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Muss ich meine Fahrzeugzulassung ändern, wenn ich von Hanoi nach Ho-Chi-Minh-Stadt ziehe?

Báo Dân tríBáo Dân trí09/12/2024

(Dan Tri) – Ich bereite meinen Umzug von Hanoi nach Ho-Chi-Minh-Stadt vor und werde mein Auto mitbringen. Muss ich bei einem Wohnsitzwechsel mein Fahrzeug ummelden?


Antwort:

Gemäß den geltenden Vorschriften ist in Klausel 3, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA eine der Pflichten des Fahrzeughalters wie folgt festgelegt: „Der Fahrzeughalter muss sich innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die technische Sicherheit und den Umweltschutz des modifizierten Kraftfahrzeugs durch die zuständige Behörde zur Fahrzeugzulassungsbehörde begeben, um die vorgeschriebenen Verfahren zur Ausstellung oder zum Entzug der Fahrzeugzulassungsbescheinigung und des Nummernschilds durchzuführen; oder die Angaben zum Namen des Fahrzeughalters ändern lassen; oder die Adresse des Hauptsitzes oder Wohnorts in eine andere Provinz oder zentral verwaltete Stadt verlegen; oder wenn die Fahrzeugzulassungsbescheinigung abläuft.“

Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat jedoch vor Kurzem das Rundschreiben 79/2024/TT-BCA mit Wirkung vom 1. Januar 2025 herausgegeben, mit dem die Vorschriften für Fahrzeugübertragungsverfahren bei einem Wechsel des Wohnorts des Eigentümers aufgehoben werden.

Im Einzelnen ist in Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 79/2024/TT-BCA Folgendes festgelegt:

„Binnen 30 Tagen ab dem Datum der Ausstellung des Zertifikats über die technische Sicherheit und den Umweltschutz eines modifizierten Kraftfahrzeugs durch eine zuständige Behörde oder der Änderung der Angaben zum Namen des Fahrzeughalters, zur Identifikationsnummer des Fahrzeughalters oder wenn die Gültigkeit der Fahrzeugzulassungsbescheinigung abläuft, muss sich der Fahrzeughalter an die Zulassungsstelle wenden, um gemäß den Vorschriften ein Verfahren zur Änderung oder zum Widerruf der Fahrzeugzulassungsbescheinigung und des Kennzeichens (nachfolgend Widerrufsverfahren genannt) durchzuführen.“

Somit ist ab dem 1. Januar 2025 für Fahrzeughalter, die ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt verlegen, keine Ummeldung ihres Fahrzeugs mehr notwendig. Nur wenn sich die Daten des Fahrzeughalters wie Name und Identifikationsnummer ändern, muss dieser das Verfahren zur Abmeldung des Fahrzeugs durchlaufen, um eine neue Fahrzeugzulassung zu erhalten.


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Quelle: https://dantri.com.vn/ban-doc/toi-co-phai-doi-dang-ky-xe-khi-chuyen-tu-ha-noi-vao-tphcm-20241209083311989.htm

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