oder vorübergehender Wohnsitz) an einem Ort sind, müssen ihre Fahrzeuge bei der Fahrzeugzulassungsbehörde an diesem Ort anmelden (mit Ausnahme des in Klausel 14, Artikel 3 des Rundschreibens 24 genannten Falls).

Die Vergabe und Verwaltung von Kfz-Kennzeichen erfolgt anhand der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters (nachfolgend Kennzeichen genannt). Ein Identifikationsschild ist ein Schild mit Symbolen, Schildserie, Buchstaben- und Zahlengröße sowie Schildfarbe gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 24.

Für Fahrzeughalter mit vietnamesischer Staatsbürgerschaft werden die Nummernschilder anhand der persönlichen Identifikationsnummer verwaltet. Für ausländische Fahrzeughalter wird das Nummernschild anhand der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen von der zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweisnummer verwaltet.

Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter um eine Organisation, wird das Kennzeichen gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem ermittelt wird (falls die Organisation keinen elektronischen Identifikationscode besitzt, wird dieser gemäß der Steuernummer oder dem Gründungsbeschluss verwaltet).

Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Eigentumsübergang des Fahrzeugs wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters von der Zulassungsbehörde eingezogen und bei der Zulassung eines anderen Fahrzeugs durch den Fahrzeughalter neu zugeteilt.

Die Identifikationsnummer wird für den Fahrzeughalter für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Widerrufs aufbewahrt (nach Ablauf des oben genannten Zeitraums wird die Identifikationsnummer, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen gemäß den Vorschriften an das Kennzeichenlager übertragen).

Falls der Fahrzeughalter seinen Firmensitz oder Wohnsitz von einer Provinz oder zentral verwalteten Stadt in eine andere verlegt, kann er das Identifikationskennzeichen behalten (keine Änderung des Fahrzeugkennzeichens erforderlich).

Zur Zulassung eines Fahrzeugs sind natürliche Personen ab 15 Jahren berechtigt. Falls eine Person im Alter von 15 bis unter 18 Jahren ein Fahrzeug anmeldet, muss sie die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten einholen und im Fahrzeuganmeldeformular „Zustimmung“ schreiben, unterschreiben und ihren vollständigen Namen sowie ihr Verhältnis zur erziehungsberechtigten Person deutlich angeben.

Die Fahrzeugzulassungserklärung wird auf dem nationalen öffentlichen Dienstleistungsportal oder dem öffentlichen Dienstleistungsportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (nachfolgend „öffentliches Dienstleistungsportal“ genannt) abgegeben. Fahrzeughalter nutzen den im Bürgerservice-Portal angegebenen Profilcode zur Durchführung der Fahrzeugzulassung.

Ist die Anmeldung über das Behördenportal aufgrund fehlender elektronischer Daten oder technischer Fehler nicht möglich, muss der Fahrzeughalter die Anmeldung und den Vorgang direkt bei der Zulassungsstelle vornehmen.

Die Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühren erfolgt über eine Bank oder einen Zahlungsvermittler, der mit dem öffentlichen Dienstleistungsportal verbunden und integriert ist und dort Online-Zahlungsdienste bereitstellt (falls dies nicht über das öffentliche Dienstleistungsportal möglich ist, muss die Zahlung bei der Fahrzeugzulassungsbehörde erfolgen).

Die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung können je nach Bedarf des Fahrzeughalters online über das Portal des öffentlichen Dienstes oder per Post (bei der Durchführung des gesamten Online-Dienstes) oder bei der Fahrzeugzulassungsstelle eingeholt werden.

Die elektronischen Daten der Dokumente und Zertifikate im Fahrzeugprofil, die das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem vom öffentlichen Serviceportal oder aus der Datenbank der Ministerien und Zweigstellen erhält, oder die aus den Dokumenten im Profil gescannten elektronischen Daten wie Motornummer, Fahrgestellnummer, Ergebnisse der Abwicklung von Verwaltungsverfahren aus Papierdokumenten mit der digitalen Signatur des Fahrzeugregistrierungsbeamten oder der Fahrzeugregistrierungsagentur (im Folgenden „digitalisiertes Profil“ genannt) haben den gleichen Rechtswert wie Papierdokumente.

Organisationen und Einzelpersonen, die bei der Versteigerung von Autokennzeichen gewinnen, können sich für die Registrierung und Ausgabe des gewinnenden Kennzeichens bei der Verkehrspolizeibehörde, der Straßen- und Eisenbahnverkehrspolizeibehörde, der Straßenverkehrspolizeibehörde der Provinz- oder zentral verwalteten Stadt entscheiden, in der der Autobesitzer seinen Hauptsitz oder Wohnsitz hat, oder bei der Verkehrspolizeibehörde, die das gewinnende Kennzeichen verwaltet.

(Laut vtc.vn)


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