Die Generalzollbehörde hat den Zollbehörden der Provinzen und Städte gerade ein Dokument mit der Aufforderung zugesandt, die Verwaltung importierter Waren, die über E-Commerce gehandelt werden, zu verstärken.
Nach Angaben von General Department of Customs, vor kurzem importierte Waren gehandelt durch E-Commerce Obwohl die Zahl der neuen E-Commerce-Plattformen, die auf dem vietnamesischen Markt günstige Waren verkaufen, stark zugenommen hat, sind viele dieser Plattformen nicht für den Betrieb in Vietnam registriert oder wurden nicht im E-Commerce-Managementsystem des Ministeriums für Industrie und Handel gemeldet. Dies birgt potenzielle Risiken hinsichtlich der Einfuhr gefälschter Waren, gefälschter Waren, Waren, die geistige Eigentumsrechte verletzen, Waren minderer Qualität, Waren, die die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, oder der Ausnutzung von Richtlinien zur Steuerhinterziehung.
Um die Anforderungen der staatlichen Verwaltung zu gewährleisten, hat die Generalzollbehörde am 8. November das Dokument Nr. 5480/TCHQ-GSQL an die Direktoren der Zollbehörden der Provinzen und Städte herausgegeben, um die der Behörde unterstehenden Einheiten gründlich zu erfassen und anzuweisen, die Inspektion, Überwachung und Kontrolle der über den E-Commerce gehandelten Waren zu verstärken, obwohl noch kein Dekret zur Zollverwaltung für über den E-Commerce gehandelte Waren erlassen wurde.
Für die Zollabteilung am Import-Gate ist es erforderlich, die Schritte der Zollverfahren vollständig und korrekt umzusetzen, insbesondere für Sendungen, die unabhängig vom Import-Gate zu den zentralen Sammel-, Inspektions- und Überwachungsorten für Post- und Expressversandgüter transportiert werden. Darüber hinaus werden für eigenständige Transportanmeldungen keine Zollverfahren durchgeführt.
Beim Auffinden von Waren mit Anzeichen von Gesetzesverstößen führt die Zollunterabteilung am Einfuhrtor eine physische Kontrolle der Waren gemäß den Bestimmungen in Artikel 29 des Rundschreibens Nr. 38/2015/TT-BTC vom 25. März 2015, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC vom 20. April 2018 des Finanzministeriums, durch. Die tatsächlichen Inspektionsergebnisse werden auf dem Inspektionsergebnis-Aufzeichnungsformular gemäß Formular 06/PGKQKT/GSQL, Anhang V, das mit Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC herausgegeben wurde, aufgezeichnet und im System aktualisiert oder Informationen über Anzeichen von Gesetzesverstößen der Sendung werden an die Zollunterabteilung übermittelt, wohin die Waren transportiert werden, um eine Inspektion durchzuführen und den Verstoß eindeutig zu identifizieren.

Für die Zollabteilung, die die Sammel-, Inspektions- und zentralen Überwachungsstellen für Post- und Expressversandgüter verwaltet, werden keine Zollverfahren für Einfuhrerklärungen durchgeführt. Stärkung der Zollwertprüfung; Verstärkte Kontrolle und Überwachung von Ursprung, Herkunft und geistigem Eigentum; Verstärkte Kontrolle und Überwachung der Art und Menge, um zu verhindern, dass in versiegelten Paketen oder kleinen Beuteln verpackte E-Commerce-Waren ausgenutzt werden, um Waren über die Grenze zu schmuggeln oder illegal zu transportieren.
Darüber hinaus forderte die Generalzollabteilung ihre Einheiten auf, sich auf die Überprüfung aller von Expressdiensten gemieteten Lagerhäuser an Sammelstellen zu konzentrieren und den Versand von Post- und Expressdienstgütern zu kontrollieren und zentral zu überwachen. Wenn die Bedingungen für die Überprüfung, Überwachung und Kontrolle durch die Zollbehörden nicht eingehalten werden, melden Sie dies der zuständigen Behörde, um den Vorgang zu beenden und den Lagercode zu widerrufen.
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