In der jüngsten Entscheidung Nr. 108/QD-TCT der Generaldirektion für Steuern zum Verfahren der automatischen Rückerstattung der Einkommensteuer (Entscheidung 108) heißt es, dass die automatische Rückerstattung der Einkommensteuer in drei Hauptschritten erfolgt:
Dementsprechend synthetisiert das System automatisch Daten von einkommenszahlenden Organisationen, Einzelpersonen und Steuerdatenbanken, um Vorschläge für die endgültige Erklärung zur persönlichen Einkommensteuer zu erstellen. Steuerzahler können die Informationen in der eTax Mobile-Anwendung überprüfen und vor dem Absenden des Antrags bestätigen oder bearbeiten.
Schritt 2 besteht in der Bearbeitung der automatischen Steuerrückerstattung. Dabei werden die Daten verglichen, um die Bedingungen für die Steuerrückerstattung zu ermitteln, der gezahlte Steuerbetrag und das Konto, von dem die Steuerrückerstattung empfangen wird, überprüft. Bei Berechtigung erstellt das System automatisch den Steuerrückerstattungsbescheid und unterzeichnet ihn elektronisch.
Der dritte wichtige Schritt ist die Kontrolle nach der Rückerstattung. Dementsprechend wird die Steuerbehörde die Dokumente nach Abschluss der Verfahren erneut prüfen, um deren Richtigkeit sicherzustellen und Betrugsrisiken zu begrenzen.
Der Vertreter der Generaldirektion für Steuern sagte, dass die automatische Rückerstattung der Einkommensteuer eine der neuen Anwendungen und Methoden sei, mit denen der Steuersektor den Antragsprozess auf der Informationstechnologieplattform beschleunige, um für Steuerzahler die günstigsten Bedingungen zu schaffen, damit sie ihren Steuerpflichten proaktiv nachkommen können.
Nach Angaben der Generaldirektion für Steuern ist die einkommenszahlende Organisation zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Antrags auf Rückerstattung der persönlichen Einkommensteuer des Steuerzahlers ihrer Verpflichtung zur Zahlung der einbehaltenen persönlichen Einkommensteuer bzw. der gesamten persönlichen Einkommensteuer nachgekommen, die der einzelne Steuerzahler im Steuerabrechnungszeitraum, für den der Steuerzahler eine Steuerrückerstattung beantragt hat, vollständig an den Staatshaushalt gezahlt hat.
„Das Dossier zur Rückerstattung der persönlichen Einkommensteuer weist den Indikator ‚Gesamtsteuereinkommen‘ auf, der mit den aggregierten Daten im Steuerabrechnungszeitraum gemäß der Steuerverwaltungsdatenbank des Steuersektors zum Zeitpunkt der Dossierverarbeitung übereinstimmt, und weist den Indikator ‚Gesamtsteuerbetrag, der zur Rückerstattung vorgeschlagen wird‘ auf, der kleiner oder gleich den aggregierten Daten im Steuerabrechnungszeitraum gemäß der Steuerverwaltungsdatenbank des Steuersektors zum Zeitpunkt der Dossierverarbeitung ist; die Kontoinformationen des Steuerzahlers, der die Rückerstattung erhält, werden überprüft und mit der Steuerverwaltungsdatenbank des Steuersektors verknüpft …
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Quelle: https://baohaiduong.vn/tong-cuc-thue-thong-tin-hoan-thue-thu-nhap-ca-nhan-tu-dong-405299.html
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