Kandidaten, die für eine vorzeitige Zulassung in Frage kommen, müssen ihren Wunsch im gemeinsamen System des Ministeriums für Bildung und Ausbildung registrieren und müssen die High School abschließen, um offiziell zugelassen zu werden. Im Bild: Kandidaten bei der Abiturprüfung 2024 – Foto: TRAN HUYNH
Derzeit haben landesweit über 100 Universitäten ihre Ergebnisse für die vorzeitige Zulassung bekannt gegeben. Die meisten Hochschulen weisen dabei darauf hin: „Bewerber, die sich an der Hochschule einschreiben möchten, müssen den Hochschulcode und das Hauptfach, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, als ihre erste Wahl im System genau registrieren, um offiziell als zugelassen anerkannt zu werden.“
Muss ich mich für einen Studiengang, zu dem ich eine Zulassung erhalten habe, vorzeitig anmelden?
Nach Erhalt der Ergebnisse der vorzeitigen Zulassung der Universitäten fragen sich viele Bewerber und Eltern noch immer, wie sie diese Ergebnisse nutzen können.
Gleich bei der Bekanntgabe der Ergebnisse für die vorzeitige Zulassung wiesen alle Universitäten darauf hin, dass Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ihren Zulassungswunsch registrieren und ihre Zulassung im allgemeinen Zulassungsunterstützungssystem des Ministeriums für Bildung und Ausbildung oder auf dem Nationalen öffentlichen Dienstportal bestätigen müssen, um das Zulassungsverfahren an der Schule abschließen zu können.
Die meisten Hochschulen verlangen: „Entscheidet sich ein Bewerber für die Einschreibung an einer Hochschule für ein Hauptfach, das die Zulassungsvoraussetzungen (ohne Abitur) erfüllt, muss dieses Hauptfach an erster Stelle der Wahl stehen.“
Meldet der Kandidat seine Wünsche nicht an oder meldet er sich für die folgenden zulässigen Studiengänge (2, 3, 4...) an und wurde für die vorherigen Wünsche zugelassen, wird ihm die Zulassung zum Studium für den Studiengang, für den er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, nicht zuerkannt.
Viele Bewerber und Eltern verstehen diese Anforderung der Schulen immer noch nicht genau und sind daher ziemlich verwirrt.
„Ich wurde im Rahmen der frühzeitigen Zulassung an 7 Universitäten zugelassen, habe aber noch keine Zulassung zu meinem bevorzugten Studienfach oder meiner bevorzugten Schule erhalten. Daher möchte ich mich weiterhin mit meinen Abiturnoten bewerben.
An allen oben genannten Hochschulen müssen Sie jedoch im System Ihren Wunschstudiengang eintragen, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Kann ich mich also noch zur Prüfung anmelden?“, fragte sich Thu Huyen, eine Kandidatin aus Ho-Chi-Minh-Stadt.
Viele Eltern sind besorgt: „Das Ministerium für Bildung und Ausbildung schreibt vor, dass Schulen von Bewerbern, die frühzeitig zugelassen wurden, nicht verlangen dürfen, ihre erste Wahl anzumelden. Viele Schulen tun dies jedoch immer noch. Wenn eine Schule dies verlangt und ein Kandidat seine erste Wahl nicht anmeldet, werden dann die Ergebnisse der vorzeitigen Zulassung annulliert?“
Außerdem verstehen viele Kandidaten die Grundsätze der Registrierung für die Zulassung immer noch nicht. Manche denken immer noch, dass sie sich nicht mehr registrieren müssen, wenn sie zugelassen wurden …
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, müssen Sie Ihren Zulassungsantrag registrieren.
Dr. Nguyen Manh Hung, leitender Spezialist der Abteilung für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung und Ausbildung, sagte, dass alle Schulen im Hinblick auf die frühzeitige Zulassungsregistrierung die Liste der Kandidaten, die für eine frühzeitige Zulassung zum allgemeinen Zulassungssystem in Frage kommen, wie vom Ministerium gefordert aktualisiert hätten.
Gemäß den Bestimmungen des Ministeriums müssen alle Kandidaten, die für eine vorzeitige Zulassung in Frage kommen, bei der Registrierung zur Zulassung in das System zur Bearbeitung ihrer Wünsche aufgenommen werden.
Vom 18. Juli bis 17:00 Uhr Bis zum 30. Juli müssen sich die Zulassungsberechtigten für die Studiengänge/Studiengangsgruppen bzw. Ausbildungsgänge online im gemeinsamen System registrieren, anpassen und ihren Zulassungswunsch (unbegrenzt oft) ergänzen.
Wenn Bewerber aufgrund ihres Wunsches zur vorzeitigen Zulassung einen (mit Auflagen versehenen) vorzeitigen Zulassungsbescheid von den Schulen erhalten, handelt es sich dabei noch nicht um ein offizielles Zulassungsergebnis.
Bewerber, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung der Schulen erfüllt haben, müssen ihren Wunsch nach vorzeitiger Zulassung in das allgemeine Zulassungssystem des Ministeriums eingeben und die Zulassungsgebühr entsprechend der Anzahl der registrierten Wünsche entrichten, damit dieser gültig ist.
„Wenn der Kandidat die Bedingungen für die vorzeitige Zulassung erfüllt und sein bevorzugtes Hauptfach und seine bevorzugte Fakultät im System des Ministeriums registriert hat, wird er/sie definitiv bestehen. Falls die Wünsche frühzeitig zugelassen wurden, aber nicht dem bevorzugten Hauptfach entsprechen, kann der Kandidat später eine Rangliste erstellen.
Zu diesem Zeitpunkt registrieren die Kandidaten ihren Zulassungswunsch unter Berücksichtigung der oben genannten Abiturprüfungsergebnisse. Wenn die Kandidaten nach dem Auswahlverfahren die von ihnen gewünschten Hauptfächer nicht bestehen, berücksichtigt das System dennoch die Hauptfächer, für die sie für eine vorzeitige Zulassung in Frage kommen“, sagte Herr Hung.
MSc. Le Van Hien, Leiter der Ausbildungsabteilung der Ho Chi Minh City University of Law, erklärte weiter: „Jeder Kandidat kann nur zu einem Wunsch zugelassen werden. Wenn der Kandidat zuerst eine Schule besuchen möchte, sollte er/sie den Namen des Hauptfachs und der Schule auf dem ersten Wunsch angeben. Tatsächlich achten alle Schulen darauf und verlangen von den Kandidaten keine Registrierung ihrer Wünsche für Hauptfächer, die die Bedingungen für eine vorzeitige Zulassung erfüllt haben.“
Universitäten dürfen keine frühzeitige Zulassungsbestätigung verlangen
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Schulen nicht gestattet ist, von den Bewerbern eine Verpflichtung oder Bestätigung einer vorzeitigen Aufnahme in irgendeiner Form (Zahlung von Kautionen, Führung von Aufzeichnungen usw.) zu verlangen oder mit ihnen eine Vereinbarung zu treffen.
Die Schulen müssen von allen Kandidaten verlangen, dass sie ihre Zulassung online im System bestätigen, bevor sie sich an der Schule einschreiben.
Von den Kandidaten darf nicht verlangt werden, dass sie ihre Zulassung bestätigen oder sich einschreiben, und zwar nicht vor dem 19. August, und sie dürfen die Zulassungsbestätigung oder Einschreibung nicht vor 17:00 Uhr abschließen. am 27. August (auch für gemeinsame Ausbildungsprogramme mit dem Ausland).
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Quelle: https://tuoitre.vn/thi-sinh-trung-tuyen-som-boi-roi-khi-truong-yeu-cau-phai-dang-ky-nguyen-vong-1-20240715132455111.htm
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