Das Gesundheitsministerium hat das Rundschreiben Nr. 36/2024 herausgegeben, das Gesundheitsstandards und Gesundheitsuntersuchungen für Fahrer und spezialisierte Motorradfahrer regelt. regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Autofahrer; Gesundheitsdatenbank der Kraftfahrer und spezialisierten Motorradfahrer nach Vorschrift. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Dementsprechend enthält Rundschreiben 36 im Vergleich zu den geltenden Vorschriften 7 neue Punkte bezüglich der Vorschriften: anwendbare Gruppierung; Drogen- und Alkoholtests; Entfernen Sie das Formular für das regelmäßige Gesundheitscheckbuch aus dem alten Rundschreiben. Vorschriften zu Vorschriften für die Gesundheitsdatenbank von Fahrern und spezialisierten Motorradfahrern hinzufügen; Erhöhen Sie die Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses des Fahrers.
Darüber hinaus enthält Rundschreiben 36 einen neuen Punkt: die Aufhebung der Regelung zur Mutterschaftsuntersuchung. und einige Änderungen der Gesundheitsstandards für einige Fachgebiete wie Psychiatrie, Augen-, Ohren-, Nasen- und Halsheilkunde ...
In Bezug auf die Gruppierung legt Rundschreiben 36 fest, dass die Gesundheitsstandards für Fahrer und spezialisierte Motorradfahrer in drei Gruppen unterteilt werden, darunter:
Gruppe 1: Gilt für Gesundheitsuntersuchungen zur Ausstellung von A1-, B1-Führerscheinen und spezialisierten Motorradführerscheinen.
Gruppe 2: Gilt für die ärztlichen Untersuchungen zur Erteilung der Führerscheine der Klassen A und B.
Gruppe 3: Gilt für ärztliche Untersuchungen zur Erteilung von Führerscheinen der Klassen C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE.
Aktuelle Regelungen laut altem Rundschreiben: Gruppe 1 ist für Fahrer von Fahrzeugen der Klasse A1; Gruppe 2: für Fahrer der Klasse B1; Gruppe 3: für Fahrer der Kategorien: A2, A3, A4, B2, C, D, E, FB2, FC, FD, FE.
Rundschreiben 36 legt fest, dass für Personen mit einem vor dem 1. Januar 2025 ausgestellten Führerschein, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 89 Punkt a, Absatz 3 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit ihren Führerschein von der Klasse A1 in die Klasse A ändern oder neu ausstellen lassen müssen, bei der Gesundheitsuntersuchung die Gesundheitsstandards der Gruppe 1 gelten.
Gemäß Rundschreiben 36 besteht für Menschen mit Behinderung keine Verpflichtung, einen Spezialisten für Muskel-Skelett-Erkrankungen aufzusuchen (Klausel 4, Artikel 2).
Gesundheitsuntersuchung für behinderte Menschen, die einen Führerschein der Klasse A1 oder einen Führerschein der Klasse B beantragen, wie in Absatz 2, Artikel 57 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit vorgeschrieben: Es gelten die in Anhang 1 des Rundschreibens 36 für Gesundheitsuntersuchungen vorgeschriebenen Gesundheitsstandards, es ist jedoch keine spezielle Untersuchung des Bewegungsapparats erforderlich.
Tests zur Gesundheitsprüfung des Fahrers
Rundschreiben 36 schreibt vor, dass bei der Gesundheitsuntersuchung bei der Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins nur auf die Drogenkonzentration (fünf Arten von Drogen) getestet wird. Die aktuellen Vorschriften gelten für vier Testarten. Ein Drogentest ist erforderlich, ein Alkoholtest jedoch nicht. Alkoholtest nach ärztlicher Verordnung im Zweifelsfall.
Regelmäßige Gesundheitsuntersuchung für Autofahrer: obligatorische Alkohol- und Drogentests.
Das Rundschreiben 36 legt fest, dass das Gesundheitszeugnis ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung 12 Monate gültig ist. Dies entspricht einer Verlängerung von 6 Monaten im Vergleich zu den Bestimmungen des derzeit gültigen alten Rundschreibens. Darüber hinaus sieht Rundschreiben 36 einige Änderungen bei einigen Kriterien zur psychischen Gesundheit sowie zu Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen vor und hebt die Verpflichtung zu Mutterschaftsuntersuchungen auf, da diese weniger mit der Gesundheit des Fahrers zusammenhängen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/tu-1-1-2025-ap-dung-7-diem-moi-trong-tieu-chuan-kham-suc-khoe-nguoi-lai-xe.html
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