An weiterführenden Schulen wird weiterhin geprüft, ob sie die Aufnahmekapazität für Sechstklässler erreichen können.

Báo Đô thịBáo Đô thị10/01/2025

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Ein Vertreter des Ministeriums für Bildung und Ausbildung erklärte in einer Diskussion über die Bestimmungen zur Einschreibung in die Mittelschule: „Zuvor war die jährliche Einschreibung in die Mittelschule durch die Verordnung Nr. 11/2014/TT-BGDDT per Prüfung geregelt.“ Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass die Einschulung in die weiterführende Schule für die Bildungsstufe, die gemäß dem Ziel einer allgemeinen Bildung eine Einschulung von 100 % der Schüler erfordert, reibungslos, effektiv und praktisch erfolgt.

Hochwertige Sekundarschulen dürfen weiterhin Eignungsfeststellungsprüfungen für die Aufnahme von Schülern der 6. Klasse durchführen.
Hochwertige Sekundarschulen dürfen weiterhin Eignungsfeststellungsprüfungen für die Aufnahme von Schülern der 6. Klasse durchführen.

Da es bis 2018 eine Reihe renommierter weiterführender Schulen mit einer großen Schülerzahl gab, die die Zulassungsziele auf Grundlage allgemeiner Kriterien nicht erfüllen konnte, erließ das Ministerium für Bildung und Ausbildung das Rundschreiben Nr. 05/2018/TT-BGDDT, in dem „Die Zulassung zu weiterführenden Schulen richtet sich nach der Zulassungsmethode“ festgelegt wurde. Falls die Zahl der Schüler, die sich für die 6. Klasse anmelden, die Einschreibequote übersteigt, wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Umsetzung des Einschreibeplans durch das Auswahlverfahren oder eine Kombination aus Auswahl und Prüfung und Beurteilung der Fähigkeiten der Schüler steuern.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Rundschreibens Nr. 05/2018/TT-BGDDT stellte das Ministerium für Bildung und Ausbildung außerdem klar, dass sich Tests und Bewertungskapazitäten von Prüfungen unterscheiden. Dies bedeutet, dass bei der Aufnahme in eine weiterführende Schule, wenn die Anzahl der Schüler, die die Anforderungen der allgemeinen Aufnahmekriterien erfüllen, immer noch die der Schule zugewiesene Quote überschreitet, die Schule Tests und Bewertungskapazitäten kombinieren kann, um die auf die Anzahl der Schüler angewendeten Aufnahmekriterien zu ergänzen, die die Anforderungen der allgemeinen Aufnahmekriterien erfüllt haben, anstatt für 100 % der sich an der Schule bewerbenden Schüler eine komplette Prüfung mit vielen Fächern zu organisieren.

In der Praxis haben einige Schulen in den letzten Jahren jedoch eine Einschreibung eingeführt, die hauptsächlich auf der Organisation von „Tests und Beurteilungen der Schülerkapazität“ als Aufnahmeprüfung für 100 % der Schüler basiert, die sich an der Schule bewerben. Die Rolle der „Zulassung“ in der Kombinationsmethode mit der „Prüfung und Bewertung der Fähigkeiten der Studierenden“, wie im Rundschreiben Nr. 05/2018/TT-BGDDT vorgeschrieben, wurde nicht richtig umgesetzt.

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung betonte: Das neu erlassene Rundschreiben Nr. 30/TT-BGDDT legt weiterhin fest, dass die Aufnahme in die weiterführende Schule durch Auswahl erfolgt. Darüber hinaus werden die Ministerien für Bildung und Ausbildung damit beauftragt, konkrete Leitlinien zu den Auswahlkriterien bereitzustellen, um sicherzustellen, dass der Auswahlprozess gerecht, objektiv, transparent und der praktischen Situation vor Ort angemessen ist.

Dementsprechend müssen die Ministerien für Bildung und Ausbildung einen Satz von Zulassungskriterien entwickeln, der für alle Schulen gilt. Gleichzeitig gibt es gesonderte Kriterien für Schulen, an denen nach der Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach allgemeinen Kriterien immer noch mehr Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen erfüllen als die der Schule zugewiesene Quote.

Bei den spezifischen Kriterien handelt es sich nicht nur um die Anforderungen im Zulassungsantrag, sondern auch um die Notwendigkeit einer direkten Beurteilung der Studierenden in vielen verschiedenen Formen, beispielsweise: Fragen und Antworten, Aufsätze, Präsentationen, Übungen, Experimente, akademische Aufzeichnungen, Produkte und studentische Aktivitäten (diese Formen sind in den Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Verkündung der Regelungen zur Beurteilung von Studierenden vorgeschrieben) oder Tests und Beurteilungen der Leistungsfähigkeit der Studierenden (im Sinne der Regelungen in Rundschreiben Nr. 05/2018/TT-BGDDT), um sicherzustellen, dass die Zulassung fair, öffentlich, transparent und in Übereinstimmung mit den praktischen Bedingungen erfolgt, wie in Rundschreiben 30 vorgeschrieben.

„Für die Aufnahme in eine weiterführende Schule müssen gemäß den Grundsätzen des Rundschreibens Nr. 30/TT-BGDDT Universalisierungsaufgaben in dem Bereich durchgeführt werden. Dies ist auch die Grundlage für die Abteilungen für Bildung und Ausbildung, um Aufnahmekriterien zu entwickeln, die genaue, faire, öffentliche und transparente Aufnahmevoraussetzungen gewährleisten“, stellte das Ministerium für Bildung und Ausbildung fest.


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/truong-thcs-van-duoc-kiem-tra-danh-gia-nang-luc-de-tuyen-sinh-lop-6.html

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