Die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung (MOET) erlassenen Vorschriften zu Abiturprüfungen ab 2025 besagen, dass 20 Zeugnisse bei der Anerkennung des Abschlusses von der Prüfungspflicht ausgenommen sind.
Das Rundschreiben 24/2024/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Bekanntgabe der Vorschriften zu Abiturprüfungen ab 2025 regelt eine Reihe von Fällen, in denen bei der Anerkennung des Abiturzeugnisses von der Fremdsprachenprüfung befreit wird. Speziell:
Mitglieder der Nationalmannschaft, die an der Internationalen Fremdsprachenolympiade teilnehmen, sind gemäß der Entscheidung des Ministers für Bildung und Ausbildung bei der Berücksichtigung der Abitur-Anerkennung von der Fremdsprachenprüfung befreit.
Personen, die über eines der in dieser Verordnung genannten Fremdsprachenzertifikate oder über vom Ministerium für Bildung und Ausbildung als dem 6-stufigen Foreign Language Proficiency Framework für Vietnam gleichwertig anerkannte Fremdsprachenzertifikate (Stufe 3 oder höher und gültig bis zum Datum der Prüfungsanmeldung) verfügen, sind bei der Berücksichtigung der Anerkennung des High-School-Abschlusses von der Fremdsprachenprüfung befreit.
Zu den Zeugnissen, die für den Abiturabschluss im Jahr 2025 von der Fremdsprachenprüfung ausgenommen sind, zählen:
Zu den nennenswerten Neuerungen der Abiturordnung ab 2025 gehört, dass Fremdsprachennachweise zwar weiterhin zur Prüfungsbefreiung bei der Anerkennung von Abschlüssen herangezogen werden, jedoch nicht wie bisher in 10 Punkte bei der Anerkennung von Abschlüssen umgerechnet werden; Die Formel zur Berechnung der Abschlussnote berücksichtigt in diesem Fall keine Fremdsprachennoten.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung erklärte, diese Methode fördere zwar weiterhin das Erlernen von Fremdsprachen, ziele aber auf mehr Gerechtigkeit bei den Abschlussprüfungen ab. Beispielsweise wurde Studierenden mit einem IELTS-Zertifikat von 4,0 zuvor ebenso die Note 10 zuerkannt wie Studierenden mit einem IELTS-Ergebnis von 8,5.
Wer von der Fremdsprachenprüfung befreit ist und dennoch an der Fremdsprachenprüfung in der Abiturprüfung teilnehmen möchte, muss das Ergebnis der Fremdsprachenprüfung zur Berechnung der Abiturnote heranziehen.
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Quelle: https://daidoanket.vn/thi-sinh-so-huu-chung-chi-ngoai-ngu-nao-duoc-mien-thi-tot-nghiep-thpt-2025-10297240.html
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