Die vietnamesische Straßenverwaltung hat gerade ein Dokument an Investoren, BOT-Projektunternehmen und die Vietnam Expressway Corporation (VEC) geschickt, in dem sie fordert, aufgrund der Auswirkungen des Sturms Nr. 3 (Sturm Yagi) die Befreiung von Straßengebühren für Fahrzeuge, die Hilfsgüter transportieren, einzustellen.

Um die Folgen des Sturms Nr. 3 zu überwinden und den Geist der Solidarität, der gegenseitigen Unterstützung und der gegenseitigen Liebe zu fördern, hat die vietnamesische Straßenverwaltung am 13. September vorgeschlagen, Fahrzeuge, die Hilfsgüter transportieren, bei der Durchfahrt durch Mautstationen von der Straßengebühr zu befreien.

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Ab dem 13. Oktober sind Einsatzfahrzeuge nicht mehr von der Maut befreit. Foto von : Quoc Huy

Durch die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge, die Hilfsgüter transportieren, wurden Bedingungen für einen schnellen Transport von Hilfsgütern in die von Stürmen und Überschwemmungen betroffenen Gebiete geschaffen. So konnten die Menschen die Schäden überwinden, ihre Lebensumstände stabilisieren und die Produktion wiederherstellen. Die Initiative wurde von der Bevölkerung im ganzen Land unterstützt.

Berichten einiger Projektunternehmen zufolge haben jedoch einige Fahrzeuge die Regelung zur kostenlosen Straßenbenutzung für Fahrzeuge, die Hilfsgüter transportieren, ausgenutzt und bei der Durchfahrt durch den Bahnhof keine Fahrkarten gekauft, was zu Unsicherheit und Unordnung an den Mautstationen geführt hat.

Diese Maßnahmen schädigen das edle Image der Wohltätigkeitsarbeit und erschweren den Projektunternehmen die Erhebung von Straßengebühren.

Die vietnamesische Straßenverwaltung erklärte, dass die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge, die Hilfsgüter transportieren, bislang grundsätzlich den praktischen Anforderungen entsprochen habe.

Um die Organisation der Erhebung von Straßengebühren durch Projektunternehmen zu stabilisieren, fordert das Ministerium die Behörden und Einheiten auf, Fahrzeuge, die für eine Befreiung in Frage kommen, streng zu kontrollieren. Koordinieren Sie sich mit den zuständigen Behörden und Einheiten, um mit Personen umzugehen, die die Regelung zur kostenlosen Straßennutzung für Fahrzeuge, die Hilfsgüter transportieren, ausnutzen und so an Mautstationen für Unsicherheit, Unordnung und Verkehrsunsicherheit sorgen.

Investoren, Projektunternehmen und VEC werden ab dem 13. Oktober die Befreiung von Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge, die Hilfsgüter transportieren, bei der Durchfahrt durch Mautstationen einstellen.