
Der Regierungserlass Nr. 151/2024/ND-CP schreibt vor, dass Nutzfahrzeuge, die Vorschulkinder und Schüler gemäß Punkt a, Klausel 1, Artikel 46 des Gesetzes über Straßenverkehrssicherheit und -ordnung befördern, an der Außenseite der Karosserie dunkelgelb lackiert sein müssen.
Gleichzeitig muss das Fahrzeug an der Front und an beiden Seiten oberhalb der Fenster mit Hinweisschildern als Fahrzeug speziell für die Beförderung von Vorschulkindern und Schülern gekennzeichnet sein.
Fahrzeuge, die für Transportzwecke verwendet werden, die mit der Abholung und dem Absetzen von Vorschulkindern und Schülern gemäß Absatz 2, Artikel 46 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit verbunden sind, müssen an der Vorderseite und an beiden Seiten des Fahrzeugs über den Fenstern mit Schildern versehen sein, die sie als Fahrzeuge kennzeichnen, die Vorschulkinder und Schüler befördern.
Die oben genannte Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
* Zahlreiche Studien und die Entwicklungsgeschichte von Schulbussen in Ländern auf der ganzen Welt zeigen, dass Dunkelgelb eine starke Wirkung auf die Augen des Betrachters hat und dadurch die Sichtbarkeit des Fahrzeugs auch bei rauen Wetterbedingungen wie Nebel, Regen, Tag oder Nacht erhöht. Dies ist wichtig, um Unfälle mit Schulbussen zu verhindern. Viele Länder praktizieren dies schon seit langer Zeit.
Um die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr für Autos mit Vorschulkindern und Schülern zu gewährleisten, heißt es in Artikel 46 des Gesetzes über die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr eindeutig:
1- Fahrzeuge, die für den Transport von Vorschulkindern und Schülern verwendet werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Sicherstellung der Einhaltung der in Artikel 35 Absatz 1 und Absatz 2 dieses Gesetzes festgelegten Bedingungen; Es gibt ein Gerät, das Bilder von Vorschulkindern und Schülern aufzeichnet und ein Gerät mit einer Warnfunktion, um zu verhindern, dass Kinder im Auto zurückgelassen werden; eine Nutzungsdauer von höchstens 20 Jahren haben; die Lackfarbe muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen;
b) In Fahrzeugen mit Vorschulkindern oder Grundschülern müssen altersgerechte Sicherheitsgurte vorhanden sein oder Fahrzeuge mit gesetzlich vorgeschriebenen altersgerechten Sitzen eingesetzt werden.
2- Fahrzeuge, die für den Transport im Zusammenhang mit dem Abholen und Absetzen von Vorschulkindern und Schülern verwendet werden, müssen die in Absatz 3, Artikel 10, Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 35 dieses Gesetzes festgelegten Anforderungen erfüllen. über Geräte zur Bildaufzeichnung von Vorschulkindern und Schülern sowie über Geräte mit Warnfunktionen zum Verhindern des Zurücklassens von Kindern im Fahrzeug verfügen, die den Anforderungen gemäß Buchstabe a) Satz 1 dieses Artikels entsprechen.
3- Beim Abholen und Absetzen von Vorschulkindern und Grundschülern muss in jedem Fahrzeug mindestens ein Betreuer anwesend sein, der die Vorschulkinder und Grundschüler während der gesamten Fahrt anleitet, beaufsichtigt, für Ordnung sorgt und ihre Sicherheit gewährleistet. Wenn ein Fahrzeug über 29 oder mehr Sitzplätze verfügt (Fahrersitz nicht inbegriffen) und 27 Vorschulkinder oder Grundschüler befördert, müssen sich in jedem Fahrzeug mindestens 2 Betreuer befinden. Leiter und Fahrer sind dafür verantwortlich, Vorschulkinder und Grundschüler beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zu kontrollieren; Lassen Sie keine Vorschulkinder oder Grundschüler im Fahrzeug zurück, wenn Manager und Fahrer das Fahrzeug verlassen haben.
4- Fahrer von Fahrzeugen, die Kinder im Vorschulalter und Schüler transportieren, müssen über mindestens zwei Jahre Erfahrung im Führen von Personenbeförderungsfahrzeugen verfügen.
5- Bildungseinrichtungen müssen Verfahren entwickeln, um die Sicherheit beim Transport und Abholen von Vorschulkindern und Schülern zu gewährleisten; Lenken Sie Fahrer und Betreuer von Vorschulkindern und Schülern in die richtigen Abläufe ein und weisen Sie sie an, diese zu verstehen und zu befolgen. Verantwortlich für die Gewährleistung von Ordnung und Verkehrssicherheit bei der Organisation des Transports von Vorschulkindern und Schülern dieser Bildungseinrichtung.
6- Fahrzeuge, die Vorschulkinder und Schüler transportieren, haben Vorrang bei der Organisation des Verkehrsflusses, der Verkehrsregelung, der Einrichtung von Haltestellen und Parkplätzen in Schulbereichen und an Punkten auf der Strecke, an denen Vorschulkinder und Schüler transportiert werden.
Quelle: VGP
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Quelle: https://phunuvietnam.vn/tu-1-1-2025-xe-o-to-kinh-doanh-cho-tre-em-mam-non-hoc-sinh-phai-son-mau-vang-dam-20241211212742055.htm
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