Am Nachmittag des 14. August fällte das thailändische Verfassungsgericht ein Urteil zur Entlassung von Premierminister Srettha Thavisin, da dieser bei der Ernennung von Kabinettspersonal gegen die Verfassung verstoßen habe. [Anzeige_1]
Der thailändische Premierminister Srettha Thavisin wurde entlassen. (Quelle: Bangkok Post) |
Die Bangkok Post berichtete, dass das Verfassungsgericht Premierminister Srettha Thavisin eines schweren Verstoßes gegen die Ethik für schuldig befunden habe, als er im Zuge einer Kabinettsumbildung Ende April den ehemaligen Häftling Pichit Chuenban zum Minister des Büros des Premierministers ernannte.
Das Urteil fiel mit 5:4. Herr Srettha muss sein Amt nach weniger als einem Jahr als Premierminister Thailands niederlegen.
Zuvor hatten am selben Morgen neun Richter des thailändischen Verfassungsgerichts mit den Beratungen begonnen, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Im Mai nahm das Verfassungsgericht eine Petition einer Gruppe von 40 amtierenden Senatoren an. Diese baten das Gericht zu prüfen, ob Srettha und Pichit Chuenban gemäß Artikel 170 (4) und (5) der Verfassung, der sich auf die Ethik der Kabinettsminister bezieht, aus dem Amt entfernt werden sollten.
Da Herr Srettha aus dem Amt entfernt wurde, muss das 500-köpfige thailändischeParlament zusammentreten, um einen neuen Premierminister zu wählen. Das gesamte Kabinett muss ebenfalls zurücktreten, bleibt jedoch geschäftsführend im Amt, während der stellvertretende Premierminister bis zur Wahl eines neuen Regierungschefs durch das Repräsentantenhaus als amtierender Premierminister fungiert.
In einem Gespräch mit Reportern im Regierungsgebäude nach der Gerichtsentscheidung bekräftigte Srettha, dass er die Entscheidung des Gerichts respektiere, auch wenn sie nicht seinen Erwartungen entspreche. Er stellte klar: „Ich habe keinerlei Autorität mehr. Die Autorität liegt nun in den Händen des geschäftsführenden Premierministers.“
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Quelle: https://baoquocte.vn/thu-tuong-thai-lan-srettha-thavisin-bi-toa-an-hien-phap-tuyen-bo-bai-nhiem-282554.html
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