Die Generalzollabteilung leitet die Bearbeitung von Sendungen, deren Zollabfertigungsfrist abgelaufen ist

Báo Công thươngBáo Công thương08/11/2024

Die Generalzollbehörde hat soeben ein Dokument an die Zollbehörden der Provinzen und Städte gesandt, um die Inspektion, Überwachung und Bearbeitung von Sendungen anzuordnen, deren Zollabfertigungsfrist abgelaufen ist.


Um die Zollverwaltung und -überwachung von exportierten und importierten Waren, die in Häfen, Lagerhäuser und Höfe gebracht, dort gelagert und ausgeführt werden, zu stärken und Schmuggel und Handelsbetrug zu bekämpfen und zu verhindern, hat die Generalzollabteilung am 30. Oktober 2024 das Dokument Nr. 5294/TCHQ-GSQL herausgegeben. Senden Sie es an die Zollbehörden der Provinzen und Städte, um die Durchführung einer Reihe von Aufgaben anzufordern.

Dementsprechend fordert die Generalzollabteilung die Zollabteilungen der Provinzen und Städte im Hinblick auf die Inspektion, Überwachung und Bearbeitung von Sendungen, deren Zollabfertigungsfrist abgelaufen ist, auf, Folgendes zu tun:

Für Waren, die 30 bis 90 Tage in Lagern, Häfen und auf Baustellen gelagert werden: Bei importierten Sendungen, die noch keine Zollformalitäten durchlaufen haben, muss der Leiter der Zollabteilung, in der die Waren gelagert werden, auf Grundlage der Informationen im Warenmanifest und etwaiger anderer Informationsquellen eine Analyse und Risikobewertung durchführen und bei Sendungen, die Anzeichen von Verstößen und hohen Risiken aufweisen, Screening-Inspektionen durchführen oder geeignete Kontrollmaßnahmen ergreifen. Aktualisieren Sie die Screening-Ergebnisse im System (sofern vorhanden). Wenn ein Unternehmen eine Erklärung einreicht, entscheidet der Leiter der Zollabteilung, bei der die Erklärung registriert ist, auf Grundlage der Ergebnisse der Klassifizierung im System, der Zollaufzeichnungen, der Anzeichen von Verstößen, der Anzeichen von Risiken und der Screening-Ergebnisse (sofern vorhanden) über die Durchführung einer physischen Warenkontrolle, die Behandlung von Verstößen (sofern vorhanden) und die Abwicklung der Zollverfahren gemäß den Vorschriften.

Tổng cục Hải quan chỉ đạo xử lý đối các lô hàng quá thời hạn làm thủ tục hải quan
Die Generalzollbehörde hat soeben ein Dokument an die Zollbehörden der Provinzen und Städte gesandt, um die Inspektion, Überwachung und Bearbeitung von Sendungen anzuordnen, deren Zollabfertigungsfrist abgelaufen ist. (Illustration)

Für Waren, die länger als 90 Tage in Lagern, Häfen und auf Höfen gelagert werden: In regelmäßigen Abständen am 15. jedes Monats führt die Zollunterabteilung, in deren Zuständigkeitsbereich die Waren gelagert werden, eine Statistik durch, überprüft und sucht Daten zu Waren, die seit mehr als 90 Tagen in Häfen, Lagern und auf Höfen eintreffen, für die aber die Zollformalitäten noch nicht abgeschlossen sind, und vergleicht sie mit den von den Hafen-, Lager- und Hofunternehmen überwachten Daten, um Daten zu Waren zu ermitteln, die seit mehr als 90 Tagen gelagert werden, und zu Warenrückständen. Falls nach 90 Tagen niemand kommt, um die Waren in Empfang zu nehmen, benachrichtigt die Zollabteilung, bei der die Waren gelagert sind, den Eigentümer der Waren gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 des Rundschreibens Nr. 203/2014/TT-BTC vom 22. Dezember 2014 des Finanzministeriums und geht wie folgt vor: Wenn innerhalb der Frist für die Benachrichtigung über das Auffinden des Eigentümers der Waren jemand kommt, um die Waren in Empfang zu nehmen und die Erklärung aufzugeben, wird die Zollabteilung, bei der die Waren gelagert sind, mit einem Scanner ausgestattet, um den Scan durchzuführen und die Scanergebnisse im System zu aktualisieren (außer in Fällen, in denen die Sendung gescannt wurde, und in Fällen, in denen die Waren gemäß Entscheidung 2056/QD-TCHQ vom 29. August 2024 der Generalzollabteilung nicht für eine Inspektion mittels Scanner geeignet sind). Falls kein Scanner vorhanden ist und die Waren zum Inspektionsort außerhalb des Grenzübergangs gebracht werden, übergibt die Zolldienststelle, bei der die Waren gelagert werden, die Waren (einschließlich Informationen zu den nicht gescannten Waren) an die Zolldienststelle, bei der die Anmeldung registriert ist, um sie in den eigentlichen Inspektionskanal zu überführen. Überwachen und behandeln Sie etwaige Verstöße und erledigen Sie die Zollverfahren weiterhin vorschriftsmäßig.

Falls die Frist zur Benachrichtigung des Wareneigentümers abgelaufen ist und niemand die Waren in Empfang nimmt, muss die Zolldienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich die Waren gelagert sind, dem Direktor der Zollbehörde der Provinz oder Gemeinde Bericht erstatten, damit dieser über die Einrichtung eines Rats zur Handhabung von Warenrückständen entscheidet, der eine Bestandsaufnahme vornimmt und die Warenrückstände gemäß den Bestimmungen in Artikel 12 des Rundschreibens 203/2014/TT-BTC klassifiziert. 22. Dezember 2014 des Finanzministeriums...


[Anzeige_2]
Quelle: https://congthuong.vn/tong-cuc-hai-quan-chi-dao-xu-ly-cac-lo-hang-qua-thoi-han-lam-thu-tuc-hai-quan-357636.html

Kommentar (0)

No data
No data

Cùng chủ đề

Cùng chuyên mục

Cùng tác giả

Happy VietNam

Tác phẩm Ngày hè

No videos available