Gemäß Klausel 6, Artikel 5 des Dekrets 178/2024/ND-CP, geändert und ergänzt in Klausel 3, Artikel 1 des Dekrets 67/2025/ND-CP, ist das aktuelle Monatsgehalt das Gehalt des Monats unmittelbar vor der Beurlaubung, einschließlich:
Gehaltsstufe entsprechend Dienstgrad, Stufe, Position, Titel, Berufsbezeichnung bzw. Gehaltsstufe gemäß arbeitsvertraglicher Vereinbarung;
Gehaltszulagen (darunter: Zulage für Führungspositionen; Dienstalterszulage, die den Rahmen überschreitet;
Dienstalterszulage; Vorzugszulage nach Beruf;
Zulage für berufliche Verantwortung; Zulage für den öffentlichen Dienst;
Zuschüsse für Parteiarbeit, politische und soziale Organisationen; Sonderzulage für Streitkräfte)
Gehaltseinbehaltungsdifferenzkoeffizient (sofern vorhanden) gemäß den Bestimmungen des Lohngesetzes.“
Daher wird das aktuelle Monatsgehalt berechnet, um in den Genuss der Richtlinien und Regelungen des Dekrets 178/2024/ND-CP vom 15. März 2025 zu kommen, ergänzt um: den Gehaltsreservedifferenzkoeffizienten (sofern vorhanden) gemäß den Bestimmungen des Lohngesetzes.
Daher wird die Berechnung des Monatsgehalts 67/2025/ND-CP bei vorzeitiger Pensionierung und Kündigung im Jahr 2025 für Beamte und öffentliche Angestellte im Dekret 178/2024/ND-CP gemäß Klausel 2, Artikel 3 des Rundschreibens 1/2025/TT-BNV durchgeführt, und zwar:
(1) Für diejenigen, die ein Gehalt nach der vom Staat vorgeschriebenen Gehaltsskala erhalten, gilt:

Das zur Berechnung des oben genannten aktuellen Monatsgehalts verwendete Grundgehalt ist das von der Regierung zum Zeitpunkt des Monats vor dem Urlaubsmonat festgelegte Grundgehalt.
(2) Für diejenigen, die gemäß der im Arbeitsvertrag festgelegten Vereinbarung ein Bargehalt erhalten, ist das aktuelle Monatsgehalt das im Arbeitsvertrag festgelegte Monatsgehalt.
Sie können sich daher bei der Berechnung der Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung an den oben genannten Anweisungen orientieren.
Quelle: https://baohatinh.vn/tien-luong-thang-de-tinh-huong-chinh-sach-ve-huu-truoc-tuoi-do-sap-xep-bo-may-post285319.html
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