Erhöhung des Fahralters
Das Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit wurde am 27. Juni von der Nationalversammlung verabschiedet und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Gesetz sieht eine Reihe neuer Bestimmungen vor, insbesondere:
Artikel 59 des neuesten Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit legt das Alter und den Gesundheitszustand der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrer fest:
Das Führen eines Motorrades ist Personen ab 16 Jahren gestattet;
Personen ab 18 Jahren erhalten den Führerschein der Klasse A1, A, B1, B, C1 sowie eine Bescheinigung über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht zum Führen von Spezialkrafträdern im Straßenverkehr;
Ab 21 Jahren erhalten Sie den Führerschein der Klasse C, BE;
Personen ab 24 Jahren erhalten Führerscheine der Klasse D1, D2, C1E, CE;
Ab 27 Jahren erhalten Personen die Führerscheine der Klassen D, D1E, D2E, DE;
Das Höchstalter für Fahrer von Personenkraftwagen (einschließlich Bussen) mit mehr als 29 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) und Schlafwagen beträgt 57 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen.
Fahrer von Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen für die gesundheitlichen Voraussetzungen sorgen, die dem jeweiligen Fahrzeugtyp entsprechen, den sie führen dürfen.
Der Gesundheitsminister schreibt Gesundheitsstandards und Gesundheitsuntersuchungen für Autofahrer und spezialisierte Motorradführer vor; regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Autofahrer; Aufbau einer Datenbank zur Gesundheit von Autofahrern und spezialisierten Motorradfahrern.
Im Vergleich zu den aktuellen Regelungen im Straßenverkehrsgesetz von 2008 wurde das Höchstalter für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 29 Sitzplätzen im neuesten Straßenverkehrssicherheitsgesetz für Frauen um 5 Jahre und für Männer um 2 Jahre erhöht (zuvor betrug das Höchstalter für Frauen 50 Jahre und für Männer 55 Jahre).
Die Arbeitszeit darf 48 Stunden/Woche nicht überschreiten
Gemäß Artikel 64 regelt das Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit die Arbeitszeiten der Fahrer gewerblicher und innerbetrieblicher Transportfahrzeuge.
Gemäß diesem Gesetz darf die Lenkzeit eines Autofahrers 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Fahren ohne Unterbrechung von nicht mehr als 4 Stunden und Sicherstellung der entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches.
Für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Artikels sind die Transportunternehmen, die Betriebseinheiten des internen Transports sowie die Fahrer der Transportunternehmen und der Fahrzeuge des internen Transports verantwortlich.
Im Vergleich zum Straßenverkehrsgesetz von 2008 bleibt das neueste Straßenverkehrssicherheitsgesetz an der Regelung festhalten, dass die Lenkzeit von Autofahrern 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten darf. Fahren Sie nicht länger als 4 Stunden am Stück und stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs gemäß der Straßenverkehrsordnung 2008 eingehalten werden.
Allerdings enthält das Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit eine Regelung, die besagt, dass die Arbeitszeit eines Fahrers 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf.
Straßenverkehrsregeln
Gemäß Artikel 11 des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit müssen Verkehrsteilnehmer auf der rechten Straßenseite, auf der richtigen Spur und im richtigen Straßenabschnitt fahren und Verkehrszeichen und andere Straßenverkehrsregeln einhalten.
Fahrer und Passagiere von Fahrzeugen müssen bei der Teilnahme am Straßenverkehr Sicherheitsgurte anlegen, sofern Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Beim Transport von Kindern unter 10 Jahren und einer Körpergröße unter 1,35 Metern in einem Auto ohne einen begleitenden Erwachsenen ist der Fahrer verpflichtet, geeignete Kindersicherheitseinrichtungen zu verwenden und die Kinder in deren Benutzung einzuweisen.
Beim Transport von Kindern unter 6 Jahren mit Motorrädern oder Rollern muss ein Sicherheitsgurt oder ein Kindersitz vorhanden sein oder ein Erwachsener muss mit dem Kind auf dem Rücksitz sitzen.
Die Unterweisung, Aufforderung und Kontrolle der Fahrgäste zum Anschnallen während der gesamten Fahrt obliegt dem Fahrer und dem Servicepersonal im Fahrzeug.
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