Nachfolgend finden Sie Einzelheiten zum Verfahren zur Registrierung eines elektronischen Identifikationskontos für vietnamesische Staatsbürger …
Wer ist befugt, elektronische Identifikationskonten auszustellen? (Illustration) |
Wer ist befugt, elektronische Identifikationskonten auszustellen?
Gemäß Artikel 20 des Dekrets 59/2022/ND-CP ist die Befugnis zur Gewährung elektronischer Identifikationskonten und zur Entscheidung über die Sperrung und Entsperrung elektronischer Identifikationskonten wie folgt:
- Der Direktor der Abteilung der Verwaltungspolizei für soziale Ordnung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ist befugt, elektronische Identifikationskonten auszustellen. Entscheiden Sie sich für die automatische Sperrung und Entsperrung elektronischer Identifikationskonten im elektronischen Identifikations- und Authentifizierungssystem und fordern Sie die Sperrung und Entsperrung elektronischer Identifikationskonten von Agenturen auf Abteilungsebene oder einer gleichwertigen oder höheren Ebene an.
- Der Leiter der Abteilung für Verwaltungsmanagement der sozialen Ordnung der Provinz- oder zentralen Stadtpolizei entscheidet über die Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identifikationskontos für bei der Provinzpolizei eingegangene Anfragen.
- Der Bezirkspolizeipräsident entscheidet über die Sperrung bzw. Entsperrung des elektronischen Identifikationskontos für bei der Bezirkspolizei eingehende Anfragen.
- Der Leiter der Gemeindepolizei entscheidet über die Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identifikationskontos für bei der Gemeindepolizei eingehende Anfragen.
Somit ist gemäß den oben genannten Bestimmungen nur der Direktor der Abteilung der Verwaltungspolizei für soziale Ordnung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit befugt, elektronische Identifikationskonten auszustellen.
Verfahren zur Registrierung eines elektronischen Identifikationskontos für vietnamesische Staatsbürger
Die Verfahren zur Registrierung eines elektronischen Identifikationskontos für vietnamesische Staatsbürger gemäß Artikel 14 des Dekrets 59/2022/ND-CP sind wie folgt:
- Registrieren Sie sich über die VNelD-Anwendung für ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 1 für Bürger, die bereits über einen elektronischen Bürgerausweis mit eingebettetem Chip verfügen:
+ Bürger, die mobile Geräte verwenden, laden die VNelD-Anwendung herunter und installieren sie.
+ Bürger verwenden die VNelD-Anwendung, um Informationen zu ihrer persönlichen Identifikationsnummer und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse einzugeben. Geben Sie die Informationen gemäß den Anweisungen im VNelD-Antrag an. Sammeln Sie Porträtfotos mit Mobilgeräten und senden Sie Anfragen für elektronische Identifikationskonten über die VNelD-Anwendung an die Agentur für elektronisches Identifikations- und Authentifizierungsmanagement.
+ Die Agentur für elektronisches Identifikationsmanagement benachrichtigt über die Ergebnisse der Kontoregistrierung per VNelD-Anwendung, SMS-Nachricht oder E-Mail-Adresse.
- Registrieren Sie sich für ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2:
+ Für Bürger, denen ein Bürgerausweis mit elektronischem Chip ausgestellt wurde:
Um die Verfahren zur Ausstellung eines elektronischen Identifikationskontos durchzuführen, gehen die Bürger zur Polizeidienststelle der Gemeinde, des Bezirks, der Stadt oder des Ortes, an dem die Verfahren zur Ausstellung eines Bürgerausweises durchgeführt werden. Bürger legen ihren elektronischen Bürgerausweis mit Chip vor, geben Informationen zu ihrer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an und fordern zusätzliche Informationen an, die in ihr elektronisches Identifikationskonto integriert werden sollen.
Der Empfangsbeamte gibt die Informationen des Bürgers in das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ein. Machen Sie Porträtfotos und erfassen Sie die Fingerabdrücke der Bürger, die kommen, um die Verfahren zur Authentifizierung bei der Bürgeridentifikationsdatenbank abzuschließen und ihre Zustimmung zur Registrierung zur Erstellung eines elektronischen Identifikationskontos zu bestätigen.
Die Agentur für elektronisches Identifikationsmanagement teilt die Ergebnisse der Kontoregistrierung über die VNelD-Anwendung, per SMS oder E-Mail-Adresse mit.
+ Die Agentur für öffentliche Sicherheit stellt ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 zusammen mit einem Bürgerausweis aus, wenn den Bürgern kein Bürgerausweis mit elektronischem Chip ausgestellt wurde.
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