Gemäß dem Dekret Nr. 90/2023/ND-CP der Regierung, das die Erhebungsraten, die Erhebung, Zahlung, Befreiung, Verwaltung und Nutzung von Straßenbenutzungsgebühren (auch als Straßengebühren bekannt) regelt, sind die Subjekte, die der Straßenbenutzungsgebühr unterliegen, registrierte Straßenkraftfahrzeuge (mit Fahrzeugzulassungsbescheinigung und Nummernschild), die für den Verkehr geprüft wurden – und Zertifikate für technische Sicherheit und Umweltschutz (ATKT & BVMT) erhalten haben, einschließlich Autos, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge (Autos).
Allerdings unterliegen Autos keiner Straßenbenutzungsgebühr, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
- Durch Unfall oder Naturkatastrophe zerstört.
- Fahrzeugschein und Kennzeichen eingezogen oder widerrufen.
- Unfall, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und Reparaturen für mindestens 30 Tage erforderlich macht.
- Transportfahrzeuge von Transportunternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden (Unternehmen), die für 30 aufeinanderfolgende Tage oder länger vorübergehend vom Verkehr ausgeschlossen sind.
- Fahrzeuge von Unternehmen, die nicht am Verkehr teilnehmen und keine Straßen im Straßenverkehrssystem benutzen (für die lediglich Prüfzertifikate und keine Prüfstempel gemäß den Vorschriften des Verkehrsministeriums über die technische Sicherheit und Umweltschutzprüfung von Straßenkraftfahrzeugen ausgestellt wurden) oder Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen und Straßen im Straßenverkehrssystem benutzen (für die Prüfzertifikate und Prüfstempel gemäß den Vorschriften über die technische Sicherheit und Umweltschutzprüfung ausgestellt wurden), werden auf nicht am Verkehr teilnehmend umgestellt, benutzen keine Straßen im Straßenverkehrssystem und werden nur im Rahmen von Fahrprüfungszentren verwendet; Station; Hafen; Bergbaugebiet; landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und fischereiliche Nutz-, Produktions- und Verarbeitungsgebiete; Baustelle (Transport, Bewässerung, Energie).
- Fahrzeuge, die in Vietnam zugelassen und geprüft sind, aber 30 Tage oder länger ununterbrochen im Ausland betrieben werden.
- Das Fahrzeug wurde innerhalb der letzten 30 Tage oder länger gestohlen.
In den oben genannten Fällen fallen keine Straßenbenutzungsgebühren an, wenn ausreichende Dokumente vorliegen, die den Bestimmungen in Artikel 8 des Dekrets 90/2023/ND-CP entsprechen.
Wurde für das Fahrzeug bereits eine Straßenbenutzungsgebühr entrichtet, erhält der Fahrzeughalter die entrichtete Gebühr zurückerstattet oder sie wird von der Gebühr für den nächsten Zeitraum abgezogen, der der Zeit der Nichtbenutzung der Straße gemäß den Vorschriften entspricht. Für Fahrzeuge der Landesverteidigung und der Polizei gelten diese Fälle nicht.
Gemäß den geltenden Bestimmungen im Rundschreiben 70/2021/TT-BTC unterliegen Fahrzeuge wie Autos, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge in den folgenden Fällen nicht der Straßenbenutzungsgebühr:
Durch Unfall oder Naturkatastrophe zerstört; Fahrzeugschein und Kennzeichen eingezogen oder widerrufen; Unfall, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und Reparaturen für mindestens 30 Tage erfordert;
Transportfahrzeuge von Transportunternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden, die 30 aufeinanderfolgende Tage oder länger vorübergehend vom Verkehr ausgeschlossen waren;
Firmenfahrzeuge nehmen nicht am Verkehr teil, benutzen keine Straßen im Straßenverkehrssystem und werden nur im Rahmen von Fahrprüfungszentren, Bahnhöfen, Häfen, Mineralienabbaugebieten, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Baustellen (Verkehr, Bewässerung, Energie) eingesetzt.
Autos, die in Vietnam zugelassen und geprüft sind, aber 30 Tage oder länger ununterbrochen im Ausland betrieben werden; Auto für 30 Tage oder länger gestohlen.
Minh Hoa (t/h)
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