Gemäß Artikel 2 des Dekrets 178/2024/ND-CP (geändert durch Klausel 2, Artikel 1 des Dekrets 67/2025/ND-CP) fallen Beamte auf Gemeindeebene unter die Anwendungsbereiche des Dekrets.
Unterdessen legt Artikel 24 des Dekrets 178/2024/ND-CP (ergänzt durch Klausel 18, Artikel 1 des Dekrets 67/2025/ND-CP) fest:
Datum des Inkrafttretens
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
2. Diejenigen, die vor dem 1. Januar 2025 von den im Regierungserlass Nr. 29/2023/ND-CP vom 3. Juni 2023 zur Straffung der Lohn- und Gehaltsabrechnung vorgeschriebenen Maßnahmen profitiert haben, werden nicht von den in diesem Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen und Regelungen profitieren.
3. Die Bestimmungen über den Erhalt eines Zuschusses in Höhe von 5 Monatsgehältern für die ersten 20 Arbeitsjahre und 0,5 Monatsgehältern für jedes Arbeitsjahr ab dem 21. Jahr unter Punkt a, Punkt b und Punkt c, Klausel 2, Artikel 7 dieses Dekrets gelten bis vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024.
Die Regelung über den Erhalt eines Zuschusses in Höhe von 4 Monatsgehältern für die ersten 15 Arbeitsjahre und 0,5 Monatsgehältern für jedes Arbeitsjahr ab dem 16. Jahr unter Punkt a, Punkt b und Punkt c, Absatz 2, Artikel 7 dieses Dekrets gilt für weibliche Kader und Beamtinnen auf Kommunalebene und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Wenn also Beamte auf Kommunalebene vor dem 1. Januar 2025 von den im Regierungserlass 29/2023/ND-CP vom 3. Juni 2023 festgelegten Maßnahmen zur Straffung der Gehaltsabrechnung profitiert haben, werden sie nicht von den im Erlass 178/2024/ND-CP festgelegten Maßnahmen und Regelungen zur vorzeitigen Pensionierung profitieren.
Quelle: https://hanoimoi.vn/truong-hop-cong-chuc-cap-xa-khong-duoc-huong-chinh-sach-nghi-huu-som-tai-nghi-dinh-178-698973.html
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