Die Steuerbehörde der Provinz Thanh Hoa richtet einen offenen Brief an Unternehmen, Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen, die in der Provinz Thanh Hoa mit importierten landwirtschaftlichen Produkten handeln, bezüglich der Umsetzung der Steuerpolitik im Bereich des Handels mit importierten landwirtschaftlichen Produkten.
Gemäß den geltenden Mehrwertsteuerbestimmungen (MwSt.) wird für importierte landwirtschaftliche Produkte, d. h. unverarbeitete Feldfrüchte, Vieh, Meeresprodukte und Meeresfrüchte, die auf den Inlandsmarkt zur Produktion, zum Handel und zum Verbrauch eingeführt werden, die Mehrwertsteuererklärung wie folgt abgegeben:
- Für Unternehmen und Genossenschaften, die die Mehrwertsteuer nach dem Abzugsverfahren entrichten:
+ Beim Verkauf landwirtschaftlicher Produkte an Unternehmen und Genossenschaften im gewerblichen Geschäftsbetrieb ist die Erklärung und Abführung der Umsatzsteuer nicht erforderlich.
+ Beim Verkauf importierter landwirtschaftlicher Produkte an andere Unternehmen wie Haushalte, Geschäftsleute und andere Organisationen und Einzelpersonen muss die Mehrwertsteuer zum Steuersatz von 5 % erklärt und gezahlt werden.
- Haushalte, Geschäftsleute, Unternehmen, Genossenschaften und andere Wirtschaftsorganisationen, die beim Verkauf importierter landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der gewerblichen Geschäftstätigkeit Mehrwertsteuer nach der Methode der direkten Berechnung der Mehrwertsteuer zahlen, müssen einen Mehrwertsteuersatz von 1 % auf den Erlös erklären und entrichten.
Durch Kontrollen und Überprüfungen stellten die Steuerbehörden jedoch fest, dass es immer noch Fälle gab, in denen Unternehmen landwirtschaftliche Importe im großen Wert erzielten, aber ihre Geschäftsadressen aufgaben. Unternehmen deklarieren Einnahmen aus verkauften Waren und Dienstleistungen, die nicht den tatsächlichen Käufen und Importen entsprechen. Es kommt zu gegenseitigen Käufen und Verkäufen mit dem Ziel, illegale Gewinne zu erzielen. Um die Umsatzsteuererklärung und -abführung zu vermeiden, müssen Verkäufe nur an Kunden deklariert werden, die Unternehmer in der Handelsgewerbestufe sind, was in der Realität nicht der Fall ist…
Eine unvollständige und ungenaue Angabe des tatsächlichen Verkaufserlöses importierter landwirtschaftlicher Produkte bei der Ermittlung der Steuerpflicht stellt einen Gesetzesverstoß gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes Nr. 38/2019/QH14 und der Verordnung über Verwaltungssanktionen bei Steuer- und Rechnungsverstößen Nr. 125/2020/ND-CP dar.
Die Steuerbehörde der Provinz Thanh Hoa fordert Unternehmen, Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen, die in der Provinz Thanh Hoa mit importierten landwirtschaftlichen Produkten handeln, auf, diese zu prüfen und entsprechend der Realität und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu deklarieren. Falls der Steuerzahler das Steuergesetz nicht einhält, koordiniert die Steuerbehörde ihre Arbeit mit den zuständigen Behörden (Zoll, Marktverwaltung usw.), um Informationen auszutauschen und gemäß ihrer Befugnisse Inspektionen und Prüfungen durchzuführen. Wenn festgestellt wird, dass ein Steuerzahler gegen Steuergesetze verstoßen hat, wird dies gemäß den Vorschriften geahndet. Wenn es Anzeichen für Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch gibt, übergibt die Steuerverwaltung den Fall an die Ermittlungsbehörde, führt eine Untersuchung durch und bearbeitet ihn.
Bei Problemen können Sie sich an die Fachabteilungen der Steuerbehörden auf allen Ebenen wenden, die Ihnen Beratung und Antworten bieten. Mit dem Ziel, Steuerzahlern professionelle Dienstleistungen anzubieten, schafft die Steuerbehörde der Provinz Thanh Hoa optimale Bedingungen für Organisationen und Einzelpersonen, damit diese Steuerrichtlinien und -gesetze ordnungsgemäß umsetzen können.
Steuerbehörde von Thanh Hoa
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Quelle: https://baothanhhoa.vn/thuc-hien-chinh-sach-thue-trong-linh-vuc-kinh-doanh-nong-san-nhap-khau-222098.htm
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